Seit Jahresbeginn ist sie da, die Kennzeichnungspflicht für in die Jahre gekommene Heizkessel. Für den Verbraucher heißt das, ältere Modelle werden künftig mit der jeweiligen Energieklasse markiert – ähnlich wie es bei Elektrogeräten üblich ist. Ziel des Gesetzgebers ist es, so zu einer raschen Anpassung des Heizgerätes an die aktuellen technischen Maßgaben zu motivieren.
Allerdings muss die Kennzeichnungspflicht zu keinem Aktionismus seitens der Eigentümer führen. So sind lediglich Heizungsbauer, Energieberater Handwerk, Schornsteinfeger und Installateure dazu verpflichtet, Etiketten für alte Heizkessel auszustellen, wenn sie auf diese treffen. Erst ab dem 1. Januar 2017 wird das Effizienzlabel Pflicht. Dann ist es am bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, das Label im Rahmen der Feuerstättenschau anzubringen. Zusätzliche Kosten kommen auf Eigentümer auch dann nicht zu. Das Etikett bleibt kostenlos.
Kostenintensiv kann allerdings der Austausch einer alten Heizungsanlage werden. Spätestens nach 30 Jahren steht diese an. Das sieht die Energiesparverordnung (EnEV) vor. Trotz der entstehenden Kosten ist auch ein früherer Ausbau der alten Anlage sinnvoll. So ist im Verbrauchsmodus mit enormen Einsparungen zu rechnen. Von welchen Fördermaßnahmen Eigentümer/WEGs profitieren, darüber kann sich beispielsweise unter www.kfw.de informiert werden.
Quelle: DDIV
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