EAC Kennzeichnung // Markierung für EAWU Staaten

Was ist eine EAC Kennzeichnung / EAC Markierung für EAWU Staaten?

EAC Kennzeichnung // Markierung für EAWU Staaten

EAC Kennzeichnung

EAC Kennzeichnung für EAWU Staaten

Eine EAC Kennzeichnung bestätigt, dass das Produkt den geltenden EAC/GOST Normen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entspricht und im Gebiet der EAWU Staaten verkauft werden darf. Die EAC Standards basieren auf den technischen Regelwerken (TR ZU/EAWU) der Eurasischen Wirtschaftsunion. Die Abkürzung „EAC“ steht für „Eurasian Conformity Certificate“ (Eurasisches Konformitätszertifikat).

Die EAC Konformitätsbewertung erfolgt gemäß den Sicherheitsanforderungen der TR ZU/EAWU Richtlinien der EAWU Staaten entweder durch eine EAC Zertifizierung oder eine EAC Deklarierung. Produkte, die erfolgreich zertifiziert wurden, müssen mit dem EAC Zeichen markiert werden.

EAC Zeichen in den EAWU Ländern

Seit dem 1. September 2011 gilt in den Mitgliedsstaaten der EAWU (Russland, Kasachstan, Weißrussland, Armenien und Kirgisien) das einheitliche EAC Konformitätszeichen. Für den Export in die EAWU Staaten müssen Produkte eine EAC Konformitätsbewertung bestehen und mit dem EAC Konformitätszeichen versehen sein.

Produkte, die laut den TR ZU/EAWU Vorschriften einer EAC Zertifizierung bzw. einer EAC Deklarierung unterliegen, werden nach erfolgreicher Zertifizierung mit dem EAC Zeichen markiert. Dabei müssen die spezifischen Vorschriften der einzelnen TR ZU/EAWU Richtlinien eingehalten werden.

Mit der EAC Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder bevollmächtigte Vertreter, dass das Produkt, das auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion in den Verkehr gebracht wird, den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht. EAC steht für „Eurasian Conformity“ und ist inhaltlich vergleichbar mit dem europäischen CE Zeichen.

Anwendung der EAC Konformitätszeichnung

Die Produkte dürfen nur dann in die Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion exportiert werden, wenn sie den Anforderungen der TR ZU/EAWU Richtlinien entsprechen und mit dem EAC Zeichen gekennzeichnet sind. Das EAC Zeichen informiert Verbraucher und Aufsichtsbehörden der EAWU über die Konformität mit den EAC/GOST Normen.

Für verschiedene Produktgruppen gelten unterschiedliche EAC Kennzeichnungsvorschriften. Die Hersteller sind selbst dafür verantwortlich, die EAC Kennzeichnungsvorschriften für ihre Produkte zu prüfen und umzusetzen. Das EAC Symbol bestätigt die vollständige Einhaltung der Vorschriften und Anforderungen der TR ZU Richtlinien der Eurasischen Wirtschaftsunion.

Die EAC Kennzeichnung von Produkten dient als zusätzlicher Qualitätsnachweis und signalisiert potenziellen Kunden die EAC Konformität mit den Anforderungen von technischen Regelwerken der EAWU Mitgliedstaaten.

EAC Markierungsvorschriften in den EAWU Ländern

Durch die EAC Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass die Ware den Sicherheitsanforderungen der TR ZU/EAWU Richtlinien entspricht. Die Kennzeichnung kann nur für zertifizierte bzw. deklarierte Ware vorgenommen werden.

Die EAC Konformitätskennzeichnung muss klar sichtbar, gut lesbar und dauerhaft auf der Ware angebracht werden. Die Größe des EAC Zeichens muss mindestens 5 Quadratmillimeter betragen. Bei der Vergrößerung des Zeichens müssen die Proportionen beibehalten werden. Falls es nicht möglich ist, das EAC Kennzeichen direkt auf das Produkt anzubringen, müssen die Verpackung und die Begleitunterlagen der Ware entsprechend markiert werden.

