Massenschadensfall Canada Gold Trust: Schreiben der Henning Gold Mines sorgt für noch mehr Verwirrung

Entwicklung Canada Gold Trust und Henning Gold Mines

Massenschadensfall Canada Gold Trust: Schreiben der Henning Gold Mines sorgt für noch mehr Verwirrun

Die Verwirrung im Zusammenhang mit dem Niedergang der „Canada Gold Trust Fonds“ könnte kaum größer sein. Während der Geschäftsführer der Xolaris Verwaltungs GmbH, Herr Rudolf Döring, noch im Dezember über die Sanierungsbemühungen des Fonds berichtete und eine schriftliche Beschlussfassung vornehmen ließ, wurde jetzt zur angekündigten Informationsversammlung in Stuttgart eingeladen. Diese soll am 29.01.2016 um 12:00 Uhr in Korntal-Münchingen stattfinden. Herr Döring möchte dort Stellung beziehen zum Stand der Sanierungsbemühungen, Informationen über Mittelverwendung, Auflösung und Liquidation des Fonds sowie Rückzahlungsverpflichtungen geben und sich Fragen und Antworten stellen. Kunden des Gold Bonus Programmes der Gold Valley Mining Inc., einer 100 -%igen Tochter der Henning Gold Mines (HGM) wurden jetzt allerdings von der HGM angeschrieben und mit dürren Worten über Verhandlungen mit außenstehenden Investoren informiert. Sicher ist nur, dass die Zahlungen aus dem Gold Bonus Programm in absehbarer Zeit nicht erfolgen werden.

Fragen rund um Sanierungsbemühungen des CGT-Fonds und neue Angebote amerikanischer und kanadischer Bergbaugesellschaften für die Henning Gold Mines – Wer profitiert?

„Noch im Dezember 2015 sprach Herr Döring von einem weiterhin bestehenden behördlichen Veräußerungsverbot über die Aktien der HGM. Im Schreiben der HGM selbst wird allerdings von einer Aufhebung des Veräußerungsverbotes zum 04.01.2016 gesprochen, so dass die HGM auch in Gänze veräußert werden könnte. Während Döring noch im Dezember davon sprach, Interessenten für die HGM hätten sich abgewandt, weil angeforderte Informationen und Auskünfte nicht erteilt werden könnten, sprechen die Geschäftsführer der HGM, Prasch und Schmolinski jetzt von Angeboten amerikanischer und kanadischer Bergbaugesellschaften für die Betriebsausstattung der HGM, also der assets & Claimrechte. Ob die Anleger der Canada Gold Trust-Fond von derartigen Verkaufsvorgängen profitieren, steht noch völlig in den Sternen“, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl von Anlegern der Gold Fonds vertritt.

Henning Gold Mines: Fälligkeit von Rückzahlungen – Hoffnung für Anleger?

Der Jurist weist daraufhin, dass nach ihm vorliegenden Unterlagen die Darlehen der deutschen Fondgesellschaften an die HGM bereits 2015 gekündigt wurden und daher in jedem Falle zur Rückzahlung fällig sind. Die HGM hat allein aus diesem Grunde eine Forderung in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe zu bedienen. Dazu kommen noch, wie von der HGM in dem Schreiben eingeräumt, Ansprüche aus dem „Gold Bonus Programm“, über dessen genaue Höhe immer noch nichts bekannt geworden ist. Gerüchten zufolge handelt es sich um eine größere einstellige Millionensumme, deren Zahlung noch vollkommen ungeklärt ist. Zudem hat die HGM auf ihrer Homepage selbst über einen Rechtsstreit mit den Verkäufern der „Toop“-Mine berichtet, dessen Ausmaß ebenfalls noch nicht abgeschätzt werden kann. Ein potentieller Investor müsste all diese Forderungen bedienen, damit die Angelegenheit für die Anleger schadlos endet, meint Rechtsanwalt Röhlke.

Fazit: Informationsveranstaltung der Xolaris Verwaltungs GmbH für Klarheit und Transparenz – betroffene Anleger und Verantwortliche hoffen auf Antworten

„Belastbare Unterlagen liegen nicht vor, auch der deutschen Fondverwaltung nach eigenen Angaben nicht. Nach den bisher bekannt gewordenen Unterlagen lassen allerdings weder die Mary Creek – Claims noch die Schürfgebiete am Beaver Pass oder gar am 8-Mile-Lake eine wirtschaftliche Goldförderung zu. Warum sollte ein Investor also derart viel Geld in die Hand nehmen, um Claims mit einer derart vagen Explorationsaussicht zu erwerben? Der Wert der Explorationsausrüstung selbst dürfte bei 5 Millionen kanadischen Dollar nach einer Auflistung der HGM aus dem Februar 2014 liegen. Es sind auf der Informationsveranstaltung unserer Ansicht nach erhebliche Unklarheiten zu beseitigen“, meint Röhlke

Röhlke Rechtsanwälte werden die Informationsveranstaltung am 29.01.2016 in Stuttgart für ihre Mandanten in Untervollmacht wahrnehmen.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt

Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

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