Arbeitnehmer und Bausparer können mit Bausparen, Wohn-Riester und Fondssparen in den Genuss von vier Prämien kommen und bis zu 322 Euro im Jahr kassieren.
Arbeitnehmer und Bausparer sollten unbedingt noch vor dem 31. Dezember 2014 prüfen, ob sie sich die vollen Ansprüche auf die staatlichen Förderungen gesichert haben. Mit Bausparen, Wohn-Riester und Fondssparen kann der Sparer in den Genuss von gleich vier Prämien kommen und damit bis zu 322 Euro im Jahr kassieren. Für verheiratete Arbeitnehmer mit zwei Kindern betragen die jährlichen Prämien insgesamt sogar 1.244 Euro. Darauf weist die Bausparkasse Schwäbisch Hall hin.
Wer die vollen vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers in Höhe von 470 Euro auf dem Bausparvertrag anlegt, bekommt die neunprozentige Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von rund 43 Euro vom Staat.
Anleger schöpfen die staatliche Förderung optimal aus, wenn sie auf einen Bausparvertrag jährlich 512 Euro sparen. Davon erhalten sie 8,8 Prozent Wohnungsbau-Prämie, also 45 Euro, vom Staat. Wie bei der Arbeitnehmer-Sparzulage dürfen hier allerdings bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Eine Familie mit zwei Arbeitnehmern und zwei Kindern z. B. erhält bis zu einem Jahresbruttolohn von rund 78.000 Euro die Wohnungsbau-Prämie, bis zu einem Bruttoeinkommen von etwa 60.000 Euro sogar zusätzlich noch die Arbeitnehmer-Sparzulage. Darüber hinaus kann ein Arbeitnehmer nochmals 80 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage bekommen, wenn er 400 Euro vermögenswirksame Leistungen auf einem Fondssparvertrag anlegt.
Lukrative Förderung für „Wohn-Riester“
Die dritte attraktive Fördermöglichkeit fürs Bausparen ist die Riester-Zulage, die der Staat unabhängig von Einkommensgrenzen gewährt. Wer einen Riester-Bausparvertrag abschließt, kann sowohl in der Spar- wie auch in der Darlehensphase Riester-Zulagen erhalten. Dies gilt allerdings nur, wenn die Mittel für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden. Zudem können Wohneigentümer damit auch barrierefrei modernisieren und jederzeit um- oder entschulden. Die höchst-möglichen Zulagen gibt es, wenn vier Prozent des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro inklusive Zulagen) auf einen zertifizierten Riester-Bausparvertrag angelegt werden. Jeder Förderberechtigte erhält dann 154 Euro Grundzulage im Jahr. Berufsstarter erhalten einen Einmalbonus von 200 Euro. Für Kinder gibt es pro Jahr 300 Euro Kinderzulage, wenn sie nach dem 31.12.2007 geboren wurden. Für Kinder, die davor geboren wurden, 185 Euro jährlich.
Wer aus seinen Unterlagen nicht schlau wird, sollte seine Prämienansprüche bis Jahresende noch mit seinem Anbieter klären und sich im Zweifel die notwendigen Anträge zusenden lassen.
Weitere Informationen erhalten Interessierte unter
https://www.schwaebisch-hall.de/bsh/bausparen/bausparen-nutzen/praemie-sichern.php?startapp=bbs .
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist mit einem Marktanteil von 32 Prozent die größte Bausparkasse Deutschlands. Die 7.300 Mitarbeiter arbeiten eng mit den Genossenschaftsbanken zusammen. Im Ausland ist Schwäbisch Hall mit Beteiligungsgesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und China aktiv. Weltweit hat das Unternehmen rund 10,5 Millionen Kunden, davon 7,3 Millionen in Deutschland.
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