Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Schadsoftware Emotet ist zurück +++
Laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die weltweit gefährlichste Schadsoftware erneut im Umlauf. Emotet verbreitet sich nach Auskunft der ARAG Experten per E-Mail über Dateianhänge, meist im doc-Format von Microsoft Word. Die Mails stammen vermeintlich von Kollegen oder von anderen Kontakten der Empfänger und beziehen sich oft auf Inhalte älterer Nachrichten, um den Empfänger zum Öffnen des Anhangs zu bewegen. Nach dem Öffnen lädt Emotet weitere Schadsoftware auf den Rechner und greift persönliche Daten, Kontakte, Passwörter und andere sensible Inhalte herunter. Auch Firmennetzwerke können auf diese Weise infiziert werden. Um sich zu schützen, raten die ARAG Experten vor allem zur Umsicht beim Öffnen von Anhängen. Zudem sollten Makros standardmäßig deaktiviert werden. Mit Makros können Anwender häufig ausgeführte, komplexe Aufgaben und Befehle wie z. B. Personalisierungen, Formatvorlagen oder Grafiken, automatisch per Knopfdruck einfügen. Das Problem: In einem Makro kann ein Virus versteckt sein. Darüber hinaus sollten regelmäßig Sicherheits-Updates durchgeführt und ein Antiviren-Programm aktiviert werden. Bereits 2018 richtete Emotet erheblichen Schaden in zahlreichen Behörden und Unternehmen an.

+++ Bindung an Kabelvertrag in Mietwohnung zulässig +++
In Mietverträgen über Wohnraum darf derzeit noch vereinbart sein, dass der Mieter für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses an einen vom Vermieter zur Verfügung gestellten kostenpflichtigen Breitbandkabelanschluss gebunden ist. Ein Verstoß gegen die 24-Monats-Grenze in Paragraf 43b Telekommunikationsgesetz liege darin nicht, da der Mietvertrag mit Dreimonatsfrist gekündigt werden könne. Das hat laut ARAG Experten der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden. Etwas anderes könne ab Mitte 2024 gelten, da dann eine Gesetzesänderung wirke (Az.: I ZR 106/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.

+++ Haftung des Busses beim Losfahren von der Haltestelle +++
Wenn ein Linienbus von einer Haltestelle abfährt, müssen andere Verkehrsteilnehmer grundsätzlich warten. Kommt es dennoch zu einem Zusammenstoß mit einem Pkw und ist der Ablauf nicht mehr aufzuklären, ist die Haftungsfrage bislang in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt. Das Oberlandesgericht Celle hat nach Auskunft der ARAG Experten nun erstmals einen Busunternehmer zu Schadensersatz verurteilt, nachdem dieser nicht beweisen konnte, dass der Busfahrer vor Abfahrt geblinkt hatte (Az.: 14 U 96/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Celle.

+++ Wie viele Stücke sind enthalten? +++
Auf einer Verpackung, in der mehrere einzeln verpackte Süßigkeiten enthalten sind, ist neben der Gesamtnettofüllmenge auch die Gesamtzahl der Einzelpackungen anzugeben. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, welches unter anderem auf den Informationswert für den Verbraucher verweist. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ist die Revision zugelassen (Az.: 6 A 10695/21.OVG).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OVG Rheinland-Pfalz.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

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