Warum nicht die Niederlande ?
Seit einiger Zeit trübt sich in Deutschland das Geschäftsklima weiter ein. In Deutschland wird am 23.02.2025 in einer vorgezogenen Wahl über die neue Bundesregierung abgestimmt. Sicher ist auf jeden Fall, dass die neue Regierung auch mindestens 2 Koalitionspartner haben wird und damit der Kurs der neuen Regierung weiterhin spekulativ bleibt. Zunehmend interessieren sich daher deutsche Start-ups, junge und gestandene Unternehmer sowie innovative Kräfte für einen unbürokratischen und rechtssicheren Standort alternativ zu Deutschland, der aber möglichst schnell und unkompliziert erreichbar ist.
Warum nicht die Niederlande ?
Die Dutch Intraco Holding B.V. bietet seit über 10 Jahren einen Service für nicht in den Niederlanden ansässige natürliche und juristische Personen an, die einen geeigneten Standort für die Gründung einer Holdingstruktur suchen. Innerhalb der EU haben sich die Niederlande für solch ein Vorhaben besonders qualifiziert.
Zu den allgemein bekannten Vorzügen eines Unternehmensstandortes in den Niederlanden hat Dutch Intraco Holding B.V. seit Jahren immer wieder berichtet.
Um zu dokumentieren, welche Voraussetzungen nötig sind wie unbürokratisch und schnell solch eine Unternehmensgründung vor sich geht und mit welchen aktuellen Kosten Sie für eine Gründung zu rechnen haben, wurden hier die relevanten Informationen zusammengefügt:
Vorbemerkungen:
* Dutch Intraco Holding B.V. bietet weder juristische noch steuerrechtliche Beratungen an. Dutch Intraco Holding B.V. berät lediglich betriebswirtschaftlich sowie über aufbau- und ablauforganisatorische Zusammenhänge.
* Jedem Mandanten wird angeraten, sich in rechtlichen bzw. steuerrechtlichen Belangen von einer entsprechend zugelassenen Fachperson beraten zu lassen.
* In den Niederlanden stellen wir lediglich den Kontakt zu entsprechenden Kanzleien her.
* Mit dem Formblatt „Erklärung zur Kontaktaufnahme“ wird vom potentiellen Auftraggeber deutlich erklärt, das wir von ihm angesprochen wurden und das wir nicht ihn angesprochen haben.
* Mit dem Formblatt 2 „Erklärung Vertretungsberechtigung“ erklärt der potentielle Auftraggeber, das er ohne Einschränkungen in seiner Person und/oder als Vertreter einer juristischen Person berechtigt ist, alle Verhandlungen zu führen und vertragliche Vereinbarungen zu unterzeichnen. Weiterhin erklärt er ausdrücklich, das er weder Makler, Vermittler, Agent, noch eine vorgeschobene Person oder Vertreter einer nicht identifizierbaren Struktur ist.
* Mit dem Formblatt 3 „Nichtumgehungs- und Nichtumgehungsvereinbarung“ erklärt der potentielle Auftraggeber, das er sich der Konsequenzen eines Verstoßes im Klaren ist.
* Alle Verträge, Anlagen, Formblätter hierzu und sonstige Schriftstücke sind ausschließlich in deutsche Sprache rechtsgültig.
* Benötigt ein potentieller Auftraggeber Schriftstücke in einer anderen Sprache, so hat er diese auf eigene Kosten übersetzen zu lassen. Der potentielle Mandant trägt dann auch das Risiko einer falschen, ungenauen oder missverständlichen Übersetzung.
* Sind solche Übersetzungen gefertigt worden, so sind uns diese im word- und pdf-Format zu übersenden. Sie werden dann immer zu den deutschen Schriftstücken beigefügt. Gültig ist im Zweifelsfall aber immer die deutschsprachige Version.
Vorvertagliche Ablauf zum späteren Verhältnis potentieller Auftraggeber ./ Dutch Intraco Holding B.V.
