Ex-Schutz: Alles rund um den Explosionsschutz gibt es jetzt unter www.exschutz.info

Haus der Technik bündelt alle Seminare, Veranstaltungen und Tagungen zum Explosionsschutz

Ex-Schutz: Alles rund um den Explosionsschutz gibt es jetzt unter www.exschutz.info

(NL/5087613813) Das Haus der Technik bündelt jetzt alle Seminare, Veranstaltungen und Tagungen zum Explosionsschutz unter www.exschutz.info

Dem Explosionsschutz kommt eine immer größer werdende Bedeutung zu. Viele Mitarbeiter in großen Konzernen und den KMUs sehen sich vor Probleme gestellt, die sie selbst nicht mehr lösen können.
Was darf man denn jetzt machen und was nicht?
Was muss man tun und was sollte man besser lassen?
Wie sieht denn überhaupt die rechtliche Lage aus? Welche Gesetze gibt es?

Dabei sind die Maßnahmen zur Umsetzung des vorbeugenden Explosionsschutzes technisch sehr anspruchsvoll und die rechtlichen Auflagen dazu sehr umfassend.
Hinzu kommen noch die Versicherungsauflagen!
Ein Unternehmer kann diese Auflagen gar nicht alleine erfüllen!

Das Haus der Technik bietet daher eine ganze Reihe von Seminaren und Fortbildungen zum Explosionsschutz an und bündelt seine Aktivitäten ab sofort unter www.exschutz.info

Was macht denn der überforderte Unternehmer? Die Benennung eines Explosionsschutzbeauftragten ist dabei eine mögliche Schlussforderung. Aber auch da geht es schon wieder los: der Begriff ist gesetzlich gar nicht geschützt! Es sollte ein fachkundiger Mitarbeiter sein, der den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden Explosionsschutzes berät und unterstützt. Wichtig hierbei ist z.B. das Erstellen eines Explosionsschutzdokumentes, aber auch der Kontakt zu den Behörden und der Feuerwehr. Und immer wieder die rechtlichen Grundlagen: die ATEX-Richtlinie 94/9/EG bzw. 2014/34/EU, die Grundnormen DIN EN 13463-1:2009, DIN EN 1127-1:2011, einige Produktnormen (z.B. DIN EN 14986:2007), DIN VDE 0165, die technischen Regeln zur Betriebssicherheit TRBS usw.

Was genau versteht man unter Explosionsschutzzonen?
Wie sehen die Schutzmaßnahmen in Explosionsschutzzonen aus?
Kann man das Erkennen von Explosionsgefährdungen lernen?
Was ist eine Befähigte Person im Explosionsschutz?
Welche Rechte und Pflichten hat man als Explosionsschutzbeauftragter?

Einen Auszug des praktischen Teils des Lehrgangs Explosionsschutzbeauftragter zeigt jetzt ein Video auf YouTube:
http://www.youtube.com/watch?v=cPICLIAZXs0

Das ausführliche Veranstaltungsprogramm des HDT erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Wiese), Fax 0201/1803-346, E-Mail: in*********@hd*******.de oder direkt hier:
www.exschutz.info

Das Haus der Technik (HDT) versteht sich als Plattform für Wissenstransfer und Weiterbildung auf höchstem Niveau. Mit weit über 80 Jahren Erfahrung als unabhängiges Weiterbildungsinstitut für Fach- und Führungskräfte stellt es sich als eine der führenden deutschlandweiten Plattformen für innovationsbegleitenden Wissens- und Know-how-Transfer in Form von fachspezifischen Seminaren, Symposien und Inhouse-Workshops dar.
Der Grundgedanke seiner Gründerväter ist dabei in seiner modernen Variante immer noch präsent: Unternehmen im Wettbewerb durch Dienstleistung rund um den wissensbasierten Arbeitsplatz zu unterstützen.
Das HDT verbindet Wissenschaft und Forschung mit der Wirtschaft. Als Kooperationspartner der RWTH Aachen sowie der Universitäten Bonn, Braunschweig, Duisburg-Essen und Münster pflegt das HDT engen Kontakt zu Unternehmen und Forschungseinrichtungen und präsentiert sich somit als Forum für Austausch von Wissen und Erfahrung.

Firmenkontakt
Haus der Technik e.V.
Kai Brommann
Hollestr. 1
45127 Essen
0201 18 03 251
k.********@hd*******.de

Pressekontakt
Haus der Technik e.V.
Kai Brommann
Hollestr. 1
45127 Essen
0201 18 03 251
k.********@hd*******.de
www.hdt-essen.de

Werbung

powered by TARIFCHECK24 GmbH [amazon bestseller="immobilien" items="4"]