Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Italien: Haftpflichtversicherung Pflicht auf der Piste +++
ARAG Experten weisen Ski-Urlauber darauf hin, dass sie ab 1. Januar 2022 in Italien eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden haben müssen, wenn sie auf die Piste wollen. Wer keine Versicherung nachweisen kann, muss mit dem Entzug der Liftkarte und mit Verwaltungsstrafen von bis zu 150 Euro rechnen. Zudem werden die Sicherheitsvorschriften auf Italiens Skipisten verschärft. Danach wird die Helmpflicht für minderjährige Ski- und Rodelfahrer unter 18 Jahren eingeführt und es soll vermehrte Alkoholkontrollen geben.

+++ Zu spät… +++
Verpassen Reisende ihren Flug, weil bei ihrem Eintreffen am Gate das Boarding bereits beendet ist, kann dies zu Lasten der Urlauber gehen. Das Amtsgericht München entschied laut ARAG Experten, dass eine Mindest-Boarding-Zeit nicht geschuldet ist und wies eine Klage auf Kostenerstattung für einen Ersatzflug ab. Eine Ankunft 18 Minuten nach der angegebenen Boarding-Time sei zu spät (Az.: 275 C 17530/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München.

+++ Widerspruch nicht per E-Mail +++
Wer gegen einen Hartz-IV-Bescheid Widerspruch einlegen will, sollte dies nicht per einfacher E-Mail tun. Denn dies entspricht nicht der gesetzlichen Form. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen. Der Widerspruch sei dann unzulässig (Az.: L 11 AS 632/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LSG Niedersachsen-Bremen.

+++ Kein BAföG kurz vor der Rente +++
Studierenden, die eine Hochschulzugangsberechtigung auf dem Zweiten Bildungsweg erworben haben, steht nur dann ein Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG zu, wenn die von ihnen angestrebte Ausbildung planmäßig vor Erreichen des Regelrentenalters abgeschlossen sein wird. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Bundesverwaltungsgericht unter Hinweis darauf entschieden, dass andernfalls typischerweise eine Tätigkeit in dem neu erlernten Beruf nicht mehr zu erwarten sei (Az.: 5 C 8.20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BVerwG.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

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