German Pellets GmbH: Unruhige Zeiten für die Anleger
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Die jüngsten Nachrichten dürften für Verunsicherung bei den Anlegern der German Pellets GmbH sorgen. Am 10. Februar findet eine Gläubigerversammlung für die Zeichner der Anleihe 2011/16 statt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die German Pellets GmbH möchte die Bedingungen für die Mittelstandsanleihe 2011/16 (ISIN DE000A1H3J6 7 / WKN A1H3J6) ändern. Dabei soll die Laufzeit der in diesem Jahr fälligen Anleihe bis 2018 verlängert werden. Der Zinssatz soll in diesem Zuge von derzeit 7,25 Prozent auf 5,25 Prozent p.a. gesenkt werden. Außerdem soll die Anleihe mit 50 Prozent der Gesellschafteranteile der German Pellets GmbH abgesichert werden, teilt das Unternehmen mit. Am 10. Februar sind die Anleger zur Gläubigerversammlung eingeladen und sollen über die Änderungen der Anleihebedingungen abstimmen.
Ursprünglich hatte die Anleihe ein Volumen von 80 Millionen Euro. Durch die Auflage einer weiteren Anleihe, der Emission von Genussrechten und durch ein Rückkaufprogramm wurde dieses Volumen inzwischen nach Angaben der German Pellets GmbH auf 52 Millionen reduziert. Dennoch scheint das Unternehmen nicht in der Lage zu sein, die Anleihe gemäß der ursprünglichen Laufzeit am 31. März zurückzuzahlen. Auch verschiedene Medienberichte lassen vermuten, dass sich das Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet. So ist der Kurs der Anleihe in den vergangenen Tagen aus bisher unbekannten Gründen eingebrochen.
Für die Anleger sind diese Nachrichten alles andere als vertrauenserweckend. Bevor sie über die Änderungen der Anleihebedingungen abstimmen, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der die rechtlichen Möglichkeiten prüfen kann. Das gilt nicht nur für die Zeichner der Anleihe 2011/16, sondern auch für alle übrigen Anleger. Sollte sich die German Pellets in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, sind auch die Gelder der Anleger in Gefahr. Daher ist es ratsam, schon frühzeitig alle rechtlichen Möglichkeiten abzuklopfen.
In Betracht kommt dabei auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese können z.B. aus Prospekthaftung entstanden sein, falls die Angaben in den Emissionsprospekten falsch oder unvollständig waren.
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