* Sobald uns F1 (Erklärung Kontaktaufnahme), F2 (Erklärung Vertretungserklärung) und F3 (Geheimhaltungs- und Nichtumgehungsvereinbarung) vorliegen, sprechen wir erstmals konkret über das Vorhaben mit dem potentiellen Auftraggebers.
* Durch die Geheimhaltungs- und Nichtumgehungsvereinbarung (F3) ist der potentielle Auftraggeber so abgesichert, das er uns benötigte Informationen über sein Vorhaben übergeben kann.
* Dutch Intraco prüft das Vorhaben hinsichtlich Plausibilität und klärt mögliche offene Fragen.
* Wenn wir der Auffassung sind, das wir die Gründung einer niederländischen Holding-Gesellschaft für sinnvoll und umsetzbar halten, werden wir das Projekt unserem niederländischen Steuerberater und unserem niederländischen Notar vorstellen.
* Lehnen Steuerberaterin und/oder Notar die Gründung und Betreuung der niederländischen Holding-Gesellschaft ab, wird dies dem potentiellen Auftraggeber mitgeteilt und wir beenden die weitere Zusammenarbeit. Es entstehen für den potentiellen Auftraggeber keinerlei Kosten.
Vertragsunterzeichnung und weiterer Ablauf
* Sind alle formalen Voraussetzungen erfüllt, macht die Gründung einer niederländischen Holding-Gesellschaft auch einen Sinn und bringt für den potentiellen Auftraggeber einen erkennbaren Mehrwert, so wird eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen.
* Dutch Intraco führt mit dem Auftraggeber entsprechende Vorgespräche und wird dann den Steuerberater und den Notar über die bevorstehende Gründung informieren.
* Sind die Rahmenbedingungen (Legitimation der Gründer, Zweck der Gesellschaft, Statuten etc.) geklärt, wird der Gründungstermin vereinbart.
* Der Notar wird seine Kostennote direkt an den Auftraggeber schicken. Ist die Vorauszahlung geleistet worden, wird der Notar seine Arbeit aufnehmen.
* Parallel und/oder im Gründungstermin wird der Auftraggeber auch den Vertrag mit dem Steuerberater unterzeichnen.
* Ist das Unternehmen gegründet, werden dem Initiator die Gründungsdokumente sowie die entsprechenden Anmeldungen bei Handelskammer, Finanzamt etc. ausgehändigt.
* Dutch Intraco und Steuerberater bekommen je einen kompletten Satz der Unterlagen für ihre Unterlagen.
* Der Steuerberater wird zur Führung der Unterlagen, der Kommunikation mit den Behörden etc. legitimiert.
* Mit Eintragung ins Handelsregister und der Zuweisung der Steuernummern kann die Holding-Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb sofort aufnehmen.
* Eine niederländische Bankverbindung ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Als Geschäftskonto werden alle Bankverbindungen akzeptiert, die den internationalen Vorgaben entsprechen
Was kostet die Gründung und der Unterhalt einer niederländischen Holding insgesamt ?
* Die Gründungskosten im Notariat betragen aktuell ca. EUR 1.100,00 bis EUR 1.300,00
* Dutch Intraco berechnet für die Teilnahme bei der Gründung pauschal EUR 350,00 netto.
* Eventuell benötigte und gesetzlich vorgeschriebene Dolmetschertätigkeiten bei der Gründungssitzung werden einmalig ca. EUR 400,00 – EUR 600,00 kosten.
* Mit Dutch Intraco können verschiedene Dienstleistungsverträge mit unterschiedlichen Laufzeiten geschlossen werden, die auch immer einen offiziellen niederländischen Mietvertrag beinhalten.
* Sollten weitere Dienst- und Beratungsleistungen der Dutch Intraco in Anspruch genommen werden, so wird die Honorarordnung der Dutch Intraco zugrunde gelegt.
* Mandanten der Dutch Intraco mit Mietvertrag erhalten einen Rabatt von 20,00% auf die Honorarvergütungen, nicht aber auf Reisezeiten, Kosten, Auslagen etc. sowie für Schreibarbeiten und Recherchedienste.
