CFB-Fonds 142: Anleger müssen trotz neuer Mietverträge mit Verlusten rechnen
http://www.grprainer.com/CFB-Fonds.html Für die Büroimmobilie aus dem CFB-Fonds 142 konnten neue Mietverträge abgeschlossen werden. Mit Ausschüttungen können die Anleger aber wohl dennoch nicht rechnen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie die Commerz Real AG jetzt mitteilte, konnten für die Frankfurter Büroimmobilie neue Mietverträge abgeschlossen werden, so dass jetzt rund 94 Prozent der Fläche langfristig vermietet ist. Das Management hofft, dadurch bessere Verkaufschancen für die Immobilie aus dem geschlossenen Immobilienfonds CFB-Fonds 142 zu haben. Die Anleger können aber weiterhin nicht auf Ausschüttungen hoffen. Sie können voraussichtlich durch einen guten Verkaufspreis lediglich ihre Verluste reduzieren.
Der CFB-Fonds 142 befindet sich schon seit längerer Zeit in massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Anleger müssen schon seit 2011 auf Ausschüttungen verzichten. Die Commerz Real AG rechnet mit einem Kapitalrückfluss aus dem Verkauf von zirka 18 Prozent. Bisher wurden nach Angaben von „Fonds professionell“ online rund 46,5 Prozent an die Anleger ausgezahlt, so dass sie bei einem angestrebten Verkauf mit einem Verlust von etwa einem Drittel ihres eingezahlten Kapitals rechnen müssen.
Allerdings haben sie auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Da Forderungen aber bereits vejährt sein könnten oder demnächst die Verjährung drohen könnte, sollten die betroffenen Anleger umgehend handeln.
Ansprüche auf Schadensersatz können aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn geschlossene Immobilienfonds sind keineswegs sichere Kapitalanlagen, sondern spekulativ und risikoreich. Sie sind Schwankungen auf dem Immobilienmarkt ausgesetzt und sinkende Mieteinnahmen oder Leerstände sowie Wechselkursschwankungen können die Wirtschaftlichkeit des Fonds beeinträchtigen. Dennoch wurden sie in Anlagegesprächen erfahrungsgemäß häufig als sichere Kapitalanlagen dargestellt. Tatsächlich können die Anleger aber ihr gesamtes investiertes Kapital verlieren.
Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können diese so genannten Kick-Backs für die Anleger ein deutlicher Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken sein, so dass es bei Kenntnis der Rückvergütungen möglicherweise erst gar nicht zu der Beteiligung an dem Fonds gekommen wäre.
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