Fehlendes Vertrauen rechtfertigt Ablehnung des/der Einigungsstellenvorsitzenden
Ingrid Heinlein, Vors. Richterin a. LAG a.D., Rechtsanwältin Bell & Windirsch, Britschgi & Koll 1. Einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht über die Person des/der Einigungsstellenvorsitzenden, wird sie vom Arbeitsgericht bestellt (§ 76 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Bei der Auswahl hat dieses darauf zu achten, dass die Person fachlichRead More →