Schwarzer Tag für Anleger von Nachrangdarlehen
Eigentlich wollte Frau H. aus Schleswig-Holstein nur ein bisschen Geld zur Seite legen für die Altersvorsorge. Eine freie Anlagevermittlerin aus Mölln empfahl ihr im Juni 2014 ein Nachrangdarlehen an die „Hanseatisches Fußball Kontor Invest GmbH“ (HFK) mit Sitz in Schwerin. Das Unternehmen versprach 7,96 % Zinsen über die Laufzeit von 360 Tagen. Mit Slogans wie „Profifußball bietet lukrative Renditechancen!“ und „Investieren Sie in den Renditemarkt Fußball“ warb das Unternehmen dafür, Geld in den Profifußball zu investieren. Unterstrichen wurde dies mit Beispielen von profitablen Spielereinkäufen und deren Wertentwicklung. Ebenso Vertrauen erweckend wirkten Hinweise wie „Mit unseren namhaften Partnern aus dem Bereich des Profifußballs investieren wir mit Ihnen in sorgfältig ausgewählte finanzielle Spieler-Transferrechte.“
Restrukturierung statt Zinsen
Als Frau H. nach Ablauf des Jahres das versprochene Geld und die Zinsen nicht zurück erhielt, wurde sie stutzig. Auf mehrere Mahnschreiben antwortete das Hanseatische Fußball Kontor nicht. Erst nachdem Frau H. den auf Kapitalanlagerecht spezialisierten #Hamburger Rechtsanwalt Dr. Ernst Hoffmann eingeschaltet hatte, erhielt sie eine Antwort, „…derzeit befinde sich die #Hanseatische Fußballkontor Invest GmbH in einer Restrukturierungsphase und könne daher das Darlehen nicht zurückzahlen.“ Auskunftsanfragen zu Projekten und Investitionen, welche konkret bei Einwerbung des Darlehens in Aussicht gestanden hätten, blieben unbeantwortet.
Strafanzeige gegen die Hanseatische Fußballkontor Invest GmbH
Frau H. erstattete Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Schwerin wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs, Unterschlagung und weiterer ähnlich gearteter Straftaten. Die Staatsanwaltschaft Schwerin lehnte die Eröffnung der Ermittlungen jedoch mit der Begründung ab: Es handele sich bei den vorgetragenen Tatsachen lediglich um Vermutungen, die nicht geeignet seien, einen Anfangsverdacht zu begründen. Es würden „beispielsweise keine Umstände dargelegt, wer wann was aus dem Gesellschaftsvermögen der GmbH unter Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht entnommen haben soll.“ Rechtsanwalt Dr. Hoffmann sieht hierin einen klaren Verstoß gegen die Strafprozessordnung. Nach § 160 Absatz 1 StPO ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, nach Erhalt einer Anzeige den Sachverhalt eingehend zu prüfen. Das habe in keiner Weise stattgefunden., so der Anwalt. „Sie schrieb das HFK nicht an, um nach dem Verbleib des Geldes zu forschen. Die Staatsanwaltschaft scheint der Ansicht zu sein, dies müsse der Geschädigte selbst durchführen. “ Aus Sicht des Rechtsanwalts ein Skandal. „Seit Jahren werden den Staatsanwaltschaften die Mittel gekürzt, obwohl komplexe Verfahren beispielsweise im Kapitalanlagerecht eher zunehmen. Dieser Fall zeigt, wie letztendlich der Bürger durch die Sparmaßnahmen benachteiligt ist.“
Weitere Rechtswege, um Vermögen der Anleger zu sichern
Dr. Hoffmann hat Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Rostock eingelegt. Zugleich will er die Ansprüche seiner Mandantin auch auf zivilrechtlichem Wege durchsetzen. Das hat indes eine erhebliche zeitliche Verzögerung zur Folge. Nach Meinung Dr. Hoffmanns hätte die Staatsanwaltschaft relativ schnell das, was noch vom Vermögen der Anleger da ist, sicherstellen müssen.
Der Hamburger Rechtsanwalt und Kapitalanlagerechtsexperte Dr. Ernst Hoffmann ist bereits gegen zahlreiche Größen der Finanzbranche erfolgreich ins Feld gezogen. Die Kanzlei Dr. Hoffmann mit Standorten in Hamburg und Bargteheide (Kreis Stormarn), ist spezialisiert auf Finanzanlagen, u. a. offene und geschlossene Fonds, Zertifikate, Immobilien und alternative Geldanlagen. Kontaktaufnahme gerne telefonisch unter 040-6094 2493 bzw. 04532-289 9109 oder über die Website www.kapitalanlagerecht-anwalt.de.
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