(Mynewsdesk) Mit dem Beginn des neuen Jahres 2016 treten verschiedene Gesetzesänderungen und Bestimmungen in Kraft, die man auch als Mietwagenfahrer im Hinterkopf haben sollte. So gibt es künftig verschärfte Promillebestimmungen in Bayern, computergestützte Tempokontrollen in Niedersachsen und ein Lärmlimit für Auspuffanlagen.

Bayern macht Ernst in Sachen Alkohol am Steuer. Ab 2016 droht dort jedem, dem der Führerschein aufgrund von Alkohol am Steuer entzogen wird, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Basis der Verschärfung ist ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, Az. 11 BV 14.2738). Bisher galt die Grenze von 1,6 Promille. Zukünftig können bereits geringere Promillewerte und erkennbare Ausfallerscheinungen ausreichen. Eine ähnliche Regelung gibt es in Baden-Württemberg. Frieder Bechtel von billiger-mietwagen.de in Köln warnt: „Bei einer Promillefahrt steht ganz schnell der Versicherungsschutz auf der Kippe. Das gilt selbstverständlich auch bei einem Mietfahrzeug.“

Den Tacho im Blick behalten sollte man zukünftig auf der Bundestraße 6 zwischen dem niedersächsischen Laatzen und Gleidingen. Auf der unfallträchtigen Strecke wird die automatische Tempoüberwachung „Section Control“ gestartet und die Geschwindigkeit mittels eines neuen Messverfahrens über einen längeren Abschnitt erfasst. Ähnliche Überwachungsanlagen sind bereits in Österreich, in den Niederlanden („Trajectcontrole“) sowie in Italien („Tutor“) im Einsatz. „Neben Bußgeld und eventuellen Punkten müssen Temposünder auch mit saftigen Bearbeitungsgebühren rechnen, wenn bei einem Mietwagen der Fahrer erst noch ermittelt werden muss“, erklärt Bechtel. Eine weitere Änderung ab 2016: Reine Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar zugelassen werden, sind für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit. „Das ist deutlich weniger als bisher“, sagt Bechtel und prognostiziert: „Das wird die kleine Zahl von Elektromobilen in den Mietwagen-Flotten kaum erhöhen.“ Zudem gelten Hybrid-Fahrzeuge und Autos mit einem sogenannten Range-Extender nicht als Elektrofahrzeuge im Sinne des Gesetzes. Deshalb besitzen sie kein Steuerprivileg.

Änderungen gibt es wie erwähnt auch in Sachen Lärmschutz. Ab Juli 2016 dürfen speziell eingebaute Abgasanlagen bei Personenwagen – zum Beispiel ein Klappenauspuff – die Lautstärke serienmäßig eingebauter Auspuffe nicht mehr übersteigen. „Es versteht sich von selbst, dass alle seriösen Mietwagenanbieter ihren Fahrzeugpark entsprechend der neuen Verordnung ausrichten“, versichert Frieder Bechtel.

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