Die Allianz Deutscher Wirtschaftsanwälte in Asien (ADWA) hat einen Investitionsführer Asien herausgegeben. Die Autoren sind in den jeweiligen Ländern Asiens tätige deutsche Wirtschaftsanwälte.
Investitionsführer zu Rechtsfragen in Asien vom Anwaltsnetzwerk ADWA (Allianz Deutscher Wirtschaftsanwälte in Asien) veröffentlicht
Die „Allianz Deutscher Wirtschaftsanwälte in Asien“ (ADWA) www.adwa-law.com hat im Juni 2021 den derzeit aktuellsten Investitionsführer zu Rechtsfragen in den wichtigsten Zielmärkten Asiens (China, Hong Kong, Indien, Japan, Korea, Singapur, Thailand und Vietnam) veröffentlicht und für interessierte Unternehmen und Berater aus der D-A-CH Region online zur Verfügung gestellt (https://adwa-law.com/files/global/Aktuelles/publikationen/Investitionsfuehrer_Asien_2021.pdf ).
Der deutschsprachige Investitionsführer mit einem Umfang von 226 Seiten legt den Schwerpunkt auf das Gesellschafts- und Arbeitsrecht und zeigt die jeweiligen Rahmenbedingungen für ausländische Investoren in den jeweiligen Ländern Asiens auf.
ADWA wurde 2016 als Anwaltsnetzwerk von in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten gegründet, die bereits seit vielen Jahren in Asien etabliert sind. Sie beherrschen nicht nur das deutschen Rechtssystem, sondern sind auch mit dem Recht ihres asiatischen Standortes und der jeweiligen Mentalität – insbesondere im Wirtschaftsverkehr – in besonderem Maße vertraut. Die Kanzleien des Netzwerkes sind lokal zugelassene Kanzleien, die im jeweiligen Land das lokale Recht gemeinsam mit den örtlichen Kollegen vollumfänglich praktizieren dürfen. Sie unterstützen deutschsprachige Unternehmen auf der rechtlichen Seite, um das Wachstumspotential zu maximieren und Risiken zu minimieren. Alle deutschen Rechtsanwälte haben seit langem ihren Lebensmittelpunkt vor Ort in Asien und verfügen damit über die entsprechende Expertise im internationalen Wirtschaftsverkehr.
Die ADWA-Mitglieder stehen für ein gemeinsames Interview zur Verfügung: Alle acht ADWA-Rechtsanwälte – oder eine Auswahl.
Ein Beispiel für ein gemeinsames Interview der ADWA-Rechtsanwälte:
https://adwa-law.com/files/global/Aktuelles/publikationen/BRefF_2020_2021_Beitrag_Anwaelte_ADWA.pdf
(Interview mit einem Magazin aus dem Beck-Verlag)
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
ADWA – Allianz Deutscher Wirtschaftsanwälte in Asien
Herr Andreas Respondek
1 North Bridge Road #16-03 Hig
179094 Singapore
Singapur
fon ..: +65 6324 0060
web ..: https://adwa-law.com
email : in**@ad******.com
ADWA steht für „Allianz Deutscher Wirtschaftsanwälte in Asien“. Alle ADWA-Rechtsanwälte kennen die Herausforderungen für die deutsche Industrie – sowohl beim Markteintritt als auch beider wirtschaftlichen Expansion in den asiatischen Ländern – genauso wie die Bedürfnisse aus Europa geführter Konzerne, beispielsweise länderübergreifend einheitliche Gruppenstandards auch in Asien zu implementieren. Alle ADWA-Rechtsanwälte kennen die jeweilige Mentalität vor Ort und können mit der Verbindung aus Fachwissen, kulturellem Verständnis und langjähriger Erfahrung das Asiengeschäft deutscher Unternehmen zum Erfolg führen. Die ADWA-Kanzleien sind im jeweiligen Land zugelassene Kanzleien, die das lokale Recht vollumfänglich praktizieren dürfen bzw. in dem zulassungsrechtlich vorgegebenen Rahmen beraten und für die Beratung im Rechtsverkehr der D-A-CH-Länder (Deutschland -Österreich -Schweiz) mit dem jeweiligen asiatischen Zielland bestmöglich aufgestellt sind.
ADWA wurde 2016 als Netzwerk gegründet und hat mit der ADWA PTE. LTD. eine eigene Servicegesellschaft in Singapur, welche Veranstaltungen und Publikationen unterstützt. Diese Gesellschaft betreibt selbst keine Rechtsberatung. Eine solche wird allein durch die ADWA Anwälte, die Mitglieder des ADWA Netzwerkes, geleistet.
Das Netzwerk expandiert. Die Aufnahme einer deutschsprachigen Kanzlei in Taiwan als neues Mitglied und weitere Länder in Asien sind in Vorbereitung.
Pressekontakt:
ADWA PTE. LTD.
Herr Andreas Respondek
1 North Bridge Road #16-03 Hig
179094 Singapore
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email : me***@ad******.com