Haus & Grund Hessen: Neue Mieterschutzverordnung verlängert die Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre und erweitert den Geltungsbereich drastisch
Frankfurt/Wiesbaden, 23. September 2020 – Die nach aktueller Information aus dem Hessischen Wirtschaftsministerium vorgestellte Mieterschutzverordnung soll die bisherigen Verordnungen zur Kappungsgrenze, Mietpreisbremse und Kündigungssperrfrist, die mit Ablauf des 26. November 2020 außer Kraft treten, in einer einzigen gesetzlichen Regelung bündeln und zwar für eine weitere Geltungsdauer von fünf Jahren. Darüber hinaus soll der Geltungsbereich kräftig ausgeweitet werden. Statt zuvor 31 Gemeinden sollen nunmehr insgesamt 48 Gemeinden der Verordnung unterliegen. Haus & Grund Hessen kritisiert die Ausweitung dieser Regularien scharf. Sie schaffen keinen Wohnraum und destabilisieren den Mietwohnungsmarkt.
„Die Entscheidungen des Wirtschaftsministeriums sind nicht mehr nachvollziehbar“, kritisiert Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. Mietrechtliche Beschränkungen änderten an der hohen Nachfragesituation nichts, das hätten die vergangenen Jahre gezeigt. Abhilfe kann einzig durch Neubau, Nachverdichtung oder Aufstockung und Dachausbau geschaffen werden. Je länger die Mietpreisbremse in Kraft sei, desto mehr entkoppelten sich die Mietpreise für Neu- und Bestandswohnungen vom echten Wohnungsmarkt. Die Verlängerung und sogar noch die Ausweitung dieser Regularien sei daher völlig verfehlt, zumal nach wie vor nicht transparent sei, auf Basis welcher Kriterien von einem angespannten Wohnungsmarkt ausgegangen werde. „Dass Gemeinden wie Fuldabrück, Nidderau oder Kiedrich einen angespannten Wohnungsmarkt haben, darf bezweifelt werden“, so Ehrhardt.
Nicht zuletzt rentierten sich unter diesen Umständen Investitionen in den Bestand nicht mehr, sodass diese auf das Mindestmaß begrenzt würden. „Dies wird die Kluft zwischen Neubau und Bestand zusätzlich verschärfen“, ist sich Ehrhardt sicher.
Vergleiche mit stark regulierten Mietwohnungsmärkten in anderen Ländern ließen Schlimmes befürchten. Dort hätten sich viele private Vermieter, die in Hessen noch 85 Prozent der vermieteten Wohnungen stellen, aus dem Vermietungsgeschäft zurückgezogen. In diese Lücke stießen oft private Wohnungsunternehmen, die einen deutlich stärkeren Fokus auf Renditen legten, als das bei privaten Kleinvermietern der Fall ist. Jede Regulierung des Marktes werde zu Anpassungs- und Ausweichreaktionen führen, die dann häufig zu unerwünschten Effekten führen. Dies wiederum kann zu neuen Interventionen führen, die ihrerseits erneut unerwünschte Effekte nach sich ziehen. So könne keine befriedigende Situation geschaffen werden. „Größtes Problem bleibt vielmehr der nach wie vor unzureichende Wohnungsneubau. Hier sollte angesetzt werden“, so Ehrhardt abschließend.
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Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:
– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.
– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.
– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.
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