Für die Durchführung der EAC Zertifizierung und EAC Kennzeichnung von Waren muss der Hersteller einen Firmensitz im Wirtschaftsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion haben. Wenn der Hersteller keine Niederlassung in den EAWU Staaten hat, bieten wir eine Vertretungsdienstleistung durch unsere Niederlassung in den EAWU Mitgliedstaaten.

Rechtlage und Markierungspflicht in den EAWU Staaten

Die EAC Kennzeichnung von Waren ist eine Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Produkten auf dem Gebiet der EAWU Mitgliedstaaten. Mit dem EAC Konformitätszeichen werden Endverbraucher und Behörden in den EAWU Mitgliedstaaten über die Sicherheit und Qualität von Produkten informiert.

Die rechtliche Grundlage für die EAC Konformitätskennzeichnung zertifizierter Produkte sind im EAWU Gründungsvertrag, Entscheidung der EAWU Kommission N711 sowie in den Verordnungen N319 und N620 der Eurasischen Wirtschaftsunion festgelegt. Die einheitlichen Vorschriften für die Durchführung der EAC Kennzeichnung sind in den einzelnen TR ZU/EAWU Richtlinien für alle Produktgruppen enthalten.

Durch die Einführung von EAC Markierungsvorschriften für die gesamte Eurasische Wirtschaftsunion wurden die nationalen Markierungsvorschriften permanent durch die EAC Regulierungen ersetzt. Eine Ware darf erst nach erfolgreicher EAC Zertifizierung und EAC Kennzeichnung auf dem Hoheitsgebiet der EAWU Mitgliedstaaten verkauft werden. Das EAC Symbol wird nur auf zertifizierte Produkte angebracht. Nur zertifizierte und markierte Produkte können in die EAWU Staaten exportiert werden.

Anforderungen an die EAC Konformitätsmarkierung

Die EAC Kennzeichnung wird durch den Hersteller oder seinen bevollmächtigten Vertreter vorgenommen, wobei der Hersteller die Verantwortung für die Markierung trägt. Laut den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion ist der Hersteller verpflichtet, die Markierungsvorschriften vor dem Inverkehrbringen der Produkte zu prüfen.

Bei Produkten, die gemäß mehreren technischen Regelwerken zertifiziert und gekennzeichnet werden müssen, sind die Vorgaben aller relevanten Regelwerke zu berücksichtigen. Wenn das Anbringen des EAC Zeichens aufgrund der geringen Größe des Produkts nicht möglich ist, muss die Kennzeichnung auf der Verpackung erfolgen.

Zusätzlich zur EAC Kennzeichnung sind auch andere Markierungen, wie beispielsweise das CE Konformitätszeichen, zulässig. Diese Konformitätszeichen müssen in derselben Größe auf dem Produkt angebracht werden und dürfen sich nicht überlappen. Weitere Kennzeichnungen, wie Qualitätssiegel, sind ebenfalls erlaubt, solange sie die Aussage der EAC Kennzeichnung nicht beeinträchtigen.

Anforderungen an die EAC Kennzeichnung:

Die EAC Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben E-A-C
Das EAC Zeichen muss sichtbar und lesbar auf die Ware angebracht werden
Das EAC Zeichen muss während der gesamten Lebensdauer an der Ware bleiben
Das EAC Zeichen muss monochrom und farbkonstant an die Ware angebracht werden
Das EAC Zeichen muss auf jeder Produktionseinheit vorhanden sein
Das EAC Zeichen muss mindestens 5 Millimeter hoch und breit sein
Das EAC Zeichen muss in allen Begleitunterlagen vorhanden sein
Die Manipulationen am EAC Kennzeichnung sind unzulässig
Ein Missbrauch von Markierungsvorschriften ist strafbar

Die EAC Zertifizierung und EAC Kennzeichnung erfolgen gemäß den Vorschriften der TR ZU/EAWU Richtlinien der EAWU Mitgliedstaaten. Diese Richtlinien, auch technische Regelwerke der Zollunion genannt, sind in allen Ländern der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU Staaten) gleichermaßen gültig.

