In Deutschland gibt es viel zu vererben, es kommt noch viel zu häufig vor, dass zwar ein Vermögen zum Vererben vorhanden ist, aber leider kein Testament. Wie wird der Nachlass gut vererbt?
Seminarveranstaltung der Ehe- und Partnervermittlerin Christa Appelt in den Räumlichkeiten, Unter den Linden 16 in Berlin. Unternehmerin Christa Appelt seit Jahrzehnten international erfolgreich mit ihrem gleichnamigen Unternehmen Christa Appelt Internationale Ehe- und Partnervermittlung GmbH in Berlin führt eine Vortragsreihe zu verschiedenen Themen um die Zukunftsgestaltung durch. „Erfolgreiche Begleitung in eine Partnerschaft im Auftrag der Liebe, bedeutet auch darauf hin zuweisen, dass Verantwortung für die spätere Zukunft übernommen werden sollte“, so die Philosophie von Unternehmerin Christa Appelt. Der Einladung der internationalen Ehe- und Partnervermittlung GmbH und deren Unternehmerin Frau Appelt sind Interessierte, Klienten, Mitarbeiter und Mitstreiter zahlreich gefolgt. Zur rechtlichen und juristischen Unterstützung hat Frau Christa Appelt den erfahrenen Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte von der Berliner Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB zum Diskussionsthema Erben und Testament als Ansprechpartner eingeladen.
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
„Dann tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft“, so der Rechtsexperte. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Erblasser seinen Nachlass an die engsten Verwandten verteilen möchte, also denjenigen zukommen soll, die dem Verstorbenen am nächsten standen. Dabei wird zwischen dem Erbrecht von Kindern und Verwandten und dem des Ehegatten unterschieden. Beide stehen nebeneinander und senken gegenseitig die Erbquote. Sind nähere Verwandte nicht vorhanden, werden die entfernteren Verwandten bedacht. Stief- oder Pflegekinder haben kein gesetzliches Erbrecht und werden wie der nichteheliche Lebenspartner bei dieser Erbfolge nicht berücksichtigt. Selbst wenn man lange gemeinsam gelebt und sogar zusammen Kinder in die Welt gesetzt hat, kann der andere leer ausgehen. „Wenn man das nicht zulassen möchte, sollte unbedingt ein Testament geschrieben werden“, gibt der Jurist zu bedenken.
Ein Privattestament ist rechtsgültig, wenn es vom ersten bis zum letzten Wort eigenhändig geschrieben und eigenhändig unterschrieben wird. Nur mit der Unterschrift am Ende des Testaments wird die Urheberschaft des Letzten Willens bestätigt. Der Jurist weist darauf hin, dass Testamente unwirksam sind, die mit der Schreibmaschine oder dem Computer geschrieben wurden, weil dieses Testament nicht als eigenhändig gilt. Die Seiten sollten nummeriert sein, zudem sollten der Ort und das Datum hinzugefügt werden. Falls im Laufe der Jahre aufgrund neuer Erkenntnisse das Testament neu geschrieben werden sollte, gilt vor dem Gesetz das nur zuletzt geschriebene Testament. Deshalb sind Datum und Ort besonders wichtig.
Ab wann darf man ein Testament verfassen?
Rechtsanwalt Dr. Schulte hierzu: „Ab dem 18. Lebensjahr darf man ein privates oder auch ein öffentliches Testament errichten. Änderungen können am einfachsten vorgenommen werden, indem man ein neues schreibt und das alte vernichtet.“ Die Aufbewahrung des privaten Testaments sollte gründlich überlegt werden. Denn dieses sollte so hinterlegt werden, dass es auch gefunden werden kann, also im Schreibtisch, im Banksafe oder in einem entsprechenden Aktenordner. Das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten ist als Vorrecht von Ehepartnern gedacht, die zu Lebzeiten bereits gemeinsam bestimmen, wie bei Tod des einen oder bei Tod beider das Erbe aufgeteilt werden soll. Ein solches Testament ist gültig, wenn es von einem der Partner als Privattestament verfasst wurde und vom anderen mit unterschrieben wird oder aber als öffentliches Testament von einem Notar ausgestellt wird. Ein solches Testament kann auch nur von beiden gemeinsam geändert werden, das sollte immer bedacht werden.
Fachkundige Beratung durch einen erfahrenen Notar bringt in vielen Fällen erhebliche materielle Vorteile, was bei der Erbschaft und Einkommenssteuer beachtet werden sollte. Dazu führt Rechtsanwalt Dr. Schulte weitere Beispiele aus, die rege diskutiert wurden.
„Berliner Testament“ – Was bedeutet das?
Rechtsanwalt Dr. Schulte: „Dieses Testament ist die bekannteste und meist angewendete Testament Form. Das „Berliner Testament“ bedeutet, dass die Ehepaare sich gegenseitig als Alleinerben und die Kinder zu Schlusserben nach dem länger Lebenden einsetzen. Dieses Testament ist die beliebteste Testamentsform, weil sie bei der Erbfolge der Versorgung des überlebenden Ehegatten oberste Priorität einräumt. Oftmals wird hierbei das Familienvermögen gemeinsam erwirtschaftet und sollte demzufolge auch gemeinsam verteilt werden. Hierbei ist es auch wieder wichtig, dass der eine Ehegatte es schreibt und der andere handschriftlich etwas hinzufügt. Zudem müssen unbedingt Ort und Datum notiert sein – und eine persönliche Unterschrift darf niemals fehlen.“
Weitere Lösungen, Testament Formen und Einschätzungen wurden hierzu auch diskutiert.
Fazit: Leider wird oftmals, wie Frau Christa Appelt in ihrer langjährigen Erfahrung als Ehe- und Partnervermittlerin feststellt, zu spät daran gedacht, über die wirkliche Zukunft auch im hohen Alter und zu gegebener Zeit nachzudenken und zu gestalten. Denn auch Vererben will gelernt sein, viel Ärger und Streit könnten im Vorfeld verhindert werden.
Die Christa Appelt internationale Ehe- und Partnervermittlung GmbH hat weitere Diskussionsabende und Fachbeiträge zu dem Thema „Testament“ zur Durchführung geplant, da hier ein großer Diskussionsbedarf besteht.
V.i.S.d.P.:
CA Redaktion
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.
Die Christa Appelt Internationale Ehe- und Partnervermittlung GmbH gilt als Europas exklusivste Partnervermittlung. Das Unternehmen Christa Appelt bietet ihren Kunden eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene, qualitativ hochwertige und seriöse Dienstleistung. Das Headoffice des Unternehmens befindet sich in Berlin. Mit einem gut ausgebildeten Team ist das Unternehmen Christa Appelt deutschland- und europaweit (Österreich, Schweiz, Benelux-Staaten und darüber hinaus) tätig. Oberstes Gebot des Unternehmens ist die Wahrung absoluter Diskretion, sowie eine transparente Unternehmenskultur. Christa Appelt und ihre Mitarbeiter folgen der Maxime: Der Mensch steht im Vordergrund! Weitere Informationen unter: www.christa-appelt.de
Kontakt
Internationale Ehe- und Partnervermittlung GmbH
Gunnar Appelt
Unter den Linden 16
10117 Berlin
+49 30 214 785 87
pr****@ch************.de
http://www.christa-appelt.de