Neues BMF-Schreiben zur Reisekostenreform 2014 am 28.10.2014 veröffentlicht

Neues BMF-Schreiben zur Reisekostenreform 2014 am 28.10.2014 veröffentlicht

Nun ist es amtlich: Am 28.10.2014 veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen ein ergänztes 62-seitiges BMF-Schreiben, das das bisherige BMF-Schreiben zur Reisekostenreform vom 30.09.2013 ersetzen wird.

Das nun seit knapp 300 Tagen geltende Reisekostenrecht 2014 wirft in der Praxis immer wieder neue Fragen auf. Mit dem Ergänzungsschreiben werden einige bisher offen gebliebene Punkte zur Reform klargestellt bzw. im Detail konkretisiert. Gleichzeitig wird es auch wichtige Neuregelungen geben.

Bei der Reisekostenabrechnung in den Unternehmen sind damit ab sofort folgende wesentliche Punkte zu berücksichtigen:

1.Ergänzungen und Klarstellungen bei der Definition der ersten Tätigkeitsstätte

2.Verpflegungsmehraufwendungen
– Zusammenrechnung der Abwesenheitszeiten über Nacht bzgl. Verpflegungs-mehraufwendungen
– Mehrtägige auswärtige Tätigkeit mit Übernachtung
– Auswärtstätigkeiten in verschiedenen ausländischen Staaten

3.Kürzung bei Verpflegungsmehraufwendungen bei Mahlzeitengestellungen
– Vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Mahlzeiten im Flugzeug, im Zug oder auf einem Schiff
– Definition einer Mahlzeit, wie z. B. belegte Brötchen oder Kuchen etc.
– Kürzung auch bei Nichteinnahme einer vom Arbeitgeber gestellten Mahlzeit?
– Essensmarken auf Auswärtstätigkeiten
– Bewirtungen bei verbundenen Unternehmen

4.Doppelte Haushaltsführung
– Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz in derselben Stadt
– 1.000 EUR Höchstgrenze: Was ist mit Maklergebühren?

5.Mahlzeiten mit amtlichem Sachbezug
– Können steuerpflichtige Mahlzeiten, die mit dem Sachbezug zu versteuern sind, mit sonstigen steuerfreien Reisekosten verrechnet werden?

Zusammen mit den Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015 und dem Jahressteuergesetz 2015 kommen damit erneut einige wesentliche Änderungen in der Reisekostenabrechnung auf Unternehmen zu.

Damit betriebliche Reisekostenabrechner ab sofort auf dem neuesten Stand sind, gibt es für Mitarbeiter aus Lohnbüros und Reisekostenabrechnungsstellen das Update-Seminar „Das aktuelle Reisekosten- und Bewirtungsrecht 2014/2015“ (ein Angebot der Forum Verlag Herkert GmbH). Hier erfahren die Teilnehmer noch im November 2014 alles Wichtige tagesaktuell direkt vom Experten.

Über die FORUM VERLAG HERKERT GMBH

Die FORUM VERLAG HERKERT GMBH ist Spezialist für Fachmedien im B2B-Bereich. Der Verlag ist Herausgeber von Software-, Online- und Printprodukten sowie Veranstalter zahlreicher Seminare, Lehrgänge und Fachtagungen. Damit werden Themen aus Öffentliche Verwaltung, Personalwesen, Management, Arbeitsschutz, Produktion & Umwelt, Bau, Erwachsenen- und Jugendbildung sowie Außenwirtschaft & Logistik abgedeckt.

Das Unternehmen hat es sich unter dem Slogan „Unser Wissen für Ihren Erfolg“ zum Ziel gesetzt, Fach- und Führungskräfte aller Wirtschaftsbereiche mit Fachinformationen und praxisorientierten Lösungen für die tägliche Entscheidungsfindung zu versorgen.

Die FORUM VERLAG HERKERT GMBH ist eine von 22 weltweit operierenden Tochtergesellschaften der FORUM MEDIA GROUP GMBH.

Kontakt
Forum Verlag Herkert GmbH
Ute Klingner
Mandichostr. 18
86504 Merching
08233 381118
ut**********@fo**********.com
http://www.forum-verlag.com

Werbung

powered by TARIFCHECK24 GmbH [amazon bestseller="immobilien" items="4"]