Am Kampf gegen Doping scheiden sich die Geister: Die einen halten den Kampf für „verloren“ und beklagen die fehlende juristische Handhabe; andere – etwa der Stuttgarter Sportrechtler Marius Breucker – sehen das Anti-Doping-Recht erst am Anfang und

Kampf gegen Doping: Wie effektiv wirkt das Sportrecht?

Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker

Auch über die Zuständigkeit wird diskutiert: Die einen sehen im Anti-Doping-Kampf eine Kernaufgabe des Sports, die anderen rufen nach staatlichen Gesetzen. Für eine „komplementäre Ergänzung“ plädiert Marius Breucker, der als Anwalt unter anderem die Welt -Anti-Doping Agentur vertritt: „Der Staat kann den Antidopingkampf des Sports unterstützen, ohne ihn zu ersetzen“. Welche Mittel aber stehen dem Sportrecht überhaupt zur Verfügung? Sind die Satzungen und Anti-Doping-Ordnungen der Verbände letztlich stumpfe Schwerter? Oder sind sie doch am besten geeignet, den Antidopingkampf zu regeln und die Doper schnell und wirkungsvoll zu sanktionieren?

Mit der Welt Anti-Doping Agentur wurde von Sportorganisationen und Staaten eine singuläre Organisation geschaffen, die mit dem Welt Anti-Doping Code Standards für alle internationalen und nationalen Sportverbände setzt. Für einen „im internationalen Rechtsverkehr fast schon sensationellen Erfolg“ hält Marius Breucker diesen Code. Mit dem rechtlichen Rahmen allein ist aber noch nicht viel gewonnen: Die WADA-Vorgaben sind nur so gut, wie ihre Umsetzung in den jeweiligen Verbänden und ihre rechtliche Verbindlichkeit gegenüber dem einzelnen Athleten. Und dann braucht es intelligente Tests mit Verfahren, die nicht nur effektiv, sondern auch rechtssicher sind. Nur dann ist es möglich, Dopingsünder nicht nur zu ertappen, sondern auch gerichtsfest zu sanktionieren. An der Effektivität dieser Maßnahmen entscheidet sich, ob der Sport dauerhaft glaubwürdig die Werte von Fairness und Chancengleichheit vertreten kann. Zugleich wird der Sport seine ohnehin eingeschränkte Autonomie gegenüber staatlichen Institutionen auf diesem Gebiet nur behaupten können, wenn er nachhaltige Erfolge vorweisen kann. Das Sportrecht kann sich dabei auf einheitliche Regelwerke und eine internationale Schiedsgerichtsbarkeit stützen. Vergleichbare Instrumente stehen staatlichen Institutionen – jedenfalls bislang – nicht zur Verfügung. Auch die Ausgestaltung des Beweisrechts ist im Sportrecht flexibler möglich als etwa im staatlichen Strafrecht. „Zugleich muss der Sport darauf achten, rechtsstaatliche Standards zu wahren“, sagt Rechtsanwalt Marius Breucker, der seit Jahren im Kampf gegen Doping engagiert ist. „Andernfalls stellen wir die Legitimation des Anti-Doping-Kampfes in Frage“.

Dr. Marius Breucker ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Wüterich Breucker, Arbeitsgemeinschafts-Ausbilder für Rechtsreferendare und Prüfer im Zweiten juristischen Staatsexamen. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Zivilprozessrecht, Arbeitsrecht und Sportrecht. Er war Berater des Stabs Sicherheit für die Fußball-WM 2006 im Bundesministerium des Innern und des Bundesamtes für Polizei in Bern zur EURO 2008. Er fungierte als Sachverständiger im Sportausschuss des Deutschen Bundestages, ist Schiedsrichter am Deutschen Sportschiedsgericht und ständiger Berater und Vertreter der Welt Anti-Doping Agentur. Er berät und vertritt regelmäßig mittelständische und große Unternehmen, Anti-Doping-Organisationen, Sportverbände und -vereine und ist Seminartrainer unter anderem für Vertragsrecht und Vertragsgestaltung.

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Wüterich Breucker zählt zu den ersten Adressen alteingesessener Stuttgarter Kanzleien für Zivil- und Wirtschaftsrecht. Die derzeit sieben Anwälte betreuen unternehmerische und private Mandanten umfassend in allen zivilrechtlichen Fragen. Schwerpunkte sind Vertrags- und Wirtschaftsrecht, Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familien- und Erbrecht einschließlich Testamentsvollstreckung, Bank- und Kapitalmarktrecht, Schiedsverfahren sowie Vereins- und Sportrecht. Neben der rechtlichen Beratung und Vertragsgestaltung vertritt die Kanzlei ihre Mandanten bundesweit vor Gerichten und in nationalen und internationalen Schiedsverfahren. Wüterich Breucker gilt als Kanzlei mit ausgewiesener Expertise und Erfahrung in Zivilprozessen und Schiedsverfahren. Die Kanzlei geht auf das Jahr 1924 zurück und verbindet Fleiß und Zuverlässigkeit mit Freude an kreativer juristischer Gestaltung und innovativer Problemlösung. Die Anwälte beteiligen sich als Lehrbeauftragte, Referendarausbilder und Prüfer im Staatsexamen an der Ausbildung junger Juristen und mit zahlreichen Publikationen an der rechtswissenschaftlichen Diskussion.

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