7. Soldan Kanzlei-Gründerpreis

Die auf Energierecht spezialisierte Münchener Kanzlei AssmannPeiffer beeindruckt die Jury durch konsequente Besetzung von Marktnischen

7. Soldan Kanzlei-Gründerpreis

Gewinner 7. Soldan Kanzlei-Gründerpreis

Essen, den 04. November 2014***** Als beeindruckendes Beispiel dafür, dass es mit Talent, Engagement und Professionalität auf einer exzellenten fachlichen Basis gelingen kann, bereits unmittelbar zu Beginn der Anwaltskarriere eine eigene Kanzlei erfolgreich zu etablieren, würdigte Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, den Sieger des Soldan Kanzlei-Gründerpreises 2014: die Münchener Rechtsanwaltskanzlei AssmannPeiffer Partnerschaft von Rechtsanwälten. Im Oktober 2012 haben Lukas Assmann und Dr. Max Peiffer ihre auf Energierecht spezialisierte Kanzlei gegründet. Der Kanzlei-Gründerpreis wurde von der Hans Soldan GmbH zusammen mit dem Deutschen Anwaltverein/Forum Junge Anwaltschaft, der Bundesrechtsanwaltskammer und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in diesem Jahr bereits zum siebten Mal ausgelobt. Ausgezeichnet wurden die Preisträger im Rahmen des Forums „Start in den Anwaltsberuf“ am 31.10.2014 in Hamm. Der zweite Preis ging an die Berliner Medizinkanzlei Mohr. Den dritten Platz belegte die Zollkanzlei Peterka aus Hamburg.

Die Kanzleigründer Lukas Assmann (30) und Dr. Max Peiffer (33) haben nach der Überzeugung der Jury bei der Kanzleigründung eine doppelte Marktnische besonders geschickt identifiziert und besetzt. „Überzeugend haben die beiden Kanzleigründer für sich definiert, wen sie mit ihrem Thema erreichen können: Kleinere Energieversorger, die eine hochqualifizierte, aber zugleich auch eine kostenoptimierte und persönliche Beratung benötigen. Unsere Gründer haben im süddeutschen Raum einerseits eine hinreichende Anzahl solcher Energieversorger mit Beratungsbedarf identifiziert, andererseits aber auch festgestellt, dass die etablierten Kanzleien, die diese Unternehmen potenziell beraten können, ihre Leistung nicht vor Ort und an den Bedürfnissen der Zielgruppe orientiert anbieten. Diese Lücke haben die Kanzleigründer konsequent besetzt, sehr erfolgreich ausgefüllt und sind aus ihr heraus bundesweit expandiert“, erklärte Prof. Dr. Kilian, Vorsitzender der Jury, in seiner Laudatio.

Der zweite Preis ging an die 2012 gegründete Medizinkanzlei der Berliner Rebecca Mohr (36). „Rebecca Mohr ist zwar Fachanwältin für Medizinrecht, sie berät aber im Medizinrecht nur eine bestimmte Teilgruppe, die von medizinrechtlichen Fragen betroffen ist: Leistungserbringer im Gesundheitssystem – nicht Kostenträger, nicht Patienten. Die von ihr in den Blick genommenen und konsequent akquirierten Mandanten sind Ärzte. Sie hat daher Lage, Ausstattung und Erreichbarkeit ihrer Kanzlei an den Bedürfnissen und Erwartungen ihrer Zielgruppe orientiert und das hierfür risikiobereit und zugleich kostenbewusst das erforderlich Investment nicht gescheut – in dem Wissen, dass dies ein wichtiges Vertrauenssignal für potenzielle Mandanten ist“, lobt Institutsdirektor Prof. Kilian das Konzept.

Beim Drittplatzierten, der Zollkanzlei Peterka, hat Thomas Peterka (37) seine bei der Zollverwaltung erworbene Qualifikation zum Diplom-Finanzwirt und seine anschließend erworbenen zollrechtlichen Erfahrungen 2011 zum Gegenstand seiner Kanzlei gemacht. Gefallen hat der Jury die konsequente Etablierung einer griffigen Marke – der Zollkanzlei – und das überlegte Marketing, das auf nachweislich besonders effektiven Instrumenten wie die Verankerung in Empfehlungsnetzwerken und Referententätigkeit beruht. „Internationalisierung ist für die Zollkanzlei kein bloßes Modewort, sondern wird überzeugend gelebt durch eine Fokussierung auf einen als zukunftsträchtig und unterversorgt identifizierten Markt, in diesem Fall die Türkei, der über eine geschickt etablierte Kooperation mit Partnern vor Ort bedient wird,“ erklärt Prof. Dr. Matthias Kilian.

Für den 7. Kanzlei Gründerpreis konnten sich Kanzleien bewerben, die in den Jahren 2010 bis 2012 gegründet wurden. Mit dem Preis werden in Konzeption und Umsetzung besonders gelungene Kanzleigründungen von jungen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gewürdigt. Der Preis ist insgesamt mit 10.000 EUR dotiert, wobei 5.000 EUR auf den ersten, 3.000 EUR auf den zweiten und 2.000 EUR auf den dritten Preis entfallen.

In diesem Jahr gehörten der Jury an:
-der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Professor Dr. Wolfgang Ewer,
-der Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Ekkehard Schaefer,
-der Vorsitzende des Forums Junge Anwaltschaft, Dr. Christoph Triltsch,
-die Wirtschaftsredakteurin der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, Corinna Budras,
-der Geschäftsführer der Hans Soldan GmbH, René Dreske und
-der Direktor des Soldan Instituts und Inhaber der Soldan Stiftungsprofessur an der Universität zu Köln, Prof. Dr. Matthias Kilian.

BU: Preisträger Soldan Kanzlei-Gründerpreis 2014 (v.li): Lukas Assmann, Prof. Matthias Kilian, Dr. Max Peiffer, Dr. Christoph Triltsch, Rebecca Mohr, René Dreske, Thomas Peterka

Über das Soldan Institut
Das Soldan Institut wurde 2002 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des von einem gemeinnützigen Verein getragenen Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Tätigkeit von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinnützige Trägerverein des Instituts wird von der Hans Soldan Stiftung, dem Deutschen Anwaltverein und der Bundesrechtsanwaltskammer unterstützt.

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