Betriebssicherheit des Tanks erhalten!
sup.- Ein Heizöltank sorgt für langfristig gesicherten Wärmekomfort, aber auch für einen Pflichtenkatalog, den der Betreiber beachten muss. Er ist nämlich dafür zuständig, dass es nicht beispielsweise durch Fehlfunktionen, Materialermüdung oder unsachgemäßen Betrieb zu einem Austritt von Öl und damit zu einer Gefährdung der Umwelt, speziell von Gewässern kommen kann. Bereits ein Liter ausgelaufenes Heizöl reicht aus, um das Vielfache dieser Menge an Trinkwasser ungenießbar zu machen. Die Verantwortung für die Dichtigkeit der Anlage und für die Funktionsfähigkeit der dazu gehörigen Sicherheitseinrichtungen darf ein Hausbesitzer mit Heizöltank deshalb niemals vernachlässigen. Er kann sie aber auch an kompetente Fachleute delegieren. Bei einer Vielzahl von Tankanlagen muss er das nach Angaben des Bundesverbandes Behälterschutz e. V. (Freiburg) sogar tun: Fehlen dem Tankbetreiber selbst die notwendigen Sachkenntnisse – was meistens der Fall ist – schreibt das Gesetz für Aufstellung, Instandsetzung oder auch Innen-Reinigung die Beauftragung eines Fachbetriebs nach Wasserrecht vor. Durch den Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrags gehen die Kontrollpflichten auf den Fachbetrieb über. Andernfalls bleibt die Gesamtverantwortung grundsätzlich beim Betreiber – selbst wenn er versichert ist: Ohne den Nachweis einer professionellen Wartung wird nämlich auch der Anbieter einer Öltankversicherung die Schadensregulierung ablehnen.
Um abzuklären, welche Regularien für den eigenen Heizöltank gelten, sollten sich Hausbesitzer möglichst an einen Fachbetrieb mit RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik wenden. Dann ist gewährleistet, dass dieser Betrieb regelmäßig auf Seriosität, Zuverlässigkeit und das Niveau der Mitarbeiterqualifikation kontrolliert wird. Zudem spielt die Beratungskompetenz eine wichtige Rolle, damit die Tankbetreiber nicht aus Unkenntnis bestimmte Betreiberpflichten versäumen. Die Fachbetriebe mit Gütezeichen sind darüber hinaus erste Ansprechpartner für einen Check der Tankanlage im Hinblick auf ihren ordnungsgemäßen Zustand. Welche Fachbetriebe für Tankschutz und Tanktechnik das RAL-Gütezeichen führen dürfen, kann unter www.bbs-gt.de abgerufen werden. Eine regelmäßige Prüfung der Tankanlage durch zugelassene Sachverständige – vergleichbar mit der Hauptuntersuchung beim Kfz – gehört ebenfalls zum Pflichten-Katalog des Betreibers. Diese Prüfungen sind in der Regel alle fünf Jahre, nach Inbetriebnahme oder wesentlichen Änderungen bzw. bei Stilllegung der Anlage vom Betreiber zu beauftragen. Auch hierbei hilft ein qualifizierter Fachbetrieb.
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