ProService informiert: Wie ist mit Gewinnen aus Edelmetallen umzugehen?

ProService informiert: Wie ist mit Gewinnen aus Edelmetallen umzugehen?

Edelmetalle sind Sachwerte, die keine Zins- oder Dividendenerträge abwerfen wie z. B. Geldwertanlagen oder Aktien bzw. Fondsanteile. Edelmetalle schwanken im Kurs. Demzufolge gibt es bei Edelmetallen lediglich Kursgewinne oder -verluste.

Kursgewinne bei Edelmetallen sind nach einer Haltedauer von 12 Monaten steuerfrei. Wenn die Edelmetallpreise steigen, denken viele Anleger darüber nach, sich von ihren Münzen und Barren zu trennen und Gewinne mitzunehmen. Beim Verkauf muss abhängig von der Haltedauer auch die steuerliche Seite beachtet werden. Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Edelmetallen müssen somit auch bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

Der Verkauf von Münzen und Barren ist steuerlich gesehen ein privates Veräußerungsgeschäft. Dabei spielt die Länge der Haltefrist eine entscheidende Rolle. Während die Veräußerung nach Ablauf der Haltedauer von 12 Monaten Gewinne vollkommen steuerfrei und Verluste steuerlich nicht relevant sind, müssen Verkäufe innerhalb der 12-monatigen Haltefrist nach Anschaffung steuerlich berücksichtigt werden. Gewinne innerhalb einer Freigrenze von 600 Euro sind dabei pro Jahr steuerfrei. Gewinne ab 600 Euro sind in voller Höhe als „sonstige Einkünfte“ mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Abgeltungsteuer fällt bei Edelmetallgeschäften nicht an. Verluste können nicht geltend gemacht werden. Sie dürfen lediglich mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Der Verlustausgleich kann nur im gleichen Jahr sowie durch Verlustabzug im Vorjahr und/oder in den Folgejahren stattfinden.

Wie werden Gewinne und Verluste in der Steuererklärung angegeben?

Der Betrag von 600 Euro ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Das wirkt sich in der Form aus, dass ein Gesamtgewinn bis maximal 599,99 Euro komplett steuerfrei ist, jedoch ein Gewinn in Höhe von 600 Euro und mehr ab dem ersten Euro steuerpflichtig ist. Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften müssen in der in der „Anlage SO“ der Einkommensteuererklärung auf der Rückseite angegeben werden.

Zur Abgabe dieser „Anlage SO“ ist man nur dann verpflichtet, wenn der Gesamtgewinn oder der Gesamtgewinn des Ehepartners aus privaten Veräußerungsgeschäften mindestens 600 Euro beträgt. Nur dann muss im Steuerhauptformular auf Seite 2 angekreuzt werden, dass die „Anlage SO“ beiliegt.

Für wen gilt die Freigrenze?

Die Freigrenze von 600 Euro zählt je Person, sofern jede Person entsprechende Gewinne erzielt. Sie wird bei Eheleuten also nicht verdoppelt. Falls die Käufe und Verkäufe über ein eheliches Gemeinschaftskonto abgewickelt werden, werden die Gewinne beiden Eheleuten jeweils zur Hälfte zugerechnet (in der „Anlage SO“ in Zeile 47). So wird die Freigrenze bei jedem Ehepartner berücksichtigt.

Die ProService AG aus Liechtenstein bietet statische und gemanagte Portfolios aus Gold, Silber, Platin und Palladium. Besonders interessant ist jedoch, dass sehr geringe Stückelungskosten anfallen, da zu Kilopreisen gekauft und verkauft wird. Damit kauft man immer zum besten Preis und nutzt die Chancen unterschiedlicher Edelmetalle. Bei ProService erhält man sogar mehr Silber fürs Geld. Silber kann ohne MWSt. gekauft werden, denn die Lagerung erfolgt in einem Schweizer Zollfreilager. Mehr Sicherheit geht nicht.

Die ProService AG ist ein Edelmetallanbieter, der auf Basis der offiziellen Londoner Fixing Kurse Silber, Platin, Palladium und Gold anbietet und verwahrt.
Unsere Kunden geniessen den Vorteil, Edelmetalle ohne Stückelungskosten erwerben zu können.
Zur Verwahrung des physischen Eigentums unserer Kunden nutzen wir eigene Lagerräume in einem Hochsicherheitstresor in der Schweiz.
Dadurch erzielen sie Mehrwertsteuerfreiheit auf alle Edelmetalle.

Darüber hinaus ist der Lagerraum einer externen Zugangskontrolle durch ein Sicherheitsunternehmen unterworfen.

Kontakt
ProService AG
Konstantina Matana
Äulestr. 45
9490 Vaduz
+423 23 00 – 180


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