Die neuen Ergänzungen zum Versicherungshandbuch von Wolters Kluwer

Eigentum richtig absichern

Eigentümer, Pächter oder Mieter von Grundstücken, Gebäuden oder Wohnungen können nicht ausschließen, von Dritten wegen Schäden, die aus dem Gefahrenkreis der Immobilien herrühren, auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden. Zudem werden täglich tausende Einbruchsdelikte aller Art registriert. Daher gilt es, sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich richtig abgesichert zu sein, wie die Schwerpunktthemen der neuen Ergänzungslieferungen des Versicherungshandbuchs von Wolters Kluwer aufzeigen.

Das Risiko, dass fremde Personen (z. B. Besucher, Passanten, Lieferanten, Handwerker oder Mieter) auf einem nicht ordnungsgemäß gesicherten Grundstück einen Schaden erleiden, entsteht bereits mit dem Erwerb des Grundstücks. Weiterhin erstreckt es sich auf die gesamte Bauphase und setzt sich nach dem Einzug in das Gebäude oder nach dessen Vermietung fort. Ein risikoadäquat ausgestalteter Haftpflichtversicherungsschutz ist insofern wichtig, um die Haftung des Haus- und Grundbesitzers mit seinem gesamten Vermögen zu begrenzen. Die verschiedenen Haftpflichtversicherungen, die die einzelnen Haftpflichtrisiken von Haus- und Grundbesitzern absichern, werden von Georg Klinkhammer in dem Beitrag „Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung“ in diesem Beitrag in der aktuellen Ergänzungslieferung zum Versicherungshandbuch – Private Versicherungen erörtert.

Wilfried Flagmeier behandelt im betrieblichen Teil das Thema „Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung“. Täglich werden tausende Einbruchsdelikte aller Art registriert. Dadurch gewinnt die Einbruchdiebstahlversicherung immer mehr an Bedeutung. Oftmals ist es für das geschädigte Unternehmen nicht nur der Verlust von materiell wertvollen Sachen und Gegenständen, der zu spürbaren finanziellen Vermögensverlusten führt. Ebenso belasten Kosten für die Beseitigung der Verwüstungen oder die Instandsetzung der beschädigten Türen und Fenster, ganz zu schweigen von den Kosten der Wiederbeschaffung der verschwundenen Geschäftspapiere, Aufzeichnungen und Software. Dass auch die Entwendung von weniger wertvollen Sachen zu insgesamt empfindlichen Vermögensverlusten führen kann und zudem mit einer Einbruchstat vielfach eine Beschädigung des Gebäudes und der Betriebseinrichtung einhergeht, bleibt leider oft unberücksichtigt.

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