„Gerade Unternehmer mit Flachdachwerkhalle sind prädestiniert für Solarstromgewinnung“, so Klaus Wierig, Geschäftsführer der Wierig Solar AG in Siegburg.
Viele Unternehmen wollen, aufgrund immer teurer werdender Energiepreise, möglichst große Unabhängigkeit von den großen Energiekonzernen erlangen. Die Sonne bietet eine der effizientesten Möglichkeiten sich autark von Rohstoffpreisen zu machen und sogar noch an den hohen Strompreisen zu verdienen. Die Installierung von Solaranlagen auf Fabriksdächern oder Werkstatthallen ist eine der Spezialitäten der Wierig Solar AG http://www.wierig.de, die diese Anlagen für KMU und Industrieunternehmen in ganz Deutschland konzipiert und schlüsselfertig installiert.
In den letzten Jahren wurde die Nutzung der Sonnenenergie mehr gestärkt und aus dem Hintergrund geholt. Dass die Benutzung der Solarenergie auch von dem Staat unterstützt wird, sagt auch die Tatsache aus, dass die Benutzung der Solarenergie zwanzig Jahre lang von dem Staat finanziert wird. Der Staat bietet den Benutzern eine Vergütung und das 20 Jahre lang, wenn der Solarstrom ins Netz gestellt und verkauft wird. Die Benutzung der Solaranlagen breitet sich um einiges aus, da die Solaranlagen die Stromrechnung deutlich senken.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende in Deutschland. Sie soll die Stromversorgung klima- und umweltverträglicher machen und das Land (und auch die Unternehmen) unabhängiger von den knapper werdenden, fossilen Brennstoffen machen.
Dazu wurde zur Förderung des Ökostroms das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geschaffen, das im Jahr 2000 in Kraft getreten ist. Ziel des EEG war es, den jungen Technologien wie Wind- und Sonnenenergie durch fixe Einspeisgebühren, sowie durch Abnahmegarantien zur Verbreitung zu verhelfen. Mit 01.08.2014 kam es nun zu einer Reform des EEG. Die Nutzer einer Solaranlage erhalten nun eine Einspeisevergütung von 12,75 Cent/kWh, wenn die Dachanlage auf Firmengebäuden eine Nennleistung bis zu 10 kWp aufweist. Bei Dachanlagen mit einer Nennleistung von 10 bis 40 kWp kommt es zur Einspeisevergütung von 12,40 Cent/kWh. Während eine Erhöhung der Nennleistung von 40 bis 500 kWp zu einer deutlichen Senkung in Form von 11,09 Cent/kWh der Einspeisevergütung führt. Diese Zahlen haben sich im September 2014 zugunsten der Verbraucher geändert und wurden nochmals gesenkt. Eine Nennleistung bis zu 10 kWp resultiert mit 12,69 Cent/kWh, ab 10 bis 40 kWp Nennleistung sind es 12,34 Cent/kWh und ab 40 bis 500 kWp Nennleistung der Solaranlage beträgt die Einspeiservergütung 11,03 Cent/kWh. Wenn ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung bis 500 kWp im August mit der Nennleistung im September verglichen wird, merkt man, dass die Einspeisevergütung von 8,83 Cent/kWh zu 8,79 Cent/kWh gesenkt wird.
Die Entscheidung zu einer Solaranlage bedeutet Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen, Unabhängikeit von der Rohstoffknappheit und der Fluktuationen der Preise.
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