Stellungnahme der Deutschen Praxisklinikgesellschaft
zum IGES-Gutachten 2022
Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft e.V. begrüßt ausdrücklich die vom Gesetzgeber gewünschte und von allen beteiligten Akteuren als notwendig erachtete Stärkung des Ambulanten Operierens.
Mit dem nun vorliegenden IGES-Gutachten wird das erhebliche Ambulantisierungspotenzial (Potenzial einer ambulanten Leistungserbringung) im deutschen Gesundheitssystem benannt und analysiert. Erneut wird sichtbar, dass Deutschland im internationalen Vergleich weit hinter den Möglichkeiten zurückbleibt.
Es wird vorgeschlagen, 2.476 Leistungen neu in den AOP-Katalog (Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe) aufzunehmen, ein Plus um 86 Prozent auf insgesamt 5.355.
Die PKG e.V. weist darauf hin, dass ein Grund für die bislang nicht erfolgte umfassende Erschließung des Ambulantisierungspotenzials die starre Sektorengrenze mit ihren unterschiedlichen Vergütungssystemen ist, die letztendlich entscheiden, ob ein Eingriff stationär oder ambulant erfolgt.
Ein bloßes Verschieben von Eingriffen in den AOP-Katalog ohne eine adäquate Vergütung wird es daher weder den Krankenhäusern noch den Praxiskliniken ermöglichen, z.B. kostenintensivere Eingriffe oder komplexe minimalinvasive endoskopische Operationen kostendeckend durchzuführen.
Eine adäquate Anpassung der Vergütung im EBM (einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM), bildet die Grundlage für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen), die die realen Kosten vollumfänglich berücksichtigt, ist daher Grundvoraussetzung, um relevante Einsparungen durch die Vermeidung unnötiger stationärer Aufenthalte zu erzielen und die Vorteile der ambulanten Leistungserbringung entsprechend zu nutzen.
Zusätzlich ist, wie auch vom Gesundheitsminister bereits benannt und auf dem Fachärztetag des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) herausgearbeitet, neben der Reform des § 115b des SGB V zu entsprechenden Konditionen eine Hebung des Potenzials zur Erbringung stationsersetzender Leistungen erforderlich.
Für diesen sektorübergreifenden Bereich ist eine andere Vergütungsform notwendig. Die PKG e.V. setzt sich für die Umsetzung des Konzepts der im Koalitionsvertrag genannten Hybrid-DRG (einheitliche Vergütung für Krankenhäuser und Praxiskliniken) ein.
Diesen Weg kann Deutschland aufgrund seiner speziellen medizinischen Infrastruktur leicht gehen:
Die Praxiskliniken erbringen seit Einführung der IV-Verträge im Jahr 2006 stationsersetzende Eingriffe in schlanken und kostengünstigen sowie besonders patientenfreundlichen Strukturen, in denen auch Übernachtungen möglich sind. Die Hybrid-DRG könnten auch dem § 122 SGB V zugeordnet werden und damit dessen längst überfällige Belebung herbeiführen.
So ließe sich ein stabiles Fundament für Praxiskliniken und auch gleichermaßen für Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung, bei denen sich eine Transformation zur Praxisklinik anbietet, schaffen.
Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG e.V.)
Die Praxisklinikgesellschaft setzt sich seit Jahren dafür ein, das deutsche Gesundheitssystem nachhaltig zu modernisieren. Eines der wichtigsten Ziele ist der Aufbau einer verbindlich geregelten sektorenübergreifenden Patientenversorgung, die Planungssicherheit für Patienten und Gesundheitseinrichtungen schafft. Gleiche Rechte und Pflichten, gleiche und hohe Qualitätsanforderungen und ein gemeinsames Vergütungssystem sind die hierzu nötigen Schritte.
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