Berlin 13.11.2014 Bereits zum 5. Mal organisiert das Kommunale Bildungswerk e.V. die Fachtagung Gemeinnützigkeitsrecht in Berlin.
Bereits zum 5. Mal organisiert das Kommunale Bildungswerk e.V. für Vorstände und leitende Mitarbeiter/innen aus gemeinnützigen Körperschaften sowie für Zuwendungsgeber aus Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden die Fachtagung Gemeinnützigkeitsrecht in Berlin.
Am 15. und 16. Dezember kommen dazu interessierte Experten und Praktiker aus dem Sozial-und Non Profit Bereich auf der Konferenz zusammen. Hier erfahren die Tagungsteilnehmer/innen aus erster Hand aktuelle Entwicklungstendenzen des Gemeinnützigkeitsrechts und der Finanzierung von Non-Profit-Organisationen.
Auch außerhalb der Vorträge besteht die Möglichkeit, mit den Referenten ins Gespräch zu kommen. Wie in den Vorjahren bietet die Tagung zu den einzelnen Themen unterschiedliche Lösungsansätze und unterstützt die Teilnehmer/innen, die komplexen Fragen der Praxis zu beantworten. Fragen des Zuwendungsrechts werden auf der Tagung genauso behandelt wie die Führung und Steuerung von Non Profit Organisationen oder die Konsequenzen des zu 2015 wirksam werdenden flächendeckenden Mindestlohns von 8,50 Euro in der Branche.
Und darum wird es gehen; das Gemeinnützigkeitsrecht kennt keinen Stillstand. Kaum ein Jahr vergeht, ohne dass es gesetzliche Neuregelungen, Anwendungserlasse oder höchstrichterliche Rechtsprechungen gibt. Im Bereich der Gemeinnützigkeit schwankt die Regelungsdichte dabei zwischen Detailgenauigkeit und „Grauzonen“. Werden Vorschriften aber nicht beachtet oder falsch ausgelegt, droht der Entzug der Gemeinnützigkeit mit allen damit zusammenhängenden – und nicht selten existenzgefährdenden – Steuernachzahlungen.
Der Anfang 2014 vom Bundesfinanzministerium eingebrachte Anwendungserlass zur Abgabenordnung hat neue Erfahrungswerte hinsichtlich des Feststellungsverfahrens zu den satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §60a AO aufgeworfen. Auch Einzelfragen der Umsatzsteuer, die steuerrechtliche Behandlung von Sponsoring, die Rechtsprechung des BFH zur Steuerfreiheit und zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes stellen immer neue Herausforderungen für gemeinnützige Körperschaften dar. Die aktuelle Rechtsprechung und rechtssichere Auslegung wird im Rahmen der Fachtagung einmal mehr das Thema sein.
Außerdem kann auf der Tagung bereits resümiert werden, ob die mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes eingebrachten Ziele von Bürokratieabbau, Rechtsvereinfachungen und Flexibilisierung der Finanzplanung bereits erreicht wurden.
Die Tagung wird weiterhin darauf eingehen, wie die eigene Zielgruppe einer Non-Profit Organisation wirksam erreicht werden kann. Hier stellt sich immer auch die Frage, wie mehr Unterstützung der öffentlichen Hand für den Dritten Sektor zu erzielen ist. Dazu wird im Rahmen der Fachtagung die Studie „Wirkungsorientierte Steuerung von Non-Profit Organisationen“ des Instituts für den öffentlichen Sektor e.V., KPMG und PHINEO vorgestellt.
„Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht“ – unter diesem Eindruck müssen Akteure im Sozialen Sektor, insbesondere nach BHO/LHO geförderte Akteure, arbeiten. Wenn beim Zuwendungsgeber die Projektabrechnung in Form eines Verwendungsnachweises einzureichen ist, tun sich häufig schwierige Fragen des Finanzmanagements auf. Bei einer „allzu großzügigen Auslegung“ der Förderbestimmungen kann die Gemeinnützigkeit auf dem Spiel stehen. Der typische Spannungsbogen zwischen Antragstellung, Projektumsetzung und Projektabrechnung soll Thema der Fachtagung sein.
Des Weiteren soll es auf der Gemeinnützigkeitstagung um die zivil- und strafrechtliche Haftung von Organmitgliedern gehen. Wenn im Rahmen der Tätigkeit in sozialen Organen Schäden schuldhaft verursacht wurden, stellt sich häufig die Frage nach dem Haftungsumfang. Auch, wie in dem Fall ehrenamtliches Engagement zu werten ist, ist nicht immer klar. Satzungsfragen, Compliance-Regeln und ähnliche interne Regelungen sind hier häufig entscheidender Anknüpfungspunkt für die Vermeidung von Haftungsrisiken. Der Vortrag auf der Fachtagung wird hierzu Stellung beziehen und Beispiele geben.
Obwohl ehrenamtliche Tätigkeiten von den neuen Mindestlohngesetzen explizit ausgenommen sind, gilt der Mindestlohn auch für gemeinnützige Organisationen, schließlich sind die Grenzen zur Ehrenamtlichkeit nicht selten fließend. Daher wird sich ein weiterer Vortrag der Fachtagung mit den Neuregelungen und Konsequenzen des Mindestlohns von 8,50 Euro für gemeinnützige Organisationen beschäftigen. Die Abgrenzung zwischen Aufwandsentschädigung, anderen Entlohnungsarten, selbständigen Honorarempfängern, zwischen Minijobbern und statusrechtlich wie Angestellte zu behandelnden Mitarbeitern – ist nicht immer einfach. Die klare Differenzierung hat jedoch deutliche Konsequenzen für die Anwendung des Mindestlohns, weswegen die Tagung hier Hilfestellungen anbieten will.
Die Referenten sind erfahrene Praktiker wie Mitarbeiter von Zuwendungsgebern, Steuerspezialisten, Verwaltungswissenschaftler und Studienleiter, aber auch Rechtsanwälte des Vereins- und Verbänderechts. Interessenten erhalten nähere Informationen unter: https://www.kbw.de/web/fachtagung-gemeinnuetzigkeitsrecht-2014.html
Über:
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Herr Dr. Andreas Urbich
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Deutschland
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