Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Online-Portale: Bewertung bedarf keiner Erklärung +++
ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, welcher der Ansicht ist, dass Menschen in der Regel wissen, wie die beliebten Sternebewertungen auf Online-Portalen zustande kommen. Erklären, wie sich eine durchschnittliche Bewertung im Einzelnen zusammensetze, müsse ein Betreiber daher nicht (Az.: I ZR 143/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.

+++ Masernimpfung oder Zwangsgeld +++
Eltern von Grundschulkindern müssen einen Nachweis darüber vorlegen, dass das Kind ausreichend gegen Masern geimpft oder immun gegen die Krankheit ist – ansonsten droht ein Zwangsgeld. Das hat nun laut ARAG Experten das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt (Az.: 13 B 1281/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG Münster.

+++ Kündigung wegen „Stromklau“ fürs E-Auto? +++
Wer sein elektrisches Auto an einer Gemeinschaftssteckdose auflädt, liefert damit nicht unbedingt einen fristlosen Kündigungsgrund. Das Amtsgericht (AG) Leverkusen wies nach Auskunft der ARAG Experten eine Räumungsklage ab. Es bestehe keine Wiederholungsgefahr und der Mieter habe Wiedergutmachung des Schadens angeboten, womit der Hausfrieden wiederhergestellt sei. Im Übrigen, so die Berechnungen des AG, betrage der Schaden weniger als 50 Euro (Az.: 22 C 157/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Leverkusen.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

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