Der Verband unabhängiger Bestatter e.V. sieht sich nach dem Urteil gegen einen Bestatter aus Schwäbisch-Hall wegen Betruges wieder einmal in seiner Forderung bestätigt, das der Beruf des Bestatters Einzug in die Gewerbeordnung finden muß.
Grundlegende kaufmännische Standards und fundierte Kenntnisse über das Bestattungsrecht sind unabdingbare Vorraussetzungen zur Gewerbeausführung.
Der moderne Bestatter/in ist Dienstleister, Berater, Trauerbegleiter/in und Händler.
Er sollte sich im Bereich Hygiene und Desinfektion, Arbeitsschutz, Betriebswirtschaft, Mitarbeiterführung, Kommunikation, Ethik und Recht auskennen und weiterbilden.
Und an dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass für qualifizierte Aus-, Fort- und Weiterbildung in diesen Bereichen aus unserer Sicht nicht die Handwerkskammern und Handwerksinnungen allein zuständig sein können, weil die Themengebiete und Schwerpunkte sich mehr und mehr auf den Bereich des Handels und der Dienstleistung verlagern.
Eine mögliche gerechte Form für alle ehrlichen und seriösen Bestatter (Kaufmann, Handwerker oder Quereinsteiger) könnte es sein, den Beruf über die Gewerbeordnung zu Regeln – ähnlich wie den Beruf des Immobilien Maklers. –
Die Zahl der erfolgreichen Quereinsteiger wächst stetig, allerdings aber eben auch die Zahl der „schwarzen Schafe“ der Branche, daher ist eine transparente, angepasste, realitätsentsprechende – und vor allem gerechte Regelung für die Zukunft unausweichlich erforderlich.
Durch eine Regelung in der Gewerbeordnung könnten auch entsprechende Berufsverbote bei z.B. Unterschlagung, Betrug oder nachweislich ehrlosem, ethisch inakzeptablen Umgang mit Verstorben oder Angehörigen durch ein unabhängiges Gericht ausgesprochen werden.
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender
Kai Lociks Klaus Wagner
Der Berufsverband für selbstständige und angestellte Bestatter in Deutschland
Basisdemokratisch – kritisch – von Bestattern für Bestatter
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