Ausgleichs- und Schadensersatzansprüche bei Flugverspätungen

Keine parallele Geltendmachung von Ausgleichszahlungen und Minderung wegen einer Flugverspätung

BildNachdem den Klägern nach einer Flugverspätung von 25 Stunden von der Beklagten ein Ausgleich nach der Fluggastrechteverordnung gezahlt wurde, machten sie zusätzlich aufgrund derselben Verspätung einen Minderungsanspruch wegen eines Reisemangels geltend. Die Beklagte ist der Ansicht, dass ein Minderungsanspruch als Schadensersatzanspruch i.S.d. Fluggastrechteverordnung anzusehen ist, der auf den Ausgleichsanspruch anzurechnen ist.

Der BGH schließt sich dieser Meinung in seinem Urteil vom 30.09.2014 (Az. X ZR 126/13) an. Seiner Ansicht nach ist für die Qualifikation als Schadensersatzanspruch i.S.d. Fluggastrechteverordnung entscheidend, ob dem Fluggast mit dem Anspruch eine Kompensation für durch die Nicht- oder Schlechterfüllung der Verpflichtung zur Luftbeförderung entstandene Beeinträchtigung gewährt werden soll. Vorliegend sei den Fluggästen durch die große Verspätung eine Beeinträchtigung in Form von Unannehmlichkeiten entstanden. Die verlangte Minderung habe aber genauso wie der Ausgleichsanspruch zum Ziel, diese durch den verspäteten Rückflug entstandenen Unannehmlichkeiten auszugleichen. Aus diesem Grund sei der Minderungsanspruch als Schadensersatzanspruch i.S.d. Fluggastrechteverordung zu qualifizieren und daher auf dem Ausgleichsanspruch anzurechnen.

Eine weitere Pressemitteilung zum Reiserecht lesen Sie hier.

Über:

ADVOVOX Rechtsanwalts GmbH
Herr Sven Krüger
Landsberger Allee 117a
10407 Berlin
Deutschland

fon ..: 030 22 48 75 28
web ..: http://www.advovox.de
email : in**@ad*****.de

Im deutschen und europäischen Recht gibt es eine Fülle von Rechtsvorschriften, die verschiedene Rechtsbehelfe für ein und dieselbe Situation vorsehen. Welcher Anspruch wie geltend gemacht werden kann ist für den einzelnen oft nicht ersichtlich.

Tatsächlich ist eine gute Rechtsberatung daher häufig angebracht. Mithilfe unserer Branchenkenntnis im Fluggastrecht und den juristischen Fähigkeiten von ADVOVOX setzen Sie Ihre Ansprüche durch. Die vielseitigen Sprachkenntnisse unserer Mitarbeiter ermöglichen uns die Kommunikation auf allen wichtigen europäischen und internationalen Sprachen, wodurch auch internationale Flüge und Ansprüche gegen Fluggesellschaften mit Sitz im Ausland unser Spezialgebiet sind.
Wir verstehen uns als loyale Dienstleister für Unternehmen und private Mandanten im In- und Ausland mit dem Ziel, den hohen Qualitätsansprüchen an unsere Rechtsberatung stets gerecht zu werden.
Wir setzen auf persönliche Beratung, denn unsere Arbeit basiert auf Vertrauen. Sie erreichen bei uns stets einen kompetenten Ansprechpartner. Exzellenter Service, ständige Fortbildung, schnelles und erfolgsorientiertes Handeln sowie transparente Fallbearbeitung sind für uns selbstverständlich.
Testen Sie die Qualität unserer Beratung und vereinbaren Sie noch heute unverbindlich einen Beratungstermin in unseren Kanzleiräumen! Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!
Die Advovox Rechtsanwalts GmbH ist eine junge, dynamische Kanzlei, die aber schon auf eine beträchtliche Erfolgsgeschichte zurückblicken kann.

Der Weg zu uns:

Gern geben wir Ihnen in einem kostenlosen Informationsgespräch einen detaillierten Einblick und gehen direkt auf Ihre individuellen Anforderungen ein.

Selbstverständlich können wir Ihnen vorab weiteres Informationsmaterial zukommen lassen.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!
Ihr Ansprechpartner:

Herr Rechtsanwalt Sven Krüger
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
eMail: kr*****@ad*****.de
Tel. 030-22 488 168

ADVOVOX Rechtsanwalts GmbH Sven Krüger
Landsberger Allee 117a
10407 Berlin

Tel.: 030-22 48 75 28
Fax: 030-22 48 75 29
eMail: in**@ad*****.de
Web: www.advovox.de

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

Advovox Rechtsanwalts GmbH
Herr Sven Krüger
Landsberger Allee 117a
10407 Berlin

fon ..: 030 22 48 75 28
web ..: http://www.advovox.de
email : in**@ad*****.de

Werbung

powered by TARIFCHECK24 GmbH [amazon bestseller="immobilien" items="4"]