Geschichte der EAC Kennzeichnung

Ursprünge und Entwicklung: ursprünglich wurde die Konformität von Produkten, die auf den Markt der UdSSR oder Russlands kamen, durch GOST Normen und/oder TR Normen bestätigt. Diese Normen galten als staatliche Standards und technische Regelwerke, die sicherstellten, dass die Produkte bestimmte Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen erfüllten.

Einführung des Zollkodex der Zollunion: am 1. Juli 2010 trat der Zollkodex der Zollunion zwischen Russland, Belarus und Kasachstan in Kraft. Dieser neue Zollkodex zielte darauf ab, die bestehenden nationalen Zertifizierungsvorschriften wie die russischen GOST-R Normen, TR Normen oder kasachischen GOST-K Normen durch einheitliche Richtlinien der Zollunion zu ersetzen.

Einführung der EAC Kennzeichnung: Produkte, die den Anforderungen der TR ZU/EAWU Richtlinien der Eurasischen Wirtschaftsunion entsprechen, werden seitdem mit einem EAC Kennzeichen markiert. Die EAWU besteht aus Russland, Belarus, Armenien, Kasachstan und Kirgisistan. Die einheitliche EAC Kennzeichnung der Zollunion mit dem EAC Zeichen wurde durch die Entscheidung der Kommission der Zollunion NR 711 vom 15. Juli 2011 festgelegt.

Missverständnisse und Klarstellungen: es gibt oft Missverständnisse bezüglich der Bezeichnungen GOST Kennzeichnung oder TR Kennzeichnung im Zusammenhang mit der EAC Konformitätsbestätigung nach den Anforderungen von TR EAWU Richtlinien. Diese Bezeichnung ist nicht korrekt. Seit Februar 2010 gilt eine neue Liste der zertifizierungs- und deklarierungspflichtigen Produkte für den GOST und TR geregelten Bereich.

Entwicklung und Funktion der EAC Kennzeichnung

Hintergrund und Zweck: die EAC Kennzeichnung wurde primär eingeführt, um den Endverbrauchern in der Eurasischen Wirtschaftsunion sichere Produkte zu gewährleisten. Die rechtliche Grundlage für die EAC Kennzeichnung und die damit verbundenen Anforderungen bilden mehrere Beschlüsse und Übereinkommen der Zollunion, darunter:

Beschluss der Kommission der Zollunion N319 vom 18.06.2010
Beschluss der Kommission der Zollunion N620 vom 07.04.2011
Übereinkommen der Staaten der Zollunion vom 18.11.2010

Diese Dokumente legen die Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen.

Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Waren: ein Produkt darf erst dann auf dem Gebiet der EAWU in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den grundlegenden Anforderungen von TR EAWU Richtlinien entspricht. Zum Nachweis der Gesetzeskonformität muss ein entsprechendes EAC Zulassung durchgeführt worden sein. Diese Verfahren umfassen unter anderem:

EAC Deklarierung
EAC Zertifizierung
Staatliche Registrierung

Verfahren der EAC Konformitätsbewertung: mit der EAC Kennzeichnung zeigt der Hersteller an, dass das Produkt den Anforderungen von TR ZU/EAWU Richtlinien entspricht. Verantwortlich für die EAC Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produkts. Für Hersteller außerhalb der EAWU Staaten ist ein in der EAWU bevollmächtigter Vertreter erforderlich. Falls der Hersteller außerhalb der EAWU seiner Kennzeichnungspflicht nicht nachkommt, geht diese Verpflichtung auf seinen bevollmächtigten Vertreter in der EAWU und letztlich auf den Inverkehrbringer über.

Wesentliche Merkmale der EAC Kennzeichnung

Ware, auf die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Eigenschaften der EAC Zulassungspflicht gemäß den Regulierungen von mehreren TR ZU/EAWU Richtlinien unterliegt, muss vor ihrer EAWU Markteinführung und Inbetriebnahme in der Übereistimmung mit den entsprechenden TR ZU Vorschriften zertifiziert und gekennzeichnet werden. Die Hersteller tragen die Verantwortung, selbstständig zu überprüfen, welche TR ZU/EAWU Richtlinien für ihre Produkte relevant sind.

