EGRR: Wie sich der Strompreis (wirklich) zusammensetzt – 109 Prozent Preissteigerung für Strom seit dem Jahr 2000

Energiekosten belasten Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland.

EGRR: Wie sich der Strompreis (wirklich) zusammensetzt - 109 Prozent Preissteigerung für Strom seit dem Jahr 2000

EGRR-Vorstandsvorsitzender Gerfried Bohlen plädiert für gerechtere Umverteilung der Energiekosten. (Bildquelle: EGRR)

Die Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzentgelten, die EEG-Umlage, der Weltkohlehandel und damit verbundene Finanzspekulationen sowie mangelnde Transparenz bei der Preisgestaltung haben in den vergangenen Jahren zu massiven Strompreiserhöhungen geführt. Diese gehen letztlich zu Lasten der privaten Verbraucher sowie der kleinen und mittleren Unternehmen. Gerfried I. Bohlen, Vorstandsvorsitzender der Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG, erklärt, wie sich der Strompreis (wirklich) zusammensetzt und fordert mehr ökonomische und soziale Gerechtigkeit.

Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte ist seit dem Jahr 2000 um 109 Prozent gestiegen, von 13,94 auf 29,16 Cent in 2017 pro Kilowattstunde (kWh). Mehr als die Hälfte davon zahlt der private Verbraucher an den Staat – für Steuern, Abgaben und Umlagen. „Hierzulande findet eine nicht zu rechtfertigende Umverteilung der Kosten zu Lasten der Allgemeinheit statt“, sagt Gerfried I. Bohlen, Vorstandsvorsitzender der Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG (EGRR).

Netzentgelte

Seit 2008 sind die Netzentgelte um 27 Prozent gestiegen. Unternehmen mit einem hohen Stromverbrauch von mehr als zehn Gigawattstunden sind dabei von deren Zahlung befreit. „Als Argument der Politik gilt die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit dieser Unternehmen auf dem Weltmarkt. Das ist aus meiner Sicht nicht haltbar, da auch andere Staaten dafür Sorge tragen, dass ihre Unternehmen konkurrenzfähig bleiben. Die Kosten werden auf die privaten Verbraucher abgewälzt, ungeachtet der individuellen Lebenssituationen von Familien und Alleinerziehenden“, so Bohlen. Etwa 17 Millionen Haushalte waren im ersten Quartal dieses Jahres von einer Erhöhung ihrer Tarife betroffen, Tendenz steigend. „Allen Verbrauchern werden geschätzt Mehrkosten von 4,3 Milliarden Euro zugemutet, die im Normalfall von den bevorzugten Unternehmen ohne Probleme zu zahlen wären“, so Bohlen.
Der legalisierte Kostenvorteil verzerre zudem den Wettbewerb am deutschen Markt zu Lasten des Klein- und Mittelstandes. Bohlen: „Energiekosten gehören zu den höchsten innerbetrieblichen Kosten. Deren Umlage auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen belasten somit auch die Wirtschaftlichkeit von kleinen und mittleren Unternehmen.“

EEG-Umlage

Ein weiterer Faktor für den Preisanstieg liegt laut Bohlen in der EEG-Umlage, die sich zum 01. Januar 2017 um 8,3 Prozent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde erhöht hat. Die jeweilige EEG-Umlage errechnet sich aus einer Prognose der Netzbetreiber hinsichtlich Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr. Auch der Saldo des EEG-Kontos wird berücksichtigt und ein Puffer von zehn Prozent als Liquiditätsreserve im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur eingerechnet. „2016 war das EEG-Konto das ganze Jahr über im Plus, und Ende August waren vom Polster noch beinahe drei Milliarden Euro übrig. Die Prognose der Netzbetreiber, dass der starke Zubau bei der Windenergie den Überschuss im Jahresverlauf sukzessive aufbraucht, trat nicht ein“, sagt Bohlen, und ergänzt: „Der hohe Kontostand weckt jedes Jahr Begehrlichkeiten, doch statt die Verbraucher sowie den Klein- und Mittelstand zu entlasten, wurden weitere Industriezweige durch eine Befreiung der EEG-Umlage begünstigt. Die Zahl der befreiten Unternehmen ist 2016 bereits auf 2.137 angestiegen – die gewährten EEG-Rabatte summierten sich für das Jahr 2014 auf 4,8 Milliarden Euro. Geld, das die ,nicht privilegierten Verbraucher aufbringen müssen“, so Bohlen.

