Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

+++ Schadensersatz bei nicht reparierten Vorschäden fällt weg +++
Stellt sich nach einem Verkehrsunfall heraus, dass nicht alle geltend gemachten Schäden an dem Fahrzeug auf den Unfall zurückzuführen sind, sondern dass es sich teilweise um nicht reparierte Vorschäden handelt, kann dies nach Auskunft der ARAG Experten zum Verlust des gesamten Schadensersatzanspruchs führen (Landgericht Frankenthal, Az.: 1 O 4/20 – Entscheidung noch nicht rechtskräftig).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Frankenthal.

+++ Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte +++
Nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandte ausländische Betreuungskräfte haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für geleistete Arbeitsstunden. Dazu gehört nach Angaben der ARAG Experten auch Bereitschaftsdienst. Dieser kann unter anderem darin bestehen, dass die Betreuungskraft im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen muss und grundsätzlich verpflichtet ist, bei Bedarf zu allen Tag- und Nachtstunden Arbeit zu leisten. Die ARAG Experten verweisen insofern auf die aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: AZR 505/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BAG.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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