ARAG Experten informieren über die private Wohnmobilvermietung
Die Corona-Pandemie macht auch weiterhin einige Reisepläne zunichte. Vor allem bei Flugreisen ins Ausland zögern viele Urlauber. Dafür ist Campingurlaub voll im Trend. Laut Statista stiegen die inländischen Buchungen auf Campingplätzen in der letzten Saison um 15 Prozent. Entsprechend hoch ist aktuell die Nachfrage nach Wohnmobilen. So wurden im letzten Jahr 42 Prozent mehr Wohnmobile zugelassen als im Vorjahr. Wer sich nun nicht gleich ein eigenes mobiles Heim kaufen kann oder mag, könnte einen Camper mieten. Vor allem aus privater Hand sind die Mietpreise in der Regel sogar bezahlbar. Die ARAG Experten verraten, worauf man dabei achten sollte.
Vorteile der privaten Wohnmobilmiete
Oft sind die Angebote von Privatleuten günstiger als die von gewerblichen Anbietern. Zudem ist die Abwicklung von Anfrage bis Rückgabe in der Regel sehr viel direkter, da man es nur mit einer Person zu tun hat. Und unter Wohnmobil-Fans gibt es bestimmt einige Insider-Tipps auszutauschen, was Destinationen, Routen und Stellplätze betrifft. Dies könnte vor allem für ungeübte Wohnmobilisten besonders hilfreich sein.
Vom Vermieter selbst genutzte Wohnmobile sind zwar oft älter als die Modelle eines gewerblichen Fuhrparks, dafür meistdeutlich gepflegter und oft liebevoll eingerichtet. Ein weiterer Vorteil: Der private Vermieter kennt sein Fahrzeug besser und detaillierter als jeder noch so gute gewerbliche Anbieter seine Flotte.
Einweisung ins Wohnmobil
Bevor es zu einer Probefahrt geht, sollten sich insbesondere Wohnmobil-Anfänger auch vom Privatmann gründlich in die Fahrzeugfunktionen einweisen lassen, so wie es auch bei gewerblichen Anmietungen üblich ist. Wichtig zu wissen ist dabei nicht nur, wo und was getankt wird, sondern auch ganz praktische Dinge, wie etwa das Entleeren des Abwassertanks, der Wechsel der Gasflasche oder die Benutzung diverser technischer Vorrichtungen. Auch Fahrzeugdetails wie z. B. Höhe, Breite und Gewicht des Wohnmobils sind wichtige Voraussetzungen, um sich sicher mit dem fahrbaren Ferienhäuschen im Straßenverkehr bewegen zu können. Der Rat der ARAG Experten: Wer seinen Privatvermieter mit auf Probefahrt nimmt, bekommt garantiert die besten Tipps zum Fahrzeug aus erster Hand.
Versicherungsschutz bei privater Anmietung
Bei aller Vorfreude auf den lang ersehnten Urlaub: Die Sicherheit geht vor. Daher sollten Mieter darauf achten, dass das privat angemietete Fahrzeug die Zulassung als sogenanntes Selbstfahrervermietfahrzeug hat. Nur so besteht ein gewerblicher Vollkaskoschutz. Ohne diesen Zusatz im Fahrzeugschein müssen Mieter im Schadensfall Reparatur-Kosten aus eigener Tasche zahlen. Hierbei kann bereits ein Blick auf die TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen weiterhelfen: Selbstfahrervermietfahrzeuge müssen einmal jährlich zur Hauptuntersuchung. Ist das TÜV-Siegel also noch länger als 12 Monate gültig, ist das Fahrzeug nicht entsprechend zugelassen.
Wer schreibt, der bleibt…
Bevor es auf große Fahrt geht, sollten Vermieter und Mieter gemeinsam den Wagen von außen und innen auf etwaige bereits vorhandene Schäden inspizieren und diese schriftlich im Mietvertrag oder in einem Übergabeprotokoll dokumentieren, so dass es hierbei nicht zu Missverständnissen kommt.
Das gilt auch für die Ausstattung des Fahrzeugs: Alle beweglichen Gegenstände – angefangen vom Geschirr bis hin zu Campingmöbeln, Fahrradträgern oder auch Bettwäsche – sollten schriftlich festgehalten werden.
Mit in den Mietvertrag gehören ebenfalls die Höhe des Mietpreises, die Dauer der Mietzeit, die Höhe einer Selbstbeteiligung im Schadensfall und gegebenenfalls die Höhe einer Kaution, um kleinere Schäden oder z. B. die fehlende Endreinigung abzudecken. Auch der Rücktritt vom Vertrag für beide Parteien sollte schriftlich fixiert werden.
Zum Abschluss noch ein Tipp der ARAG Experten an private Vermieter von Wohnmobilen: Wer seinen Camper häufiger und regelmäßig vermietet, sollte diese Tätigkeit beim Finanzamt angeben und sich -je nach Höhe der Einnahmen – überlegen, ob eine Gewerbeanmeldung sinnvoll ist. Eine Steuer wird fällig, wenn der jährliche Reingewinn über 256 Euro liegt.
Weitere interessante Informationen unter:
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