Eine Ware darf erst dann auf den EAWU Markt eingeführt und in Betrieb genommen werden, wenn es den TR ZU Richtlinien der EAWU Staaten entspricht und die EAC Konformitätsbewertung gemäß den TR ZU Richtlinien durchgeführt wurde.

Der Produzent bringt die EAC Kennzeichnung auf die Ware selbst an oder beauftragt einen EAC Zertifizierungsdienstleister für die ordnungsgemäße EAC Markierung von zertifizierten bzw. deklarierten Produkten an. Zusätzlich zur EAC Markierung dürfen auch anderen Zeichnungen an die zugelassenen Produkte angebracht werden, diese sollen aber die Aussage des EAC Zeichens nicht infrage stellen. Durch die EAC Kennzeichnung wird die vollständige Erfüllung von EAWU Sicherheitsanforderungen gemäß den TR ZU/EAWU Richtlinien bestätigt.

Anbringung der EAC Kennzeichnung

Die EAC Markierung von Produkten muss vom Hersteller gut sichtbar, leserlich und dauerhaft entweder auf dem Produkt selbst oder auf einem befestigten Schild angebracht werden.

Die Mindestgröße des EAC Zeichens muss 5 Millimeter betragen. Bei einer Änderung der Größe des EAC Zeichens müssen die Proportionen beibehalten werden. Wenn es auf aufgrund der Eigenschaften oder Beschaffenheit des Produkts nicht möglich ist, die Kennzeichnung direkt anzubringen, so muss die Markierung auf der Verpackung und/oder in den EAC Begleitunterlagen gemäß den entsprechenden TR ZU/EAWU Richtlinien erfolgen.

Das EAC Zeichen darf erst angebracht werden, nachdem die Ware in Übereinstimmung mit den Anforderungen der entsprechenden TR ZU Richtlinien erfolgreich zertifiziert wurden.

Geltungsgebiete der EAC Kennzeichnung

Die EAC Kennzeichnung ist erforderlich für das Inverkehrbringen (Inbetriebnehmen) von Waren, die eine solche Kennzeichnung gemäß den Vorschriften der EAWU Mitgliedstaaten benötigen.

Diese Vorschriften gelten in allen Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU). Die EAWU Staaten besteht derzeit aus den folgenden Staaten: Russland (Russische Föderation), Belarus (Weißrussland), Armenien, Kasachstan und Kirgistan.

Technische Regelwerke der EAWU Staaten

Für die folgenden Produktgruppen gibt es TR ZU/EAWU Richtlinien der Eurasischen Wirtschaftsunion als Grundlage für die Durchführung von EAC Kennzeichnung und EAC Zertifizierung.

Geltende Technische Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion:

