56-jähriger Elmshorner verklagt die Commerzbank wegen Empfehlung der hochriskanten Lebensversicherungsfonds MPC Leben plus IV und ProRendita 4.

Finanzinstitut angeklagt wegen Falschberatung zur Altersvorsorge

Kanzlei für Kapitalanlage- und Bankenrecht Dr. E. Hoffmann

Am 7. November findet in Frankfurt am Main das Gerichtsverfahren gegen die Commerzbank statt, auf Initiative des heute 56-jährigen selbstständigen Beraters Herrn S.. Dieser hatte sich 2003 mit dem Anliegen der Altersvorsorge an seinen Bankberater bei der Commerzbank Hamburg-Wedel gewandt. Sein Berater hielt im Beratungsprotokoll fest, dass sein Kunde Herr S. sicherheitsorientiert sei und die Beratung ausschließlich zu sicheren Anlagen wie Euro-Anleihen, Rentenfonds etc. erfolgte. Als Ziel der Kapitalanlage gab Herr S. seine Altersvorsorge an und wünschte ausdrücklich Anlagen, bei denen der Kapitalerhalt gesichert sei.

Von den guten Aussichten für Kleinanleger
Der Kundenberater empfahl seinem Kunden die beiden geschlossenen Lebensversicherungsfonds MPC Rendite Fonds Leben plus IV und Ideenkapital ProRendita 4. Beide sammelten Einlagen von Kleinanlegern und prognostizierten im Verkaufsprospekt Renditen von rund 8 % p.a.. Nach nun nicht einmal der Hälfte der Laufzeit steht jedoch fest, dass diese Prognosen nie erreicht werden und vermutlich nie erreicht werden konnten. Die im Prospekt kommunizierten Einkaufsvorteile, welche diese Anlage zu einer sehr lukrativen machen sollten, wurden nicht realisiert. Und es geht noch weiter: Ein Großteil des eingesetzten Kapitals ist unwiederbringlich verloren. „Die vielen Risiken der beiden Anlagen wurden mir nicht erläutert. Hätte ich gewusst, dass meine Einlage komplett verloren gehen kann, hätte ich sie niemals gekauft.“, so S.

Wozu Beratungsprotokolle?
Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Ernst Hoffmann hat Klage gegen die Commerzbank beim Landgericht Frankfurt am Main eingereicht. „Die Empfehlung der beiden Fonds als Altersvorsorge ist eine klare Falschberatung“, so Dr. Hoffmann. „Geschlossene Fonds taugen per se nicht zur Altersvorsorge, denn bei dieser Anlageart existiert stets ein nicht unerhebliches Totalverlustrisiko.“ Zudem muss man sich fragen, wozu diese, eigens zur Kundenabsicherung aufgelegten Beratungsprotokolle eingeführt wurden, wenn diese nicht als Leitfaden zur Beratung dienen.

Andere Länder, andere Sitten
Nach Einschätzungen des Hamburger Rechtsanwaltes und Experten für Kapital- und Bankenrecht Dr. Ernst Hoffmann sind von den mehr als 50 geschlossenen Lebensversicherungsfonds deutscher Fondsgesellschaften über die Hälfte in Schieflage geraten. Besonders betroffen sind Fonds, die in amerikanische oder, wie im Falle des ProRendita 4, in britische Lebensversicherungen investieren. Dort gibt es, anders als in Deutschland, keine garantierte Mindestverzinsung und der Wert der Policen hängt viel stärker von den Aktienmärkten ab. Doch auch Fonds, die in deutsche Lebensversicherungen investieren, sind bei weitem nicht so sicher wie eine Lebensversicherung selbst. Der größte deutsche Emittent von Lebensversicherungen MPC Capital rechnet mit erheblichen Verlusten für all seine Lebensversicherungsfonds. Nach Meinung des Rechtsanwaltes Dr. Hoffmann sind viele Anleger falsch beraten worden und können Schadensersatz geltend machen. Informationen dazu erhalten Sie direkt auf der Homepage des Anwaltes www.kapitalanlagerecht-anwalt.de oder telefonisch unter 040/6094 2493 bzw. 04532/289 9109.

Der Hamburger Rechtsanwalt und Kapitalanlagerechtsexperte Dr. Ernst Hoffmann ist bereits gegen zahlreiche Größen der Finanzbranche erfolgreich ins Feld gezogen. Die Kanzlei Dr. Hoffmann mit Standorten in Hamburg und Bargteheide (Kreis Stormarn), ist spezialisiert auf Finanzanlagen, u. a. offene und geschlossene Fonds, Zertifikate, Immobilien und Genussrechte. Kontaktaufnahme gerne telefonisch unter 040-6094 2493 bzw. 04532-289 9109 oder über die Website www.kapitalanlagerecht-anwalt.de.
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