Haus & Grund Hessen zur Grundsteuer: Verbindliche Hebesätze für Kommunen

Zum Beschluss im Landtag Warnung vor weiter steigenden Kosten für Vermieter, Mieter und Grundstücke

Haus & Grund Hessen zur Grundsteuer: Verbindliche Hebesätze für Kommunen

Wiesbaden/Frankfurt, 14. Dezember 2021 – Praktikabler als das Bundesmodell, aber mit verschenktem Potenzial für mehr Objektivität – das sagt Haus & Grund Hessen über das Gesetz zur Grundsteuer, das heute im Hessischen Landtag beschlossen werden soll. Bei der Grundsteuer B befürwortet der Verband ein Flächenmodell. Und fordert: Die Kommunen müssen per Verordnung an die von Finanzminister Michael Boddenberg angekündigten individuellen Hebesätze zur Aufkommensneutralität gebunden werden. Die Grundsteuer C lehnt der Verband, der die Interessen der privaten Eigentümer in Hessen vertritt, komplett ab.

„Das vom Hessischen Finanzminister entwickelte Flächen-Faktor-Verfahren ist einfacher anzuwenden als das komplizierte Modell der Bundesregierung“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer des Landesverbands Hessischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. „Sein großer Nachteil ist aber, dass es wertabhängige Komponenten enthält: Bei steigenden Bodenwerten steigt die Grundsteuer für Mieter und Eigentümer automatisch mit.“

Jedoch seien besonders in den hessischen Städten und deren Umlandgemeinden in den vergangenen Jahren die Bodenwerte besonders stark nach oben gegangen, so Ehrhardt. „Grund sind nicht etwa entsprechende Investitionen in die kommunale Infrastruktur. Vielmehr sind vielerorts die Grundstückspreise aufgrund des Mangels neuer Baugebiete und dem daraus folgenden Nachfrage-Überhang gestiegen.“ Daher ist er überzeugt: „Das reine Flächenmodell ist das einzig wirklich objektive Grundsteuermodell. Und sein unbestreitbarer Vorteil ist: Eine regelmäßige Neubewertung der Grundstücke und/oder Gebäude entfällt.“

Kommunen zur Aufkommensneutralität verpflichten
Bei der ersten Beratung des Grundsteuergesetzes im Landtag hatte Finanzminister Michael Boddenberg eine Liste des Landes angekündigt, die für jede hessische Gemeinde den individuellen Hebesatz definiert, mit der ihr Grundsteuer-Aufkommen unverändert bleibt. So will Hessen das Versprechen der Aufkommensneutralität der Grundsteuer-Neuordnung einlösen. „Kommunen dürfen die Grundsteuer-Reform nicht als zusätzliche Einnahmequelle missbrauchen, das würde die Wohnkosten in die Höhe treiben“, warnt Ehrhardt. „Eine Vorschrift wäre besser als eine unverbindliche Liste.“

Er widerspricht dem Hessischen Finanzminister, die Anwendung der ermittelten Hebesätze liege im Ermessen der kommunalen Selbstbestimmung. „Welche Höchstsätze nicht überschritten werden dürfen, bleibt einer landesrechtlichen Regelung vorbehalten“, zitiert er §26 des Grundsteuergesetzes und betont: „Auf dieser gesetzlichen Grundlage und mit der in Deutschland bislang einzigartigen Liste hat das Land Hessen ein wirkungsvolles Instrument in der Hand, über eine Verordnung vor allem einkommensschwache Haushalte vor weiter steigenden Belastungen zu schützen.“

Warnung: Grundsteuer C treibt Grundstückspreise in die Höhe
Die neue Grundsteuer C lehnt Haus & Grund Hessen ab. „Sie trifft vor allem finanzschwache Eigentümer schwer und befeuert damit eher die Bodenspekulation, als sie zu bekämpfen“, so Ehrhardt. „Sie bestraft vor allem diejenigen, die nur geringe Reserven haben, um ihr Grundstück schnell zu bebauen.“ Professionelle Bodenspekulanten könnten die Grundsteuer C aus der Portokasse zahlen und bei Veräußerung von Grundstücken mitberechnen. Das werde auch die Grundstückspreise weiter in die Höhe treiben. „Bereits in den 1960er-Jahren hatte sich diese Steuer in der Bundesrepublik als nicht zielführend erwiesen und wurde deshalb bereits nach zwei Jahren wieder abgeschafft.“

Über Haus & Grund Hessen:

Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 65.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.

– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.

– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

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