Affe/Kündigung/Giftköder
Vom wilden Affen gebissen…
Es war ein Affentheater mit Bananen als Requisiten, zwei Kenia-Urlaubern als Darstellern und einer Story ohne Happy End. Die beiden Protagonisten wollten echte Affen sehen. Schlugen aber alle Hinweise und Warnungen des örtlichen Reiseveranstalters in den Wind. Dieser wies in Informationsveranstaltungen und auf Schildern darauf hin, dass es gefährlich sein könne, sich den Tieren mit Nahrung zu nähern. Diese Ignoranz hatte zur Folge, dass die beiden Urlauber mit Bananen auf Affenbesuch gingen. Die gelbe Frucht war jedoch nicht für die Tiere, sondern als Snack für die Urlauber gedacht. Das sahen die Affen jedoch anders und gingen auf Nahrungsjagd. Die beiden Feriengäste hatten das Nachsehen. Einer der beiden wurde bei dem tierischen Überfall sogar gebissen. Erbost zog er gegen seinen Reiseveranstalter vor Gericht. Er wollte den Reisepreis mindern und einen Teil seines Geldes zurück. ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass kein Reisemangel vorliegt, wenn Affen das tun, was ihrer Natur entspricht, nämlich auf Nahrungssuche gehen. Dies muss selbst einem Mitteleuropäer bekannt sein, zumal dieser ausreichend über die von den Affen ausgehenden Gefahren informiert wurde (AG Köln, Az.: 138 C 379/10).
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Tierische Randale im Mietshaus
Berner-Sennenhund-Mischling Max durfte zwar mit seinem Frauchen in der Wohnung leben, aber es gab Auflagen von der Vermieterin: Der vierbeinige Mitbewohner durfte nur bleiben, solange es keinen Ärger mit anderen Mietern gab. Zudem war der Aufenthalt auf dem Grundstück der Vermieterin nur mit einer Leine erlaubt. Das Frauchen ignorierte letzteres gerne, wofür es prompt eine Abmahnung gab. Als Max jedoch eines Tages einen Mitmieter angreifen wollte, folgte der Rauswurf aus der Wohnung. Der Nachbar konnte den aggressiven Hund durch lautes Schreien zunächst zurückdrängen. Er zückte sein Handy, um Beweisfotos vom Hund und der Situation zu machen. Das fand Max“ Frauchen gar nicht lustig, beleidigte den Nachbarn als Rechtsradikalen und ging mit einem Stock auf ihn los. Sie verfehlte ihn nur knapp. Daraufhin folgte die außerordentliche und fristlose Kündigung der Wohnung. Die Hundehalterin war uneinsichtig und zog vor Gericht. Doch nach Auskunft der ARAG Experten hatte die Vermieterin aus mehrerlei Gründen Recht. Dabei war das vertragswidrige Ausführen des Tieres ohne Leine in diesem Fall nur ein geringfügiger Grund. Viel schwerwiegender – und so sahen das auch die Richter – waren der Schlagversuch und die Beleidigung durch die Hundehalterin. Beides stelle für das Opfer, das in der gleichen Wohnanlage lebt, einen Nachteil dar. Daher musste das aggressive Paar ausziehen (AG München, Az.: 472 C 7153/13).
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Unbekömmliche Giftköder
Wenn Hundehalter selbst bei einem Restaurantbesuch nicht auf ihren vierbeinigen Liebling verzichten wollen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass das Tier nichts isst, was ihm nicht bekommt. Die ARAG Experten verweisen auf einen Fall, in dem eine Hundehalterin die Giftköder für Mäuse unter ihrem Tisch nicht bemerkte. Ihr Pfiffi aber schon. Und der vermeintliche Leckerbissen landete unverzüglich in dessen Bauch, was ihm erwartungsgemäß nicht bekam. Glücklicherweise rettete ein Tierarzt sein Leben. Doch die erboste Frau wollte Gerechtigkeit: Der Restaurantbesitzer sollte nicht nur die Tierarztrechnung begleichen, sondern auch noch ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zahlen – was dieser verweigerte. Ihre Klage wurde vor Gericht abgewiesen, da sie mit einem Giftköder in einem Restaurant hätte rechnen müssen (Amtsgericht München, Az.: 17144/05).
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