Wiesbaden, 20. Juni 2017. Nach Lust und Laune die Welt erkunden: Wer mit dem Wohnmobil unterwegs ist, träumt von der großen Freiheit. Doch was passiert, wenn die Urlauber nach langer Fahrt die Urlauber plötzlich die Müdigkeit überkommt? Dürfen sie dann einfach anhalten, parken und im Fahrzeug übernachten? Das R+V-Infocenter informiert, wann und wo ein erholsamer Zwischenstopp erlaubt ist.
Wenn den Urlaubern auf der Wohnmobil-Tour die Augen zufallen und kein Stell- oder Campingplatz in der Nähe ist, bleibt ihnen oft nur die Übernachtung am Straßenrand. Das ist auch grundsätzlich erlaubt. „Camper brauchen in Deutschland nicht extra einen Stellplatz aufsuchen“, sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim R+V-Infocenter. „Sie können ihr Wohnmobil oder ihren Wohnwagen überall dort parken, wo es laut Straßenverkehrsordnung erlaubt ist, zum Beispiel auf einem öffentlichen Parkstreifen.“
Übernachten im Camper: maximal 10 Stunden
Dabei gibt es jedoch Einschränkungen. „Die Fahrzeuge dürfen nur bis zu 10 Stunden an einer Stelle stehen bleiben“, sagt Karl Walter. Wer mehrmals hintereinander an derselben Stelle nächtigt oder das Fahrzeug nach einem Ausflug wieder auf demselben öffentlichen Parkstreifen abstellt, muss hingegen mit einer Strafe rechnen.
Auch „richtiges“ Campieren ist verboten. „Wer Tisch, Stühle, Grill oder gar ein Zelt aufbaut, braucht eine Genehmigung oder muss auf einen Campingplatz ausweichen“, so R+V-Experte Walter. Mit Einverständnis des Besitzers ist Campen auch auf privatem Grund gestattet. Vorsicht ist bei Naturschutzgebieten geboten: Wer hier übernachten möchte, sollte sich zuvor über die landesrechtlichen Bestimmungen informieren. Ansonsten drohen Strafen von mehreren hundert Euro.
Autobahnparkplätze: Vorrang für Lkws
Grundsätzlich können Camper auch auf Autobahn-Raststätten übernachten. Allerdings dürfen die Fahrzeuge nicht auf Lkw-Parkflächen stehen. Diese Plätze sind Berufskraftfahrern vorbehalten. Oft gibt es in der Nähe von Autobahnen aber private Autohöfe, die nicht so überfüllt sind.
Andere Länder, andere Regelungen
Wenn Wohnmobil-Besitzer ins Ausland fahren, sollten sie beim „wilden“ Übernachten vorsichtig sein. Denn die Regelungen sind in vielen Ländern deutlich anders als in Deutschland. „Oft ist es strafbar, außerhalb von Campingplätzen im Wohnmobil oder Wohnwagen zu übernachten“, sagt R+V-Experte Walter. Er rät deshalb, sich vor der Fahrt gut über die Gepflogenheiten zu informieren oder vorsichtshalber immer Campingplätze anzufahren.
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
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