001/2011 TR ZU – Sicherheit von Schienenfahrzeugen
002/2011 TR ZU – Sicherheit von Hochgeschwindigkeitszügen
003/2011 TR ZU – Sicherheit von Eisenbahninfrastruktur
004/2011 TR ZU – Sicherheit von Niederspannungsanlagen
005/2011 TR ZU – Sicherheit von Verpackungen
006/2011 TR ZU – Sicherheit von pyrotechnischen Produkten
007/2011 TR ZU – Sicherheit von Produkten für Kinder
008/2011 TR ZU – Sicherheit von für Spielzeugen
009/2011 TR ZU – Sicherheit von Parfum und Kosmetik
010/2011 TR ZU – Sicherheit von Maschinen und Anlagen
011/2011 TR ZU – Sicherheit von Aufzügen
012/2011 TR ZU – Sicherheit von explosionsgefährdeten Ausrüstungen
013/2011 TR ZU – Sicherheit von Brennstoffen und Treibstoffen
014/2011 TR ZU – Sicherheit von Autobahnen
015/2011 TR ZU – Sicherheit von Getreiden
016/2011 TR ZU – Sicherheit von gasförmigen Brennstoffen
017/2011 TR ZU – Sicherheit von Bekleidung und Schuhen
018/2011 TR ZU – Sicherheit von Fahrzeugen und Autoteilen
019/2011 TR ZU – Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen
020/2011 TR ZU – Sicherheit von elektromagnetischer Verträglichkeit
021/2011 TR ZU – Sicherheit von Lebensmitteln
022/2011 TR ZU – Kennzeichnung von Lebensmitteln
023/2011 TR ZU – Sicherheit von Frucht- und Gemüsesäften
024/2011 TR ZU – Sicherheit von Ölprodukten und Fettprodukten
025/2012 TR ZU – Sicherheit von Möbeln und Wohnaccessoires
026/2012 TR ZU – Sicherheit von kleinen Schiffen
027/2012 TR ZU – Sicherheit von spezialisierten Lebensmitteln
028/2012 TR ZU – Sicherheit von Sprengstoffen
029/2012 TR ZU – Sicherheit von Lebensmittelzusatzstoffen
030/2012 TR ZU – Sicherheit von speziellen Flüssigkeiten
031/2012 TR ZU – Sicherheit von landwirtschaftlichen Traktoren
032/2013 TR ZU – Sicherheit von Druckgeräten
033/2013 TR ZU – Sicherheit von Milch und Milchprodukten
034/2013 TR ZU – Sicherheit von Fleisch und Fleischprodukten
035/2013 TR ZU – Sicherheit von Tabakprodukten
036/2016 TR EAWU – Sicherheit von Kohlenwasserstoffgas
037/2016 TR EAWU – Sicherheit von gefährlichen Stoffen
038/2016 TR EAWU – Sicherheit von Schaustellungen
039/2016 TR EAWU – Sicherheit von Mineraldüngern
040/2017 TR EAWU – Sicherheit von Fisch und Fischprodukten
041/2017 TR EAWU – Sicherheit von Chemikalien
042/2017 TR EAWU – Sicherheit von Spezialausrüstungen
043/2017 TR EAWU – Sicherheit von EAC Brandschutzprodukten
044/2017 TR EAWU – Sicherheit von Mineralwasser
045/2017 TR EAWU – Sicherheit von Erdölprodukten
046/2018 TR EAWU – Sicherheit von Erdgasprodukten
047/2018 TR EAWU – Sicherheit von alkoholhaltigen Produkten
048/2019 TR EAWU – Sicherheit und Energieeffizienz von Elektrogeräten
049/2020 TR EAWU – Sicherheit von Pipelines und Fernrohrleitungen
050/2021 TR EAWU – EAC Zulassung für den Zivilschutz
051/2021 TR EAWU – EAC Zulassung für Geflügelfleisch
052/2021 TR EAWU – EAC Zulassung für U-Bahn Fahrzeuge

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten unseren Kunden folgende Dienstleistungen an:

Beratung bezüglich der EAC Kennzeichnung von Lebensmitteln
Durchführung von Schulungen für EAC Kennzeichnung von Waren
Beratung bezüglich der EAC Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen
Beratung bezüglich der EAC Kennzeichnung von diversen Produktgruppen
Beratung bezüglich der EAC Kennzeichnung von ATEX Geräten und Ausrüstungen

Für weitere Informationen zur EAC Kennzeichnung und EAC Zertifizierung von diversen Produktgruppen für den Export in die EAWU Mitgliedsstaaten stehen wir Ihnen gern telefonisch und persönlich zur Verfügung.

Das Unternehmen AC Inorms GmbH ist Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Abwicklung aller Arten von EAC Zulassungen für den Export in die EAWU Staaten. Für unsere Kunden erstellen wir alle notwendigen Exportunterlagen und bieten eine professionelle Beratung bei allen Exportfragen. Zudem erledigen wir sämtliche Normierungsaufgaben, wie zum Beispiel EAC Zertifizierung für die EAWU Teilnehmerstaaten.

Kontakt
AC Inorms GmbH
Lisa Gösser
Nobel Straße 3/5
41189 Mönchengladbach
+4921619904970
+4921619904979
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https://ac-inorms.com/

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