Gesetzentwurf für ein Anti-Doping-Gesetz erfährt Lob von Sportrechtsexperten

Sportrechtler zum Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes: Viel Lob – aber auch Klärungsbedarf.

Gesetzentwurf für ein Anti-Doping-Gesetz erfährt Lob von Sportrechtsexperten

Stuttgarter Sportrechtler Marius Breucker

Der Gesetzentwurf für ein Anti-Doping-Gesetz erfährt Lob von Sportrechtsexperten: Der Stuttgarter Anwalt Dr. Marius Breucker spricht im Deutschlandfunk von einem „Paradigmenwechsel in der Dopingbekämpfung“, der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) Dr. Clemens Prokops, selbst Amtsgerichtsdirektor, bewertet den Entwurf, wenn er denn Gesetz wird, gegenüber dem sid als „Meilenstein“. Der Strafrechtsprofessor Dr. Dieter Rössner sieht in den Regelungen ein „scharfes Schwert“ und glaubt im Gespräch mit dem Deutschlandfunk an eine „erhebliche Abschreckung“. Aber nicht nur die Strafbarkeit von Spitzensportler bei Eigendoping und beim Besitz geringer Mengen von Dopingmitteln sorgt für Aufsehen; auch die Befugnis der Staatsanwaltschaften, Informationen an die NADA zu übermitteln, würde Folgen haben: „Die Zahl der sportgerichtlichen Verfahren wird zunehmen“, sagt Marius Breucker im Interview mit den Stuttgarter Nachrichten ( http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sportrechtler-breucker-zum-anti-doping-gesetz-hilfe-im-kampf-gegen-doping.d9f7f22b-7e94-4b3f-afac-84c371697e47.html ). Denn künftig werden NADA und Sportverbände verstärkt auf die Ergebnisse polizeilicher Ermittlungen zurückgreifen können. Auch die Organisation der Gerichte will der Entwurf ändern und die Bildung von Kompetenzzentren ermöglichen: Nach dem Vorbild der Schwerpunktstaatsanwaltschaften sollen künftige Dopingstrafverfahren bei einzelnen Amtsgerichten und Landgerichten gebündelt werden. Und die sportrechtliche Schiedsgerichtsbarkeit soll gestärkt werden. So regelt der Entwurf, dass Sportorganisationen und Athleten Schiedsvereinbarungen treffen können. Zu diesem Punkt erhoffen sich die Experten noch mehr Klarheit. Denn auch bisher konnten schon Schiedsvereinbarungen geschlossen werden. „Das Landgericht München warf im Fall Pechstein aber die Frage auf, ob diese Vereinbarungen trotz fehlender Freiwilligkeit auf Seiten des Sportlers zulässig und wirksam sind. Hierauf sollte das Gesetz im Interesse der Rechtssicherheit eine eindeutige Antwort geben“, hofft Marius Breucker.

Dr. Marius Breucker ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Wüterich Breucker, Arbeitsgemeinschafts-Ausbilder für Rechtsreferendare und Prüfer im Zweiten juristischen Staatsexamen. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Zivilprozessrecht, Arbeitsrecht und Sportrecht. Er war Berater des Stabs Sicherheit für die Fußball-WM 2006 im Bundesministerium des Innern und des Bundesamtes für Polizei in Bern zur EURO 2008. Er fungierte als Sachverständiger im Sportausschuss des Deutschen Bundestages, ist Schiedsrichter am Deutschen Sportschiedsgericht und ständiger Berater und Vertreter der Welt Anti-Doping Agentur. Er berät und vertritt regelmäßig mittelständische und große Unternehmen, Anti-Doping-Organisationen, Sportverbände und -vereine und ist Seminartrainer unter anderem für Vertragsrecht und Vertragsgestaltung.

Weitere Informationen über Dr. Marius Breucker und zum Thema „Anti-Doping-Gesetz“ sind auf:

http://de.linkedin.com/pub/marius-breucker/5b/205/61a

und

http://de.slideshare.net/MariusBreucker/

zu finden.

Wüterich Breucker zählt zu den ersten Adressen alteingesessener Stuttgarter Kanzleien für Zivil- und Wirtschaftsrecht. Die derzeit sieben Anwälte betreuen unternehmerische und private Mandanten umfassend in allen zivilrechtlichen Fragen. Schwerpunkte sind Vertrags- und Wirtschaftsrecht, Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familien- und Erbrecht einschließlich Testamentsvollstreckung, Bank- und Kapitalmarktrecht, Schiedsverfahren sowie Vereins- und Sportrecht. Neben der rechtlichen Beratung und Vertragsgestaltung vertritt die Kanzlei ihre Mandanten bundesweit vor Gerichten und in nationalen und internationalen Schiedsverfahren. Wüterich Breucker gilt als Kanzlei mit ausgewiesener Expertise und Erfahrung in Zivilprozessen und Schiedsverfahren. Die Kanzlei geht auf das Jahr 1924 zurück und verbindet Fleiß und Zuverlässigkeit mit Freude an kreativer juristischer Gestaltung und innovativer Problemlösung. Die Anwälte beteiligen sich als Lehrbeauftragte, Referendarausbilder und Prüfer im Staatsexamen an der Ausbildung junger Juristen und mit zahlreichen Publikationen an der rechtswissenschaftlichen Diskussion.

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