In Kooperation mit ImmobilienScout24 bietet Minol einen neuen Service: Nutzer können bei der Anzeigenschaltung einen Energieausweis online beantragen und erhalten sofort die für das Inserat benötigten vorläufigen verbrauchsbasierten Energiekennwerte.
Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) gelten seit dem 1. Mai neue Regeln für Immobilienanzeigen. Vermieter und Verkäufer müssen diverse Kennwerte aus dem Energieausweis des inserierten Objekts angeben: Die Art des Ausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), den Wert des Endenergieverbrauchs (bei Verbrauchsausweisen) oder des Endenergiebedarfs (bei Bedarfsausweisen) und die wesentlichen Energieträger der Heizung. Bei Wohngebäuden müssen Inserenten zudem das Baujahr und die neue Energieeffizienzklasse anführen.
Minol bietet Kunden des Portals ImmobilienScout24 jetzt die Möglichkeit, die erforderlichen Angaben bequem und schnell zu erhalten: Wer auf immobilienscout24.de eine Anzeige schalten möchte und einen verbrauchsbasierten Energieausweis für sein Wohngebäude benötigt, kann diesen während der Anzeigenerstellung direkt über ein Online-Formular beantragen. Dazu muss er Gebäudeeckdaten wie Baujahr, Größe und Standort angeben, den Energieverbrauch und Leerstände der vergangenen drei Jahre sowie Modernisierungsmaßnahmen. Die Energieausweis-Software von Minol errechnet daraufhin die Energiekennwerte und sendet die relevanten Angaben für die Anzeige sofort als Vorab-Information zurück. Durch die Echtzeit-Rücklieferung der vorläufigen Kennwerte können ImmobilienScout24-Inserenten ihre Anzeigen direkt vollständig erstellen. Minol prüft die Daten und schickt den Energieausweis kurze Zeit später per Post und digital per Email an den Antragsteller. „Viele Vermieter und Verkäufer erfahren erst bei der Anzeigenschaltung, welche neuen Kennwerte sie für ihr Inserat brauchen. Wir bieten eine schnelle und komfortable Lösung, bei der die Kunden den Bestellvorgang nicht unterbrechen müssen. Seit Anfang Mai haben wir auf diesem Weg bereits knapp 1.000 Ausweise ausgestellt“, sagt Bernd Schäfer, Produktmanager für Energieausweise bei Minol.
Auch Bestellung des bedarfsbasierten Energieausweises möglich
Seit April dieses Jahres können ImmobilienScout24-Kunden auch den bedarfsbasierten Energieausweis über die Kooperation mit Minol anfordern. „So werden alle Inserenten, ob sie nun den verbrauchs- oder bedarfsbasierten Ausweis benötigen, auf die erforderlichen Kennwert-Angaben aufmerksam gemacht – und zwar bevor sie die Anzeige schalten“, sagt Schäfer. Anders als beim verbrauchsbasierten Ausweis, der auf dem Gebäude-Verbrauch der vergangenen drei Jahre beruht, muss beim bedarfsbasierten Ausweis der Energiebedarf anhand des Zustands der Gebäudehülle und der Haustechnik erst ermittelt werden. Der Aufwand ist entsprechend größer. Für die Bestellung müssen die Inserenten bei ImmobilienScout24 jedoch lediglich die Kontakt- und Gebäudedaten angeben. Minol beauftragt daraufhin einen Sachverständigen, der bei einer Vor-Ort-Besichtigung alle relevanten Daten aufnimmt. Wenige Wochen später erhalten die Inserenten dann den Energieausweis per Post.
Mit den korrekten Kennwert-Angaben auf Nummer sicher
Wer die Pflichtangaben nicht macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bußgelder gibt es voraussichtlich aber erst nach Ablauf der Übergangsfrist im Mai 2015. Dennoch kommt es bereits jetzt zu Abmahnungen wegen unlauteren Wettbewerbs, wenn Kennwerte in Anzeigen fehlen. „Ob die Abmahnungen rechtens sind, ist noch nicht geklärt. Wir empfehlen trotzdem, die neuen Pflichten rund um den Energieausweis ernst zu nehmen und vollständig zu erfüllen. Mit dem neuen Online-Service machen wir es den Nutzern von ImmobilienScout24 deswegen so einfach wie möglich“, sagt Schäfer. „Auch bei bedarfsbasierten Ausweisen raten wir, Anzeigen erst mit den vollständigen Kennwert-Angaben online zu stellen.“ Im Falle einer Abmahnung empfiehlt Minol, den Absender und Anlass genau zu prüfen. Wird beispielsweise ein Verstoß gegen die EnEV 2014 oder das betreffende Inserat nicht konkret, sondern nur standardmäßig benannt, sollten Betroffene eine Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen – denn dadurch bekennen sie sich zu einem Wettbewerbsverstoß, der möglicherweise gar nicht vorliegt, und akzeptieren alle damit verbundenen Pflichten.
Mehr Informationen:
http://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/energieeffizienz/service/energieausweis-bestellen.html
https://www.minol.de/energieausweis.html
Die Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG ist ein weltweit führender Dienstleister für die Immobilienwirtschaft. Sie gehört zur familiengeführten Minol-ZENNER-Gruppe. Hauptsitz von Minol ist Leinfelden-Echterdingen, 20 Niederlassungen sichern die Präsenz in ganz Deutschland. Rund um die Abrechnung der Energiekosten bietet Minol eine Reihe von Services, um die Betriebskosten zu minimieren und Immobilien rechtssicher zu verwalten – darunter die Legionellenprüfung des Trinkwassers und ein Service rund um Rauchwarnmelder. Die Tochtergesellschaft Minol Energie hat sich auf Erdgas für die Wohnungswirtschaft spezialisiert. Zur Unternehmensgruppe gehört weiter die ZENNER International GmbH & Co. KG in Saarbrücken. Sie produziert und vertreibt Messtechnik für globale Märkte. Minol und ZENNER haben weltweit mehr als 2.000 Mitarbeiter und sind in mehr als 60 Ländern mit Tochtergesellschaften und Vertriebspartnern vor Ort. Mehr Informationen unter minol.de
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