* Mandanten der Dutch Intraco mit Repräsentanzvertrag erhalten einen Rabatt von 12,00% auf die Honorarvergütungen, nicht aber auf Reisezeiten, Kosten, Auslagen etc. sowie für Schreibarbeiten und Recherchedienste.
Welche Vertragsverhältnisse werden bestehen ?
* Der Auftraggeber und Dutch Intraco haben einen entsprechenden Büroservicevertrag, der auch immer einen niederländischen Mietvertrag beinhaltet.
* Der Auftraggeber und der Steuerberater haben einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag, der die vereinbarten Leistungen beinhaltet.
Folgende Kosten (netto ohne VAT) können je nach Dienstleistungsvertrag anfallen
( Gültig bis 31. März 2025 )
* Repräsentanz für 3 Monate / monatlich: EUR 1.400,00
* Repräsentanz für 6 Monate / monatlich: EUR 1.000,00
* Repräsentanz für 9 Monate / monatlich: EUR 700,00
* Repräsentanz für 12 Monate / monatlich: EUR 500,00
* Mietvertrag für 12 Monate / monatlich: EUR 2.100,00
* Mietvertrag für 24 Monate / monatlich: EUR 1.050,00
* Mietvertrag für 36 Monate / monatlich: EUR 700,00
* Beratungsstunde, normaler Satz EUR 175,00
* Tagewerk, normaler Satz EUR 1.400,00
* Beratungsstunde für Mandanten mit Mietvertrag EUR 140,00
* Tagewerk für unsere Mandanten mit Mietvertrag EUR 1.120,00
* Beratungsstunde für Mandanten mit Repräsentanz EUR 154,00
* Tagewerk für unsere Mandanten mit Repräsentanz EUR 1.232,00
* Schreibarbeiten, Recherche etc. EUR 68,00
* Kfz-Kilometerpauschale Niederlande pro km EUR 0,60
* Kfz-Kilometerpauschale Europa pro km EUR 0,80
* Reisestunde Niederlande EUR 68,00
* Reisestunde in europäischen Ländern EUR 80,00
* Reisestunde außerhalb Europas EUR 92,00
* Die Kosten für Steuerberatung/Buchhaltung oder Rechtsberatung werden direkt zwischen dem Mandanten und den Auftragnehmern abgestimmt.
Da einige Mandanten noch nicht wissen, ob sie sich gleich längerfristig binden wollen, kann natürlich auch erst einmal mit einen reinen Repräsentanz mit kurzer Laufzeit begonnen werden. Eine Gesellschaft niederländischen Rechts muss erst gegründet werden, wenn es zu geschäftlicher Tätigkeit kommt, die in den Niederlanden angemeldet sein müssen.
Ein einvernehmlicher Wechsel zwischen den Tarifen kann jederzeit erfolgen.
Dies ist nur ein allgemeiner Überblick. Sie können uns jederzeit per Mail (m.******@du***********.eu) kontaktieren und Ihr individuelles Anliegen mit uns besprechen. Selbstverständlich entstehen Ihnen bei einer Erstberatung keinerlei Kosten.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Dutch Intraco Holding B.V.
Herr Michael Ilgner
Burg. Schonfeldplein 11 – 13
9671 CA Winschoten
Niederlande
fon ..: ++49 – 152 900 67 673
web ..: https://www.dutch-intraco.eu
email : m.******@du***********.eu
Die niederländische Dutch INTRACO Holding B.V. (www.dutch-intraco.eu) ist Muttergesellschaft mit Mehr- und Minderheitsbeteiligungen an Tochterunternehmen in Europa, die in den Bereichen Energieerzeugung * Energiespeicherung * Energieeffizienz – Energieautarkie tätig sind.
Dutch INTRACO Holding B.V. verwaltet darüber hinaus Holding-Gesellschaften von nicht in den Niederlanden ansässigen Unternehmen und Unternehmern.
Pressekontakt:
Dutch Intraco Holding B.V.
Herr Michael Ilgner
Burg.Schonfeldplein 11-13
9671 CA Winschoten
fon ..: 0031- 62 97 028 50
email : m.******@du***********.eu