Einen möglichen Ausweg sieht der EGRR-Vorstandsvorsitzende in einem Vorschlag des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). Dieser plädiert für die Ersetzung der EEG-Umlage durch einen „Energiesoli“, der über einen Aufschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer finanziert werden soll. Bohlen: „Dieser Vorschlag sollte daraufhin geprüft werden, ob damit eine gerechtere Umverteilung der Energiekosten gewährleistet werden kann.“

Weltkohlehandel

Zudem wirken sich der Weltkohlehandel und damit verbundene Finanzspekulationen auf den deutschen Strompreis aus. „Der Kohlestromexport erreicht derzeit ein Allzeithoch, vor allem aufgrund des günstigen Preises dieses Energieträgers“, so Bohlen. „Im Jahr 2016 erreichte der Derivatehandel in Europa etwa das 40-fache des physischen Volumens. Wenn im Derivatehandel mit Kohle mit Verlusten zu rechnen ist, kann diese Erwartung am Spotmarkt den Strompreis in die Höhe treiben. Somit wird auch hier das Risiko auf den Verbraucher übertragen“, erklärt der EGRR-Vorstandsvorsitzende. Vielmehr müsse die Energiewende im Verzicht auf umwelt- und klimabelastende fossile Energieträger intensiver umgesetzt werden – ohne zusätzliche finanzielle Belastungen für die Verbraucher.

Mangelnde Transparenz

Obwohl Deutschland im Bereich Strom einen Exportüberschuss verzeichnet, wird immer noch Strom aus dem Ausland importiert. „Dabei werden mögliche künftige Ereignisse, die nicht direkt mit der deutschen Energiepreisfindung im Zusammenhang stehen, dem Verbraucher aufgelastet. So hat in der Vergangenheit die Erwartung einer Hitzewelle in Frankreich den hiesigen Strompreis nach oben getrieben, in einem anderen Fall wurde mit Produktionsproblemen in Australien spekuliert, oder es werden Wartungsarbeiten bei Atomkraftwerken im Ausland als Gründe für Preiserhöhungen herangezogen“, sagt Bohlen. Grundsätzlich sollten verlässliche Kosten die Grundlage der Energiepreisberechnung bilden. „Jeder Energieverbraucher hat das gesetzlich verbriefte Recht nach § 16, Abs. 1 Stromgrundversorgungsverordnung, die Kosten seiner Energie bis in Detail aufgeschlüsselt zu bekommen. Für die Gestaltung des Energiemarktpreises durch die Großhändler und durch die Energiebörse gibt es keine plausibel nachvollziehbaren Erläuterungen“, betont der EGRR-Vorstandsvorsitzende.

Die Energiegenossenschaft Rhein Ruhr eG (EGRR) mit Sitz in Dinslaken wurde im Juli 2007 durch Gerfried I. Bohlen gegründet und beschäftigt heute neun Mitarbeiter. Mit starken Partnern, 20.000 Kunden und mehr als 4.000 Mitgliedern setzt sich die EGRR – anders als die meisten anderen Energiegenossenschaften – bundesweit für die Umsetzung der Energiewende und eine lebenswerte Zukunft ein. Als „alternatives Unternehmen“, das transparent und ohne Gewinnabsicht arbeitet, stellt sie sich dabei dem Markt mit den Produkten Strom und Gas, einer fundierten Energieberatung sowie einem ausgeprägten Service.

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