Schwerwiegende Fehler im Emissionsprospekt ermöglichen Anlegern den Ausstieg
Ein durch Jakobs I Guilleaume Rechtsanwälte in Auftrag gegebenes Prospektprüfungsgutachten liegt nun in seinen erschreckenden Ergebnissen vor.
Der Emissionsprospekt – unverzichtbares Element der Vermittlung einer Kapitalanlage- weist nach Auffassung der externen Gutachter mindestens 6 schwerwiegende Fehler in der rechnerischen und prognostischen Darstellung der Kapitalanlage aus. Jeder einzelne dieser Fehler ist so maßgeblich und bedeutend, dass er nach Auffassung von Rechtsanwältin Karine Guilleaume, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, einen Schadensersatzanspruch und Kündigungsanspruch der betroffenen Anleger gerichtsfest begründen kann.
Es finden sich beispielsweise Fehler in der Darstellung der Emissionskosten. Die Darstellung Emissionskosten wird vom Bundesgerichtshof mit besonderer Sorgfalt kontrolliert, ergibt sich doch daraus die Kostenbelastung des einzelnen Anlegers und letztlich die Entscheidung, ob eine Anlage von 10.000 Euro in die konkrete Gesellschaft überhaupt werthaltig sein kann oder nicht. Weiterhin finden sich fehlerhafte Darstellungen zu den für die Anleger aus der Anlage erwachsenden Risiken, die sehr erheblich sind, sowie zur Kostenstruktur der Emittentin.
Nach der sehr aktuellen und einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den Rechten von Anlegern einer atypisch stillen Gesellschaft bestehen nach Ansicht der erfahrenen Anwälte von Jakobs I Guilleaume sehr gute Erfolgsaussichten für Anleger der IBG einem Totalverlustrisiko und erheblichen Nachschusspflichten zu entgehen.
Fragen Sie nach dem – kostenlosen – Leitfaden zum Ausstieg aus der IBG.
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