Die Europäische Union arbeitet an der Einführung eines einheitlichen elektronischen Rechnungsformates. Das betrifft die Unternehmen, die mit der öffentlichen Hand zusammenarbeiten.
Mit der Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsraums SEPA hat die Europäische Union ihren Willen zur Schaffung europaweiter Standards im Geld- und Zahlungsverkehr bewiesen. Und das war nur der erste Schritt – eine weitere Norm ist bereits auf den Weg gebracht worden, doch bisher weitgehend unbeachtet von Öffentlichkeit und auch Wirtschaft. Die Rede ist von „ZUGFeRD“, dem einheitlichen Format für elektronische Rechnungen. Die entsprechende Regelung dazu findet sich in der am 26. Mai dieses Jahres in Kraft getretenen Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.
„Das Forum elektronische Rechnung Deutschland hat ein Format für elektronische Rechnungen erarbeitet, das für den Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen, Behörden und Verbrauchern genutzt werden kann“, sagt Burkhard Küpper, Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungsgesellschaft Albers aus Düsseldorf. „ZUGFeRD“ solle zudem den Austausch strukturierter Daten zwischen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger ermöglichen, und das neue Rechnungsformat erlaube es, Rechnungsdaten als PDF an den Empfänger zu übermitteln und diese ohne weitere Schritte auszulesen und zu verarbeiten. Die europäische Norm soll bis zum 27. Mai 2017 geschaffen werden. Ziel sei es, die Einrichtung zweckmäßiger, benutzerfreundlicher, flexibler und kosteneffizienter Systeme zur elektronischen Rechnungsstellung zu ermöglichen und damit den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von subzentralen öffentlichen Auftraggebern entgegenzukommen.
„Die EU schafft damit die Grundlage für ein einheitliches Rechnungsformat in der öffentlichen Verwaltung. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen sicherstellen, dass die öffentlichen Auftraggeber E-Rechnungen empfangen und verarbeiten, die dieser europäischen Norm entsprechen“, betont Küpper, der die Kanzlei gemeinsam mit dem Gründer Jens Albers führt. Konkret bedeuten diese Pläne laut Jens Albers: Alle Unternehmen, die mit der öffentlichen Hand zusammenarbeiten, müssen in der Zukunft ihre Rechnungen an solche Auftraggeber nach den neue elektronischen Vorgaben gestalten. Die traditionellen Papierrechnungen verlieren ihre Gültigkeit.
Zur elektronischen Rechnungsstellung ist ein offizielles Datenmodell notwendig; mit ihren eigenen bisherigen technischen Möglichkeiten können Unternehmer die Anforderungen nicht erfüllen, warnt Burkhard Küpper. Er rät Unternehmern, die von der öffentlichen Hand beauftragt werden, dringend dazu, sich frühzeitig mit ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um die Umstellung vorzubereiten. „Wer das versäumt, kann später Probleme bekommen.“
Die Steuerberatungsgesellschaft Albers mbH ist eine auf gewerbliche Mandate spezialisierte Steuerberatung mit Sitz in Düsseldorf. Gegründet wurde die Gesellschaft als Einzelunternehmen bereits in den 1970er Jahren von Steuerberater Jens Albers. Geschäftsführender Gesellschafter sind Steuerberater Jens Albers und Steuerberater Burkhard Küpper, die seit 1994 zusammenarbeiten. Schwerpunkt der Steuerberatungsgesellschaft Albers mbH ist, neben dem regionalen Geschäft, die Betreuung und Begleitung von Mandanten aus der Druckbranche und dem Schuheinzelhandel. Darin besitzt die Gesellschaft besondere Kenntnisse der Märkte und der spezifischen Mandantenbedürfnisse, kennt die Wirkungszusammenhänge der Branche und gehört deshalb besonders im Schuheinzelhandel zu den wenigen auf diesen Wirtschaftsbereich spezialisierten Steuerberatungen in Deutschland. Unter anderem haben Jens Albers und Burkhard Küpper, die einen betriebswirtschaftlichen Beratungsansatz pflegen und jede Steuerberatung immer vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation ihrer gewerblichen Mandanten durchführen, für den Schuheinzelhandel die Formel „50/20/10“ entwickelt, mit deren Hilfe sie auf einen Blick den Erfolg eines Betriebs bewerten können. Als einzige Steuerberatung in Deutschland operiert die Steuerberatungsgesellschaft Albers mbH mit einer Volldigitalisierung aller Belege, die in ein selbst entwickeltes und individuell programmiertes System automatisiert hochgeladen werden und dort für den dauerhaften Zugriff durch Berater und Mandanten hinterlegt sind. Weitere Informationen gibt es im Internet auf www.steuerberatung-albers.de.
Kontakt
Steuerberatungsgesellschaft Albers mbH
Dr. Patrick Peters
Zietenstraße 58-60
40476 Düsseldorf
0170 5200599
ku*****@st*******************.de
http://www.steuerberatung-albers.de