Fans des HSV müssen aufpassen. Nutzen sie die Buchstaben HSV oder die HSV Raute kann dies zu teuren markenrechtlichen Abmahnungen führen. Rechtsanwalt Dr. Scheffler verrät, wie man sich wehren kann.
Eine eigene Art der Fanarbeit hat sich die HSV Fußball AG ausgedacht. Sie ging gegen HSV Fans vor, die Apps für ihren Verein programmiert haben. Die beiden technikaffinen Fans programmierten eine simple „Bundesliga-Uhr“ die etwa anzeigte, wie lange sich der HSV bereits in der Bundesliga befand. Diese kleine Spielerei wurde, da sie sich nun einmal auf den HSV bezog, mit der HSV Raute sowie den Buchstaben „HSV“ versehen. Dies reichte dem HSV, um eine Rechtsanwaltskanzlei mit einer Abmahnung zu beauftragen. Der HSV nahm die Fans auf Unterlassung in Anspruch und machte Kosten in Höhe von 1822,96 Euro geltend. Da der HSV ein Sportverein ist, gab man sich auch beim Streitwert sportlich. Mit gleich Euro 50.000 griff man an. Ohne darauf einen Anspruch zu haben, verlangte man das Versprechen einer Strafzahlung in Höhe von Euro 10.000, für den Fall der Zuwiderhandlung. Ergänzt wurde dies alles noch durch einen Auskunftsanspruch, der zur Berechnung eines Lizenzschadensersatzes dient. Damit dürfte sich der Stadionbesuch für die Betroffenen erst einmal erledigt haben, vor allem auch, weil der HSV Vertragsstrafenansprüche geltend macht, die in dieser Form überhaupt nicht existieren. Rechtsanwalt Dr. Scheffler verrät, wie man sich wehren kann. .
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