R+V-Infocenter: Abstand zu entzündlichen Gegenständen einhalten
Wiesbaden, 10. Juni 2021. Ein uriges Lagerfeuer im eigenen Garten oder auf dem Balkon: Gerade in Corona-Zeiten sind Feuerschalen sehr beliebt. Doch wer sie falsch nutzt, belästigt nicht nur die Nachbarn, sondern riskiert einen Brand durch Hitze und Funkenflug, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
Feuerschalen und Feuerkörbe im Freien privat zu nutzen ist vielerorts erlaubt, solange ihr Durchmesser einen Meter nicht überschreitet. Bei größeren Modellen brauchen die Besitzer eine Genehmigung. „Doch auch bei den kleinen Feuerstellen gelten Regeln, um gefährliche Brände zu verhindern“, sagt Torge Brüning, Brandschutzingenieur bei der R+V Versicherung. Dazu gehört beispielsweise ein ausreichender Abstand zu entzündlichen Gegenständen und zu Gebäuden sowie zu Bäumen und Sträuchern. Meistens sind drei bis fünf Meter Abstand vorgeschrieben. Unter Überdachungen wie Pergolen oder Markisen sollten Feuerschalen oder Feuerkörbe auf keinen Fall aufgestellt werden. Zudem gilt: Bei großer Trockenheit wie in den vergangenen Sommern sind offene Feuer generell verboten.
Der Brandschutzexperte rät Verbrauchern, sich vorher genau zu überlegen, ob ein solches „Gemütlichkeitsfeuer“ wirklich Sinn macht. Insbesondere auf Balkonen sind Feuerschalen aus seiner Sicht grundsätzlich tabu: „Die Gefahren werden oft unterschätzt. Wenn Glasscheiben durch die Wärmestrahlung platzen, kann sich ein Brand schnell im gesamten Gebäude ausbreiten.“ Als Alternative empfiehlt Brüning Geräte, die mit Gas oder Brennpaste genutzt werden können – wobei auch hier ausreichend Abstand zu brennbaren Materialien sichergestellt sein muss.
Verstoß gegen Brandschutzregeln kann teuer werden
Hinzu kommt: In einer Feuerschale darf nicht alles verbrannt werden. „Behandeltes Holz oder Gartenabfälle haben hier nichts zu suchen“, so R+V-Experte Brüning. Erlaubt sind nur unbehandeltes Holz, Holzbriketts oder trockene, naturbelassene Äste. Sonst kann dichter Rauch die Nachbarn selbst in großer Entfernung noch belästigen. „Aber auch mit trockenem Holz entsteht Rauch. Gerade in eng bebauten Städten ist das für die Nachbarn kaum zumutbar.“ Verstöße gegen Brandschutzregeln oder das Verbrennungsverbot gelten als Ordnungswidrigkeit, für die Geldbußen von bis zu 5.000 Euro möglich sind.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Ist Grillen auf dem Balkon in der Hausordnung oder im Mietvertrag untersagt, gilt dies auch für die Nutzung von Feuerschalen.
– Auf Gemeinschaftsflächen von Wohneinheiten sind Feuerschalen normalerweise erlaubt – wenn die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
– Die Feuerschale sollte auf einem stabilen, feuerfesten Boden stehen, also beispielsweise auf Steinflächen.
– Es empfiehlt sich, Löschmaterial wie Wasser oder Sand in Reichweite zu haben.
– Die Asche muss komplett ausglühen und erkalten. Sie sollte erst nach etwa 48 Stunden im Restmüll entsorgt werden. Asche aus natürlichem Holz kann in kleinen Mengen auch in den Kompost.
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
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