ARAG Verbrauchertipps

Pelzmäntel/Ex-Frau/Beerdigungskosten

Umsatzsteuer auf Online-Verkäufe
eBay-Verkäufer aufgepasst: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass bei manchen Online-Verkäufen auch das Finanzamt die Hand aufhält und Umsatzsteuer kassiert. Dabei verweisen sie auf einen konkreten Fall, in dem eine Frau die umfangreiche Pelzmantelsammlung ihrer verstorbenen Mutter über das Online-Portal eBay verkaufte. 90.000 Euro flossen dabei für 140 Mäntel in die Tasche der Tochter. Als das Finanzamt Umsatzsteuer auf diese Einnahmen verlangte, klagte die Erbin sogar vor dem Bundesfinanzhof. Sie sei keine Unternehmerin, denn die 140 Pelzmäntel seien ja eine private Sammlung. Doch sie verlor den Fall. Die ARAG Experten erklären dazu: Zunächst einmal handelt es sich hier zwar um eine private Sammlung, aber nicht um eigene Pelzmäntel. Zudem waren diese Pelzmäntel keine Sammlerstücke, sondern Gebrauchsgegenstände verschiedener Konfektionsgrößen, Pelzarten und Marken. Abschließend informieren die ARAG Experten, dass bei der Entscheidung, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt oder nicht, zwei Frage entscheidend sind: Ist der Verkauf planmäßig? Ist er mit großem organisatorischen Aufwand verbunden? Sind beide Fragen zu bejahen, ist Umsatzsteuer fällig (BFH, Az.: XI R 43/13).

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Erbstress mit der Ex
Wer eine Lebensversicherung abschließt, sollte sich genau überlegen, wen er als Begünstigen im Todesfall einsetzt. Die ARAG Experten verweisen auf einen Fall, nach dem ein Arbeitnehmer eine betriebliche Lebensversicherung abschloss. Nach seiner Pensionierung führte er die Versicherung beitragsfrei fort. Auf dem Vordruck kreuzte er als Begünstigten den „verwitweten Ehegatten“ an – also in diesem Fall seine Frau. Doch die Ehe des Pensionärs zerbrach und er heiratete neu. Nach seinem Tod zahlte die Versicherung seiner geschiedenen Ex-Frau das Geld aus. Das wollte die Witwe nicht akzeptieren und ging vor Gericht. Ihr Argument: Die Police sei so zu interpretieren, dass der zum Zeitpunkt des Todes aktuelle Ehegatte das Geld bekommt. Doch die Richter sahen den Fall anders. Als der Verstorbene den Vertrag schloss, hatte er sich für seine damalige Ehefrau als Begünstigte entschieden. Die Erklärung gegenüber dem Versicherer sei dahingehend auszulegen, dass der mit dem Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Bezugsrechtserklärung verheiratete Ehegatte bezugsberechtigt sein soll. (Bundesgerichtshof, IV ZR 437/14). Die ARAG Experten empfehlen daher, im Falle einer Scheidung bestehende Lebensversicherungen zu überprüfen und die Bezugsberechtigung gegebenenfalls schriftlich anzupassen.

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Beerdigungskosten für ungeliebte Familienmitglieder
Um es gleich vorweg zu nehmen: Auch wenn man sich nicht nahe stand – für die Beerdigung eines nahen Angehörigen muss man im Zweifel zahlen. Wenn ein Familienmitglied stirbt, ist nach Angaben der ARAG Experten klar geregelt, wer für die Bestattungskosten aufkommen muss. Gibt es einen Erben, ist dieser in der Pflicht. Ohne Erben gilt in den meisten Bundesländern die gleiche gesetzlich festgelegte Rangfolge innerhalb der Familie: Zunächst ist es der Ehepartner, dann die Kinder, Enkelkinder, Großeltern und zu guter Letzt sind es sogar Geschwister, die im Todesfall die Bestattungskosten übernehmen müssen. Dabei verweisen die ARAG Experten auf ein aktuelles Urteil aus Oldenburg, in dem ein Bruder sich weigerte, die Beerdigungskosten in Höhe von 2.000 Euro für seine verstorbene Schwester zu übernehmen. Doch er musste, denn andere Angehörige, die vor ihm hätten zahlen müssen, gab es nicht (Verwaltungsgericht Oldenburg, Az.: 5 A 1706/14).

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.700 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,6 Milliarden EUR.

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