Kissing, 29. Juni 2017 – Um Datenschutzbeauftragte noch besser als bisher bei ihren vielfältigen Aufgaben zu unterstützen, hat die Datenschutz PRAXIS, eine der führenden Fachzeitschriften für Datenschutz, mit der Juli-Ausgabe ein neues Gesicht bekommen.
Das geänderte Layout und die neue Art, Texte aufzubereiten, erleichtern es den Lesern, das Wichtigste auf einen Blick zu erfassen. Info-Kästen, Grafiken, Hervorhebungen über Buttons wie „Wichtig“, „Achtung“ oder „Praxis-Tipp“ und weitere Elemente strukturieren die Beiträge stärker als bisher. Auch die frischen Farben sorgen für einen modernen Auftritt.
Bei den Rubriken hat die Redaktion etwas „aufgeräumt“ und gestrafft, sie aber auch schon an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) angepasst. Die neuen Rubriken „Schulen & sensibilisieren“ sowie „Beraten & überwachen“ bilden die Anforderungen der Grundverordnung an den Datenschutzbeauftragten ab, wie sie Art. 39 DSGVO formuliert: Er soll „zumindest“ beraten und überwachen. Schulen und sensibilisieren muss er zwar nicht mehr direkt selbst. Aber er muss auch das „überwachen“ – und in der Praxis wahrscheinlich letztlich doch persönlich übernehmen.
Das heißt selbstverständlich nicht, dass die Inhalte nur auf die Zukunft gerichtet sein werden. Immerhin gilt das alte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) noch eine ganze Weile und will ebenfalls beachtet sein. Daher wird die Datenschutz PRAXIS weiterhin eine ausgewogene Mischung aus Vorbereitung auf die DSGVO und auf das BDSG-neu sowie aus Praxistipps zur bestehenden Rechtslage bieten.
In guter Tradition kommt die Unterhaltung auf der letzten Seite nicht zu kurz: Der „Daten-Schluss“ stellt komische und skurrile (aber wahre!) Fälle aus der Praxis eines Datenschutzbeauftragten vor. Was tun beispielsweise, wenn Kollegen den unerklärlichen Keks-Schwund auf dem Schreibtisch per Videoüberwachung lösen wollen? Und warum will der Administrator den Datenschutzbeauftragten bei einem Audit einfach nicht in den Serverraum lassen? So viel sei verraten: Es steckt eine Frau dahinter.
Was bleibt, sind natürlich die Fachautoren, die alle ausgewiesene Experten auf ihrem Gebiet sind, und die hohe Qualität der Texte, die auch dem Nicht-Juristen und Nicht-Informatiker unter den Datenschutzbeauftragten gerecht werden.
Das Online-Portal https://www.datenschutz-praxis.de wird ebenfalls ein neues Gesicht bekommen. Hier finden Besucher freie und Abonnement-gebundene Inhalte zukünftig noch ansprechender aufbereitet.
Datenschutz PRAXIS – die Datenschutz-Zeitschrift
Zeitschrift, DIN A4, 20 Seiten + Online-Zugriff auf alle Inhalte unter datenschutz-praxis.de
Preis: 189 Euro zzgl. MwSt. und Versand für 12 Ausgaben im Jahr
Best.-Nr.: Z9100J, ISSN: 1614-6867
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Die WEKA MEDIA GmbH & Co. KG ist einer der führenden Anbieter von multimedialen Fachinformationslösungen im Business-to-Business- und Business-to-Government-Bereich. Das Unternehmen bietet Produkte und Services mit einem hohen Nutzwert. Das Spektrum reicht von Software-, Online- und Printprodukten und einer modular aufgebauten, internetbasierten Großkundenlösung bis hin zu E-Learning-Angeboten, Seminaren, Fachtagungen und Kongressen. Das Produktportfolio wendet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Produktion und Konstruktion, Arbeitssicherheit und Brandschutz, Umwelt und Energie, Management und Finanzen, Qualitätsmanagement, Behörde, Bauhandwerk, Architektur und betriebliche Mitbestimmung sowie Datenschutz.
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