OLG Hamburg setzt neue Maßstäbe: Rechtsanwalt Jan Meyer erörtert die Auswirkungen auf Kununu und Arbeitgeberbewertungen.
Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das Arbeitgeberbewertungsportal Kununu die Identität von Bewertern offenlegen muss, wenn die Echtheit einer Bewertung angezweifelt wird (OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024, Az.: 7 W 11/24). Hintergrund ist eine Klage des Rechtsanwalts Jan Meyer von der Kanzlei Sterne-Advo, der für einen Mandanten die Echtheit einer Kununu-Bewertung angezweifelt hatte.
Die bisherige Praxis, nach der Kununu nur anonymisierte Belege vorlegte, ändert sich damit grundlegend. Bei Zweifeln an der Echtheit muss Kununu nun die Identität des Bewertenden offenlegen oder die Bewertung entfernen. Dies gilt insbesondere dann, wenn unklar ist, ob der Bewertende tatsächlich Kontakt zum bewerteten Unternehmen hatte.
Das Urteil ist wegweisend für Arbeitgeber, die ungerechtfertigte negative Bewertungen, die ihren Ruf schädigen können, nicht mehr ungeprüft hinnehmen müssen. Das Gericht bestätigte außerdem, dass es nicht rechtsmissbräuchlich ist, gezielt gegen negative Bewertungen vorzugehen und dafür eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu beauftragen.
Durch diese Regelung sollen die Bewertungen auf Kununu wahrheitsgetreuer werden, was die Glaubwürdigkeit und Fairness der Plattform stärkt und das Vertrauen in digitale Arbeitgeberbewertungen erhöht.
Der Beschluss im Wortlaut, eine Stellungnahme von Jan Meyer und Fotos unter: www.sterne-advo.de/presse.
Inzwischen gibt es zum Beschluss auch eine Stellungnahme von Kununu: „Den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg halten wir für abwegig und falsch“, schreibt Kununu-CEO Nina Zimmermann in einem Statement bei LinkedIn. Die Geschäftsführerin von Kununu betont, dass die Anonymität der Nutzer die oberste Priorität der Plattform darstellt. Sie weist darauf hin, dass Kununu in dem Verfahren nicht angehört wurde. Sie gibt weiterhin bekannt, dass die Entscheidung des OLG Hamburgs in einem Hauptverfahren überprüft werden soll. Lesen Sie hier die ganze Stellungnahme bei LinkedIn.
Dazu äußert sich Sterne-Advo Jan Meyer: „Es ist völlig klar, dass Kununu den von uns erstrittenen richtungsweisenden Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg vom 08.02.2024 für abwegig und falsch hält. Schließlich bedroht diese neue Rechtslage das Portal und sein Geschäftsgebaren gegenüber Arbeitgebern in seinen Grundfesten.
Die öffentliche Aussage von Kununu, man sei im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht angehört worden, ist zudem grob falsch. Das Landgericht Hamburg hatte Kununu angehört und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Am 6. Dezember ist daraufhin von Kununu eine 17-seitige Antragserwiderung nebst elf mehrseitigen Anlagen vorgelegt worden. Am 7. Dezember sind von Kununu nochmal zwei Seiten weitere Erwiderung vorgelegt worden.“
Laut Meyer gab es im Eilverfahren inhaltlich also keine weiteren Erkenntnisse oder Vortragsmöglichkeiten, sodass das Oberlandesgericht keinerlei weitere Informationen für die richtige Entscheidung benötigte. Es ging dort nur noch um die rechtliche Neubewertung der bereits ausdiskutierten Frage, ob anonyme Nachweise ausreichend sind.
Weiter führt Jan Meyer aus: „In den mehrseitigen Ausführungen wurde überwiegend unsachlich gegen unsere Kanzlei und unser Angebot geschossen, indem man vor Gericht versuchte, unsere Dienstleistung zum Schutz der Arbeitgeber als rechtsmissbräuchlich darzustellen. Günstige Preise, eine Vielzahl von Fällen, schnelle Bearbeitungen, gleichlaufende Fälle, ähnliche Muster von eidesstattlichen Versicherungen für unsere Mandanten. Wenn man keine sachlichen Argumente für einen Rechtsstreit hat, muss man sich wohl auf dieses Niveau herablassen.
Funfact: Kununu hat uns in seinen Erwiderungen mit rund 2.600 von 15.000 Bearbeitungstickets im Jahr 2023 knapp 20 % Marktanteil am Beanstanden/Löschen von rechtswidrigen Bewertungen bei Kununu attestiert. Das freut uns natürlich sehr, bestätigt die Notwendigkeit unseres Kurses für die Arbeitgeber, zeigt aber auch weiteres Potenzial für uns auf.
Selbstverständlich haben sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Hamburg diese ganzen Nebenkriegsschauplätze abseits des eigentlichen Rechtsstreits verworfen und unseren Mandanten ausdrücklich recht gegeben. Denn natürlich ist es vollkommen legitim, eine hoch spezialisierte Anwaltskanzlei wie uns zu beauftragen.
So wie sich Kununu verhält, zeigt es nur umso mehr, dass professionelle Rechtsdienstleistung in unserer Spezialisierung mehr als erforderlich ist. Ansonsten würden Arbeitgeber gegen Portale wie Kununu schutzlos gestellt werden.
Mittlerweile sind nach unserer Prozesswelle auch die ersten Prozesskosten von Kununu an uns erstattet worden. Das ganze nicht notwendige Spiel des Portals wird für Kununu ziemlich teuer.“
In Kürze folgt ein exklusives Interview mit Rechtsanwalt Jan Meyer, der vertiefende Einblicke in das wichtige OLG-Urteil und seine weitreichenden Konsequenzen gibt. Das Gespräch beleuchtet die aktuellen Herausforderungen und zukünftigen Chancen für Unternehmen und Bewertungsplattformen im digitalen Zeitalter. Spannend und informativ für alle, die an den neuesten Entwicklungen im Bereich Online-Bewertungen interessiert sind.
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Über Jan Meyer und Sterne-Advo
Rechtsanwalt Jan Meyer ist ein ausgewiesener Experte für Online-Bewertungen. Er ist Mitinhaber von Sterne-Advo, der Anwaltskanzlei, die sich ausschließlich auf die Beanstandung rechtswidriger Online-Bewertungen spezialisiert hat. Jan Meyers Expertise hat ihn und Sterne-Advo zu einer führenden Adresse für diese spezielle Rechtsberatung gemacht.
Jan Meyer und sein Team setzen sich für den guten Ruf und die Rechte ihrer Mandanten ein, zu denen vor allem Arbeitgeber und Unternehmer zählen.
Einfache, aber wirkungsvolle Lösungen und klar verständliche Rechtsberatung stehen bei Sterne-Advo im Mittelpunkt. So erhalten Mandanten den Schutz, den sie in der Online-Welt benötigen. Individuell auf die Bedürfnisse jedes Mandanten zugeschnitten, entwickelt die Kanzlei passende Strategien, um optimalen Service und effektive Ergebnisse zu gewährleisten.
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