Am 23. September hat das Bundeskabinett wie erwartet eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Mit dieser jüngsten EEG-Novelle sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine CO2-freie Stromerzeugung bis zum Jahr 2050 geschaffen werden. Nach der bereits zuvor beschlossenen Abschaffung des so genannten „Solardeckels“ soll sich gemäß dieser EEG-Novelle die in Deutschland installierte Leistung von Photovoltaik-Anlagen bis zum Jahr 2030 von aktuell 52 auf dann 100 Gigawatt fast verdoppeln. „Ein Schritt in die richtige Richtung, aber längst nicht ausreichend“, wie Ove Burmeister, Geschäftsführer der DEB Deutsche Energie Beratung aus Hamburg moniert, denn „jeder sollte die Möglichkeit haben, von der Solarenergie zu profitieren – nicht nur private Hausbesitzer. Eine “ Sonnenrente„, wie sie die DEB seit vielen Jahren erfolgreich anbietet, ist so eine Möglichkeit. Aber im Gegensatz zu Lebens- und Rentenversicherungen ist eine „Stromrente“ noch kaum verbreitet. Das muss sich mit Hilfe der Politik zugunsten der Verbraucher und Umwelt ändern.“
Hamburg, 28. September 2020 – Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hat das Bundeskabinett die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine CO2-freie Stromerzeugung bis zum Jahr 2050 beschlossen. Als Zwischenziel sollen im Jahr 2030 bereits 65 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen – ein Großteil davon aus Sonnenenergie. Um dieses ambitionierte Ziel tatsächlich zu erreichen, wurden im neuen EEG verbindliche Ausbauziele für die erneuerbaren Energien festgeschrieben. Dass diese Ziele mit den aktuellen Rahmenbedingungen erreicht werden können, bezweifelt Ove Burmeister von der DEB Deutschen Energie Beratung (https://www.deb24.de) aber. „Die Zubauraten werden 2020 voraussichtlich weiter steigen. Sie reichen allerdings nicht im Geringsten aus, um die Ausbauziele der nächsten Jahre zu erreichen. Die Energiewende ist aus Steuermitteln nicht zu finanzieren – sie ist in erster Linie auf privates Kapital angewiesen. Um Bürger zu motivieren, dieses Kapital bereit zu stellen, muss man weitere Anreize schaffen. Aber genau in diesem ambitionierten Wachstumsumfeld hat die Politik die Anreize leider zurückgefahren!“, kritisiert Solarbranchen-Experte Burmeister.
Darüber hinaus hat man die Vergabekriterien für Windkraftstandorte so verschärft, dass erstmals seit Einführung des EEG kein Nettozubau mehr möglich war. Auch im Bereich der Photovoltaik (PV) hat man das regulatorische Umfeld „angepasst“, was den Projektierern die Beschaffung von Anlagen für Privatinvestoren erschwert. Und das genau in dem Marktsegment, welches quasi endlos ausbaubar wäre und somit die Erreichung aller Klimaschutz-Ziele sicher stellen könnte: PV-Anlagen auf langfristig gepachteten Dächern oder Freiflächen (1.000 bis 10.000 Quadratmeter), die an interessierte Bürger verkauft werden. In diesem seit 20 Jahren etablierten Segment können auch Normalverdiener unkompliziert an der Energiewende teilhaben, weil Solarunternehmen wie z.B. die Deutsche Energie Beratung solche Photovoltaik-Großanlagen errichten und parzelliert an private und institutionelle Investoren verkaufen.
„Insbesondere für dieses Segment sollte der Gesetzgeber mehr Anreize schaffen, wenn die CO2-Ziele für 2030 und 2050 tatsächlich erreicht werden sollen! Erneuerbare Energien sind ökologisch und ökonomisch wertvoll – also gut für die Umwelt und die Brieftasche. Die positiven wirtschaftlichen bzw. finanziellen Möglichkeiten der erneuerbaren Energien werden von der Politik aber längst nicht ausreichend kommuniziert, unterstützt und gefördert“, mahnt DEB-Geschäftsführer Ove Burmeister.
Eine „Sonnen-Rente“ von der Deutschen Energie Beratung ist so ein Anreiz-Modell. Denn eine lukrative wie nachhaltige „Solarrente“ oder auch „Stromrente“ eignet sich für Privatpersonen, die keine Hausbesitzer sind, ebenso wie für Unternehmen. Entweder als Dachverpächter, als Kapitalanleger / Investor, für die wirtschaftliche und ökologisch optimale Nutzung von Freiflächen oder für die günstige Produktion und Nutzung von Öko-Eigenstrom.
„Nicht nur Hausbesitzer wünschen sich mehr Umwelt-/Klimaschutz, finanzielle Vorteile, Planungssicherheit und Unabhängigkeit von den Stromkonzernen und deren Preispolitik, sondern auch Kapitalanleger auf der Suche nach nachhaltigen ökologischen Anlagealternativen“, gibt Ove Burmeister zu bedenken. Deshalb ist die aktuelle EEG-Novelle nicht weit genug gefasst. Die Politik muss das Solar-Thema differenzierter und breiter betrachten, um die Klimaziele tatsächlich zu erreichen. Ohne die Finanz- und Immobilienbranche sowie private Kapitalanleger werden die gesetzten Ziele verfehlt“, warnt Solarexperte Ove Burmeister. „Ein Sonnenrenten-Konzept wie das der Deutschen Energie Beratung macht private Investoren zu Ökostromproduzenten – unabhängig von einer eigenen Immobilie. Mit der DEB Sonnenrente werden so zahlreiche zusätzliche Solaranlagen-Neuinstallationen und eine stärkere Dezentralisierung der Stromerzeugung und -versorgung ermöglicht – beides erklärte Ziele der Politik. Diese Aspekte sollten künftig beim weiteren – wünschenswerten – Ausbau der Solarenergie in Deutschland berücksichtigt werden und in die nächste EEG-Novelle einfließen.“
Über die DEB Deutsche Energie Beratung GmbH:
Die DEB Deutsche Energie Beratung GmbH ist Spezialist für Photovoltaikanlagen der 3. Generation. Das Angebot richtet sich an risikoaverse, ertragsorientierte Unternehmen und Privatpersonen, die alle Vorteile einer Photovoltaikanlage nutzen möchten, aber kein eigenes Dach besitzen. Die Deutsche Energie Beratung bietet Investoren Direkteigentum an Photovoltaikanlagen auf langfristig gepachteten Großdächern oder Freiflächen.
Seit 2012 ist die Deutsche Energie Beratung ausschließlich auf Photovoltaikanlagen spezialisiert und mit ihrem Gesamtkonzept einzigartig am deutschen Markt. Die Unternehmensgruppe projektiert Neubauten nachhaltiger Photovoltaikanlagen mit neuester Technik und voller Gewährleistung auf langfristig gepachteten Großdächern inklusive Stromvermarktung mit 2 Cent Bonus pro Kilowattstunde. So verschafft die DEB Deutsche Energie Beratung Privatinvestoren und institutionellen Anlegern direktes Eigentum an Photovoltaikanlagen und sorgt für nachhaltige „grüne“ Energie.
Einzigartig ist bei den Photovoltaikanlagen-Projekten der DEB die Kombination von Dachverpachtung und Bezug von günstigem Grünstrom über den Energievermarkter der DEB-Gruppe, die DEVG Deutsche Energie Versorgung (https://www.devg24.de).
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