Die EU hat das als krebserregend in Verdacht stehende Hormongift Bisphenol A (BPA) als potenziell besonders gefährlich eingestuft. Daher trat bereits 2016 eine EU-weit geltende Verordnung in Kraft, nach der ab Januar 2020 u. a. keine BPA-haltigen Kassenzettel mehr in Umlauf gebracht werden dürfen. Die täglich beim Einkaufen zu hörende Frage „Möchten Sie den Kassenzettel?“ ist somit nicht nur unter dem Umweltaspekt zu bewerten, sondern es sollte (noch) – wenn möglich – aus gesundheitlichen Gründen auf den Beleg verzichtet werden. Das Problem ist das Thermopapier, welches zurzeit noch Bisphenol A bzw. die verwandte Chemikalie Bisphenol S (BPS) enthalten könnte. Ab 2020 wird der Einsatz von BPA-freiem Thermopapier für den Einzelhandel, Tankstellen, Ticketcentern usw. zur Pflicht. Für diese Änderung haben sich in den vergangenen Jahren insbesondere Gewerkschaften und Umweltverbände eingesetzt, um Verkäuferinnen, die häufig an Kassen eingesetzt werden und somit ständig BPA-haltige Kassenzettel berühren, vor den möglichen Gefahren der Aufnahme des Stoffes über die Haut in den Körper zu schützen. Auch das Problem der Entsorgung von BPA-haltigem Papier und eine damit verbundenen Aufnahme in den Nahrungskreislauf spielte bei den Diskussionen um die Schädlichkeit eine große Rolle.
BPA-freie Thermorollen: Das ändert sich 2020
Die EU-Kommission hat im Jahr 2016 einen Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur angenommen, nach dem das BPA-Vorkommen im Thermopapier künftig reduziert werden soll. Die Schädlichkeit von Bisphenolen auf den menschlichen Organismus war lange Zeit umstritten und ist bis heute nicht vollständig geklärt. Ab Januar 2020 darf die BPA-Konzentration in Thermopapier für Kassenrollen nicht höher als 0,02 Prozent des Gesamtvolumens des Papiers betragen. Dies kommt quasi einem Verbot des Stoffes Bisphenol A gleich. Grundsätzlich darf BPA nicht mehr bei der Papierproduktion eingesetzt werden. Die angegebenen 0,02 Prozent wurden für den Fall der Wiederverwertung von Recyclingpapier festgelegt, wo es vorkommen kann, dass geringe Restmengen von BPA vorkommen können.
Wozu dient Bisphenol A in Kassenrollen?
BPA kommt im Thermopapier der Bonrollen als Farbentwickler zum Einsatz, das Papier ist mit dem Stoff beschichtet. Sobald diese BPA-haltige Beschichtung im Bondrucker punktueller Hitze ausgesetzt wird, verändert sich an den entsprechenden Stellen die Papierfarbe, wodurch die Aufdrucke in Form von Schrift und Grafik entstehen. Nun ist es jedoch kaum möglich, auf Produkte wie Fahrscheine, Kassenbons oder Eintrittstickets auf Basis von Thermopapier zu verzichten – zu groß sind die Vorteile des Thermodrucks gegenüber dem herkömmlichen Druck mittels Nadel- oder Tintenstrahldrucks. Somit ist die Thermopapierindustrie gezwungen, die Herstellung von BPA-freien Bonrollen zu forcieren. Diese sind bereits seit langer Zeit in guter Qualität erhältlich, waren aber bislang etwas teurer als die BPA-haltige Ware. Zum Glück hat aber auch hier mittlerweile ein Preisverfall eingesetzt.
Gesundheitsgefährdung durch Bisphenol A – welche Gefahren bestehen?
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat ermittelt, dass BPA vom Menschen am zweithäufigsten durch Hautkontakt mit Thermopapieren aufgenommen wird (am häufigsten jedoch über die Nahrung, z. B. durch BPA-haltige Innenbeschichtung von Konservendosen). Im Körper entfaltet Bisphenol A eine Wirkung ähnlich des Hormons Östrogen, d. h. der Stoff fördert hormonell bedingte Krebsarten wie Prostata- oder Brustkrebs, kann Diabetes des Typs 2 auslösen sowie für Fehlbildungen der Geschlechtsorgane und Übergewicht verantwortlich sein. Der Umweltverband BUND geht soweit zu behaupten, dass hormonelle Schadstoffe bereits in minimalen Konzentrationen negative Auswirkungen haben können. Daher sei es sinnlos, überhaupt einen Mindestgrenzwert festzulegen, wie es sonst bei Giftstoffen üblich ist.
Gefährdung durch Bisphenol für ungeborene Kinder und Kleinkinder
Vertreter des Umweltverbandes BUND betonen weiter, dass insbesondere schwangere Frauen, die beruflich mit BPA-haltigen Dokumenten und Kassenbons in Berührung kommen, erhöhten und nicht vertretbaren Risiken ausgesetzt seien. Ungeborene im Mutterleib seien besonders durch BPA gefährdet, teilte der Umweltverband weiter mit. So belegen mehrere Studien, dass Bisphenole das Immunsystem von Babys und Kleinkindern schädigen können. Dies kann dazu führen, dass betroffene Kinder später für Lernstörungen, Lebensmittelallergien und Infektionskrankheiten anfällig werden. Weitere Forschungen haben ergeben, dass BPA bei rund 90 Prozent der Einwohner von Industriestaaten im Urin und Blut nachweisbar ist.
Wie verbreitet sind derzeit noch BPA-haltige Kassenzettel?
Viele Unternehmen setzen bereits BPA-freie Kassenbons ein. In Österreich haben mittlerweile fast alle Supermarktketten ihre Kassendrucker auf BPA-freies Papier umgerüstet. In Deutschland verwendet REWE bereits seit 2012 BPA-freie Kassenbons und Etiketten. Auch bei EDEKA und in den Märkten der Drogeriekette dm werden phenolfreie Kassenbons ausgegeben. Der Discounter ALDI hat auf seinen Kassenbelegen sogar mit einem Aufdruck dafür geworben, dass die Bonrollen aus phenolfreiem Thermopapier hergestellt werden. Dagegen hatte eine stichprobenartige Kontrolle im Jahr 2016 ergeben, dass noch bei vielen Tankstellen und auch in der Gastronomie BPA-haltiges Kassenzettel-Papier verwendet wird.
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