Verurteilung eines Medizners wegen sexuellem Missbrauchs vom BGH bestätigt!

Berliner Facharzt für Frauenheilkunde wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines
Behandlungsverhältnisses rechtskräftig verurteilt! (§ 174c Abs. 1 StGB)

Am 22.10.2013 wurde ein Berliner Facharzt für Frauenheilkunde, der eine Kinderwunschklinik in Berlin betrieb, durch die erste große Strafkammer des Landgerichts Berlin vom Vorwurf der Vergewaltigung einer Patientin im Jahre 2009 freigesprochen. (Az: 501 KLs 9/12)

Auf die Revision der Patientin als Nebenklägerin durch die Anwaltskanzlei Erika Schreiber in Berlin hob der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig mit Urteil vom 18.06.2014 (Az: 5 StR 98/14) das freisprechende Urteil auf.

Im Rahmen einer ersten Hauptverhandlung im April 2015 wurde das Verfahren am 27. April 2015 gem. § 183 a Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt, mit der Auflage für den Angeklagten, seine Approbation binnen sechs Monaten zurückzugeben.
Nachdem der Angeklagte diese Auflage nicht erfüllt hatte, wurde am 04. April 2016 erneut mit der Hauptverhandlung vor der zweiten großen Strafkammer des Landgerichts Berlin begonnen.

Der angeklagte Mediziner wurde nunmehr wegen sexuellen Missbrauchs der Patientin unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Ferner wurde dem Angeklagten für die Dauer von vier Jahren die Behandlung von Personen weiblichen Geschlechts untersagt (§ 70 Abs. 1 StGB) (Az: 502 KLs 19/14).

Die Revision des Mediziners blieb vor dem fünften Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Hinblick auf den Strafausspruch und die Höhe der Strafe und des Berufsverbots erfolglos (Beschluss vom 30.05.2017, Az: 5 StR 117/17).

Rechtsanwältin Erika Schreiber (Berlin)

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