In der Bundesrepublik Deutschland gibt es so etwas wie eine dreistufige Unterscheidung: Berufe wie Arzt, Apotheker, Anwalt, Wirtschaftsprüfer oder Psychotherapeut sind als besondere Berufsbezeichnungen durch das Strafgesetzbuch geschützt. Dieses nennt sogar Strafen für eine missbräuchliche Nutzung.
Darüber hinaus schützen viele verschiedene gesetzliche Regelungen einen großen Teil weiterer Berufe. Die Bezeichnung darf dann nur jemand nutzen, der die Voraussetzungen erfüllt. Dazu zählen unter anderem Architekt, Altenpfleger oder auch Notar.
Und damit sind wir beim Thema, denn jeder kann sich Journalist nennen, selbst der im Volksmund als „Dorftrottel“ bezeichnet Ungebildete – ohne Schulabschluss.
Es gibt zwar ein „Volontariat“ (Trainee-Ausbildung), aber die vollmundige Berufsbezeichnung „Journalist“ selbst – ist weder geschützt noch an eine Ausbildung gekoppelt – also genug Platz für Schmierfinken, welche in miefigen Büroetagen von dahinsiechenden Medienunternehmen hausieren und gegen stetig sinkende Auflagenabverkäufe samt schwächelnden Abonnementzahlen, mit noch so kruden „Sccops“ (In der Sprache der Medienschaffenden eine exklusive Meldung, die ein Medium früher als andere Medien verbreitet) „anschreiben“, mit dem Ziel, wieder ein paar Exemplare an die Frau oder den Mann zu bringen, um Kasse für geldgierige Verleger und Herausgeber zu machen, die sich nach den „schönen alten Zeiten zurücksehen“, wo man Zeitungen und Medien, erinnert sei hier an die „Hitler Tagebücher“, jedes noch so dumme Geschwätz als bare Münze „abkaufte“.
Das gegen ebendiese sinkenden Auflagen, von sich selbst als „Leitmedium“ bezeichnenden Medien, auch immer mal wieder ein angeblich: „dubioser Goldhändler“ herhalten muss, welchen man natürlich im Sinne der eigenen Deutungshoheit und mit zynischer Schmähkritik – um ihn als gänzlich unseriös darzustellen – gern als solchen bezeichnet, scheint den „Journalisten“ B. und N., gerade recht gekommen zu sein, um ihre Chefredaktion im „Handelsblatt“, von der großen besonderen „Wichtigkeit“ ihrer Artikel, gegen den Stuttgarter Goldhändler „Karatbars“ zu überzeugen.
Nun könnte man sagen: „Ja und, was solls, nichts Neues in der deutschen Medienlandschaft, ein gängiges Verhalten“, welches längst mit dem Wort „Lügenpresse“ abgetan wird – wären da nicht bereits zwei Strafanzeigen, gegen eben jene „Redakteure“ N und B sowie deren Chefredaktion des „Handelsblatt“, mit welchen die Staatsanwaltschaft Stuttgart beschäftigt ist und Ermittlungen eingeleitet hat, dies unter den Aktenzeichen: 171 Js 71420/20 und 171 Js 86865/20.
Das jener „Journalist“ des „Handelsblatt“, B., in sozialen Medien wie unter anderem YouTube, im Sinne einer fragwürdigen Verfolgung, gegen den vorbenannten Goldhändler „Karatbars“ und dessen Geschäftsführer Harald Seiz opponiert, dürfte ebenso wie Nachfragen bei Kunden von „Karatbars“, kaum mit der Chefredaktion des „Handelsblatt“ abgestimmt sein, denn diese müsste sich sonst massive Verstöße gegen die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) vorwerfen lassen und könnte sich somit einer möglich finanziellen Haftung konfrontiert sehen. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, der Handelsblatt Redakteur B. bezeichnet sich selbst als „Rohstoffexperte“, noch so ein wichtigtuerisch ungeschützter Begriff, der nach viel klingt, aber wenig wert ist und offenbar nur die eigene Selbstdarstellung aufpoliert!
Aktuell ermittelt bei „Karatbars“ eine umfangreiche Expertengruppe aus Rechtsanwälten und Internetspezialisten, ob die Artikel der Redakteure N. und B. im „Handelsblatt“, hier am 27.11. 2019, 29.01. 2020 und am 25.06. 2020, nicht im Zusammenhang mit einer möglich vorsätzlichen Marktmanipulation stehen, dies unter Ausnutzung der medialen Marktmacht des „Handelsblatt“ und einhergehend mit beabsichtigten Kursverlusten für den KBC (KaratGold Coin) nach Veröffentlichungen der Artikel im „Handelsblatt“ über „Karatbars und Harald Seiz, zu den vorgenannten Daten, im November 2019, Januar 2020 und Juni 2020?
Dass dies aktuell nur eine Vermutung ist, muss der Sachlichkeit halber an dieser Stelle erwähnt werden, weshalb es den aktuell prüfenden Rechtsanwälten von Harald Seiz und Karatbars sowie später, sollte zu einer Strafanzeige kommen, der Staatsanwaltschaft zu überlassen ist, dies als möglichen Verdacht zu prüfen.
Nach Information von Harald Seiz prüfen aktuell zudem Rechtsanwälte in diesem Zusammenhang eine weitere Strafanzeige gegen die Redakteure N., B. sowie gegen die Chefredaktion, Verleger und Herausgeber des „Handelsblatt“.
An dieser Stelle ist zudem sachlich zu erwähnen, dass Harald Seiz erst jüngst ein aktuelles Führungszeugnis des deutschen Bundesinnenministeriums (ohne jedwede Einträge) veröffentlicht hat. Dies vergaßen in der Vergangenheit die Redakteure des „Handelsblatt“ zu erwähen. Ebenso hat die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), bis zum heutigen keinerlei rechtswirksamen Bescheid gegen Harald Seiz und Karatbars erwirken können oder vielleicht auch nicht wollen, weshalb der vom Handelsblatt und dessen „Journalisten“ womöglich erhoffte „Gold-Skandal“ ausgeblieben ist und Artikel zu diesem Thema hinterfragt werden müssen.
Artikel = https://vesti.ua/mir/karatbars-protiv-handelsblat-skandal-v-medijnoj-sfere-germanii
Hinweis:
Die Unschuldsvermutung ist eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens und wird von den meisten Ländern der Welt zumindest dem Anspruch nach anerkannt. Im Rahmen der Europäischen Union wird durch Artikel 48 Abs. 1 der Grundrechtecharta garantiert: „Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig.“
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