Magdeburg, 15.11.2024 – Der BDS Sachsen-Anhalt, der älteste und branchenübergreifende Unternehmerverband Deutschlands, unterstützt den Vorschlag der CDU im Landtag Sachsen-Anhalts, das Tariftreue- und Vergabegesetz abzuschaffen. In der Landtagssitzung von letzter Woche wurde dieser Vorstoß präsentiert, der im Sinne des Bürokratieabbaus und zur Stärkung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMUs) ein wichtiges Signal für die sachsen-anhaltinische Wirtschaft setzt.
„Das aktuelle Gesetz belastet die heimische Wirtschaft mit zusätzlichen und unnötigen Anforderungen, die aus unserer Sicht nicht erforderlich sind.“ erklärt der Landesvorsitzende Ralph Hollritt des BDS Sachsen-Anhalt. „Die Anforderungen des Gesetzes, insbesondere die Tarifbindungsvorgaben und die damit verbundenen Dokumentationspflichten, sind für viele unserer Mitgliedsunternehmen kaum leistbar. Speziell kleinere und mittelständische Betriebe, die oft mit begrenzten Ressourcen arbeiten, werden durch diesen Aufwand abgeschreckt, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen.“
Der BDS Sachsen-Anhalt sieht im Vorstoß zur Abschaffung des Gesetzes eine Möglichkeit, überflüssige Bürokratie abzubauen und die heimische Wirtschaft zu entlasten. Laut dem Verband, der die Interessen von Selbstständigen und Freiberuflern in Sachsen-Anhalt vertritt, bestehen auf Bundesebene bereits einheitliche Vorgaben, die für eine faire und transparente Vergabe ausreichen. Die zusätzliche Belastung durch ein verschärftes Landesgesetz ist daher nach Ansicht des BDS nicht notwendig.
„Die Abschaffung des Tariftreue- und Vergabegesetzes wäre ein klares Signal an die Wirtschaft und das erste Gesetz in Sachsen-Anhalt seit Jahren, das rückwirkend gestrichen wird. Diese Entlastung wäre dringend nötig, um unseren Unternehmen Raum zu geben, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren und Innovationen voranzutreiben,“ so der Hollritt weiter.
Das Tariftreue- und Vergabegesetz verpflichtet Unternehmen bisher, bei öffentlichen Ausschreibungen Tariftreue zu gewährleisten und umfangreiche Dokumentationen vorzulegen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen wird dies oft zur Hürde. Viele BDS-Mitglieder berichten, dass dies den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erschwert und sie davon abhält, sich an solchen Ausschreibungen zu beteiligen.
Mit der Abschaffung des Gesetzes könnte Sachsen-Anhalt ein Zeichen setzen und sich wieder als wirtschaftsfreundlicher Standort positionieren, der Bürokratie abbaut und fairen Wettbewerb fördert. „Im Sinne unserer Mitglieder und der gesamten Wirtschaft des Landes ist dies ein Schritt in die richtige Richtung,“ betont der BDS-Landesvorsitzender.
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