Betriebsbedingte Kündigungen bei ERGO: Abfindungsangebot annehmen oder für eine höhere Abfindung vor Gericht kämpfen?

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Betriebsbedingte Kündigungen bei ERGO: Abfindungsangebot annehmen oder für eine höhere Abfindung vor Gericht kämpfen?

Arbeitsrecht

Betriebsbedingte Kündigungen: Bis zum Jahresende 2017 drohen sie hunderten von Mitarbeitern des Versicherungsriesen ERGO. Zurzeit verhandelt die Geschäftsleitung mit Arbeitnehmer-Vertretern um Abfindungsangebote: Man will möglichst viele Arbeitnehmer dazu animieren, den Arbeitsplatz freiwillig aufzugeben, so der Versicherungsbote in einem Artikel vom 17.05.2017. Hierzu einige Praxistipps von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Auch wenn ERGO Ihnen viel Geld anbietet als Abfindung: Es ist vermutlich gering gemessen an dem, was der Versicherer vor Gericht zahlen müsste, um die Wiedereinstellung zu verhindern mit all seinen Folgekosten. Deshalb: Lassen Sie sich ausführlich beraten, gehen Sie sicher, dass Sie kein Geld verschenken; immerhin verzichten Sie auf einen guten Job bei einem großen deutschen Konzern.

Wählen Sie einen erfahrenen Arbeitsrechtler: Am besten einen Experten für Abfindungsverhandlungen und Kündigungsschutzklagen. Einen, der die Tricks der Branche kennt, der weiß, worauf es ankommt bei den Verhandlungen, einen, der die Nerven behält und hohe Abfindungen aushandelt. Und einen, der sich im Kündigungsschutzrecht bestens auskennt, der die Fehler einer Kündigung auf den Punkt benennt.

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Rufen Sie mich gern an: Kostenfrei und unverbindlich informiere ich Sie über die Chancen einer Kündigungsschutzklage, über die Abfindung, die ich in Ihrem Fall für realistisch halte, und über die Anwalts- und Prozesskosten, mit denen Sie rechnen sollten.

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